HRB 61379

MVZ am Evangelischen Krankenhaus Düsseldorf gGmbH

Amtsgericht Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Düsseldorf

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Registerdaten

Sitz
Düsseldorf
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. MVZ am Evangelischen Krankenhaus Düsseldorf GmbH Düsseldorf

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Veränderungen
HRB 61379 HRB 61379: MVZ am Evangelischen Krankenhaus Düsseldorf gGmbH, Düsseldorf, Kirchfeldstr. 35, 40217 Düsseldorf. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Mette, Stefanie…
HRB 61379: MVZ am Evangelischen Krankenhaus Düsseldorf gGmbH, Düsseldorf, Kirchfeldstr. 35, 40217 Düsseldorf. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Mette, Stefanie, Castrop-Rauxel, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Wille, Stephan, Osnabrück, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 61379 HRB 61379: MVZ am Evangelischen Krankenhaus Düsseldorf gGmbH, Düsseldorf, Kirchfeldstr. 35, 40217 Düsseldorf. Prokura erloschen: Breuer, Hubert, Bedburg, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschä…
HRB 61379: MVZ am Evangelischen Krankenhaus Düsseldorf gGmbH, Düsseldorf, Kirchfeldstr. 35, 40217 Düsseldorf. Prokura erloschen: Breuer, Hubert, Bedburg, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Uelsberg, Ralf, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX.
Berichtigungen
HRB 61379 HRB 61379: MVZ am Evangelischen Krankenhaus Düsseldorf gGmbH, Düsseldorf, Kirchfeldstr. 35, 40217 Düsseldorf. 1) Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege sowie die selbst…
HRB 61379: MVZ am Evangelischen Krankenhaus Düsseldorf gGmbH, Düsseldorf, Kirchfeldstr. 35, 40217 Düsseldorf. 1) Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege sowie die selbstlose Unterstützung von Personen im Sinne des § 53 der AO in der jeweils gültigen Fassung. 2) Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung und der Betrieb von einem oder mehreren Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) i.S.d. § 95 Abs. 1 SGB V. 3) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Gesellschaftszweck zu dienen. Hierzu zählen insbesondere auch die Bildung vertragsärztlicher Kooperationen, der Abschluss von Verträgen zur Integrierten Versorgung, die Erbringung von Dienstleistungen jeglicher Art zugunsten aller medizinischer Leistungserbringer im öffentlichen wie auch privaten Gesundheitswesen. Die Gesellschaft kann im Rahmen des rechtlich Zulässigen Zweigniederlassungen errichten und Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art gründen, sich an ihnen beteiligen, sie erwerben oder ihre Geschäfte führen sowie sie vertreten. 4) Die Gesellschaft nimmt über jedes MVZ fachübergreifend an der vertragsärztlichen Versorgung i.S.d. § 95 Abs. 1 SGB V teil, sofern dies vertragsarztrechtlich erforderlich ist. 5) Die Gesellschaft wird in jedem MVZ neben vertragsärztlichen - sofern die Erstattungsfähigkeit gesichert ist auch privatärztliche Leistungen erbringen. 6) Die Behandlungsverträge mit den Patienten werden mit der Gesellschaft abgeschlossen. Abweichendes kann durch Gesellschafterbeschluss für die Behandlung von nicht gesetzlich krankenversicherten Patienten festgelegt werden, falls eine private Krankenversicherung die Inanspruchnahme des MVZ als nicht ihren Versicherungsbedingungen entsprechend ablehnt; in diesem Fall kann den Ärzten des MVZ eine Nebentätigkeitserlaubnis zur Behandlung dieser Patienten erteilt werden. In der Nebentätigkeitserlaubnis ist zu regeln, ob und inwieweit der Arzt die Vergütung für seine ärztliche Tätigkeit an die Gesellschaft weiterleiten muss. 7) Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht durch ein Medizinisches Versorgungszentrum, das als Einrichtung i, S. d. § 66 AO in besonderem Maße der gesundheitlichen Versorgung von Personen i. S. d. § 53 AO dient und zu mindestens zwei Drittel pflichtversicherte Patienten oder Patienten behandelt, bei den nicht mehr als bei pflichtversicherten Personen abgerechnet wird. Die Versorgung umfasst auch die gegebenenfalls erforderliche Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln. 8) Die von der Gesellschaft betriebenen Einrichtungen stehen allen Menschen ohne Rücksicht auf ihre Rasse, Nationalität und ihren Glauben offen. 9) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. 10) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Die Beschränkungen des vorstehenden Satzes gelten nicht für Ausschüttungen im Rahmen der Vorschrift des § 58 Nr. 2 AO an Gesellschafter, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung und der Vornahme der Gewinnausschüttung als steuerbegünstigte Körperschaft im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung anerkannt sind. Auch andere nach den Vorschriften der Abgabenordnung über steuerbegünstigte Zwecke geregelte Zuwendungen und Mittelüberlassungen sind an Gesellschafter nur zulässig, wenn diese selbst als steuerbegünstigte Körperschaften anerkannt sind. 11) Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Veränderungen
HRB 61379 HRB 61379: MVZ am Evangelischen Krankenhaus Düsseldorf GmbH, Düsseldorf, Kirchfeldstr. 35, 40217 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2016 hat den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst un…
HRB 61379: MVZ am Evangelischen Krankenhaus Düsseldorf GmbH, Düsseldorf, Kirchfeldstr. 35, 40217 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2016 hat den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst und dabei insbesondere die Firma, den Unternehmensgegenstand sowie das Stammkapital (nur redaktionell) geändert. Neue Firma: MVZ am Evangelischen Krankenhaus Düsseldorf gGmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: 1) Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege sowie die selbstlose Unterstützung von Personen im Sinne des § 53 der AO in der jeweils gültigen Fassung. 2) Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung und der Betrieb von einem oder mehreren Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) i.S.d. § 95 Abs. 1 SGB V. 3) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Gesellschaftszweck zu dienen. Hierzu zählen insbesondere auch die Bildung vertragsärztlicher Kooperationen, der Abschluss von Verträgen zur Integrierten Versorgung, die Erbringung von Dienstleistungen jeglicher Art zugunsten aller medizinischer Leistungserbringer im öffentlichen wie auch privaten Gesundheitswesen. Die Gesellschaft kann im Rahmen des rechtlich Zulässigen Zweigniederlassungen errichten und Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art gründen, sich an ihnen beteiligen, sie erwerben oder ihre Geschäfte führen sowie sie vertreten. 4) Die Gesellschaft nimmt über jedes MVZ fachübergreifend an der vertragsärztlichen Versorgung i.S.d. § 95 Abs. 1 SGB V teil, sofern dies vertragsarztrechtlich erforderlich ist. 5) Die Gesellschaft wird in jedem MVZ neben vertragsärztlichen - sofern die Erstattungsfähigkeit gesichert ist auch privatärztliche Leistungen erbringen. 6) Die Behandlungsverträge mit den Patienten werden mit der Gesellschaft abgeschlossen. Abweichendes kann durch Gesellschafterbeschluss für die Behandlung von nicht gesetzlich krankenversicherten Patienten festgelegt werden, falls eine private Krankenversicherung die Inanspruchnahme des MVZ als nicht ihren Versicherungsbedingungen entsprechend ablehnt; in diesem Fall kann den Ärzten des MVZ eine Nebentätigkeitserlaubnis zur Behandlung dieser Patienten erteilt werden. In der Nebentätigkeitserlaubnis ist zu regeln, ob und inwieweit der Arzt die Vergütung für seine ärztliche Tätigkeit an die Gesellschaft weiterleiten muss. 7) Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht durch ein Medizinisches Versorgungszentrum, das als Einrichtung i. 5. d. § 66 AG in besonderem Maße der gesundheitlichen Versorgung von Personen i. 5. d. § 53 AG dient und zu mindestens zwei Drittel pflichtversicherte Patienten oder Patienten behandelt, bei den nicht mehr als bei pflichtversicherten Personen abgerechnet wird. Die Versorgung umfasst auch die gegebenenfalls erforderliche Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln. 8) Die von der Gesellschaft betriebenen Einrichtungen stehen allen Menschen ohne Rücksicht auf ihre Rasse, Nationalität und ihren Glauben offen. 9) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung.10) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Die Beschränkungen des vorstehenden Satzes gelten nicht für Ausschüttungen im Rahmen der Vorschrift des § 58 Nr. 2 AG an Gesellschafter, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung und der Vornahme der Gewinnausschüttung als steuerbegünstigte Körperschaft im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung anerkannt sind. Auch andere nach den Vorschriften der Abgabenordnung über steuerbegünstigte Zwecke geregelte Zuwendungen und Mittelüberlassungen sind an Gesellschafter nur zulässig, wenn diese selbst als steuerbegünstigte Körperschaften anerkannt sind. 11) Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Veränderungen
HRB 61379 HRB 61379: MVZ am Evangelischen Krankenhaus Düsseldorf GmbH, Düsseldorf, Kirchfeldstr. 35, 40217 Düsseldorf. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Breuer, Hubert, …
HRB 61379: MVZ am Evangelischen Krankenhaus Düsseldorf GmbH, Düsseldorf, Kirchfeldstr. 35, 40217 Düsseldorf. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Breuer, Hubert, Bedburg, *XX.XX.XXXX; Wille, Stephan, Osnabrück, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 61379 MVZ am Evangelischen Krankenhaus Düsseldorf GmbH, Düsseldorf, Florastr. 48, 40217 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Kirchfeldstr. 35, 40217 Düsseldorf.
MVZ am Evangelischen Krankenhaus Düsseldorf GmbH, Düsseldorf, Florastr. 48, 40217 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Kirchfeldstr. 35, 40217 Düsseldorf.
Veränderungen
HRB 61379 MVZ am Evangelischen Krankenhaus Düsseldorf GmbH, Düsseldorf, Kirchfeldstr. 40, 40217 Düsseldorf.Änderung zur Geschäftsanschrift: Florastr. 48, 40217 Düsseldorf.
MVZ am Evangelischen Krankenhaus Düsseldorf GmbH, Düsseldorf, Kirchfeldstr. 40, 40217 Düsseldorf.Änderung zur Geschäftsanschrift: Florastr. 48, 40217 Düsseldorf.
Berichtigungen
HRB 61379 MVZ am Evangelischen Krankenhaus Düsseldorf GmbH, Düsseldorf, Kirchfeldstr. 40, 40217 Düsseldorf.1) Die Errichtung und der Betrieb von einem oder mehreren Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) i. S.d. § 95 …
MVZ am Evangelischen Krankenhaus Düsseldorf GmbH, Düsseldorf, Kirchfeldstr. 40, 40217 Düsseldorf.1) Die Errichtung und der Betrieb von einem oder mehreren Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) i. S.d. § 95 Abs. 1 SGB V. 2) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Gesellschaftszweck zu dienen. Hierzu zählen insbesondere auch die Bildung vertragsärztlicher Kooperationen, der Abschluss von Verträgen zur Integrierten Versorgung, die Erbringung von Dienstleistungen jeglicher Art zugunsten aller medizinischer Leistungserbringer im öffentlichen wie auch privaten Gesundheitswesen. Die Gesellschaft kann im Rahmen des rechtlich Zulässigen Zweigniederlassungen errichten und Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art gründen, sich an ihnen beteiligen, sie erben oder ihre Geschäfte führen sowie sie vertreten. 3) Die Gesellschaft nimmt über jedes MVZ fachübergreifend an der vertragsärztlichen Versorgung i.S.d. § 95 Abs. 1 SGB V teil, sofern dies vertragsarztrechtlich erforderlich ist. 4) Die Gesellschaft wird in jedem MVZ neben vertragsärztlichen - sofern die Erstattungsfähigkeit gesichert ist - auch privatärztliche Leistungen erbringen. 5) Die Behandlungsverträge mit den Patienten werden mit der Gesellschaft abgeschlossen. Abweichendes kann durch Gesellschafterbeschluss für die Behandlung von nicht gesetzlich krankenversicherten Patienten festgelegt werden, falls eine private Krankenversicherung die Inanspruchnahme des MVZ als nicht ihren Versicherungsbedingungen entsprechend ablehnt; in diesem Fall kann den Ärzten des MVZ eine Nebentätigkeitserlaubnis zur Behandlung dieser Patienten erteilt werden. In der Nebentätgkeitserlaubnis ist zu regeln, ob und inwieweit der Arzt die Vergütung für seine ärztliche Tätigkeit an die Gesellschaft weiterleiten muss. 6) Es wird sichergestellt, dass, abgesehen von Not- und Vertretungsfällen, jeder Patient innerhalb des MVZ von dem Arzt seiner Wahl und seines Vertrauens untersucht und behandelt werden kann.
Neueintragungen
HRB 61379 MVZ am Evangelischen Krankenhaus Düsseldorf GmbH, Düsseldorf, Kirchfeldstr. 40, 40217 Düsseldorf.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.06.2009. Geschäftsanschrift: Kirchfeldstr. …
MVZ am Evangelischen Krankenhaus Düsseldorf GmbH, Düsseldorf, Kirchfeldstr. 40, 40217 Düsseldorf.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.06.2009. Geschäftsanschrift: Kirchfeldstr. 40, 40217 Düsseldorf. Gegenstand: Errichtung und der Betrieb von einem oder mehreren Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) i.S.d. § 95 Abs. 1 SGB V. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Taschner, Klaus Peter, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.