Der Erwerb von Beteiligungen, ihre Verwaltung sowie die Übernahme der Geschäftsführung von Handelsgesellschaften, insbesondere die Übernahme und Verwaltung einer Beteiligung als geschäftsführungsbefugte persönlich haftende Gesellschafterin an der Kommanditgesellschaft unter der Firma Motor Presse Hamburg GmbH & Co. KG Verlagsgesellschaft mit ihrem Sitz in Stuttgart.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Wolfgang Melcher
Hamburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 13.03.1996
Die Gesellschafterversammlung vom 15.02.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Dauer der Gesellschaft), § 5 Abs. 2 (Stammkapital und Geschäftsanteile), § 6 Abs. 5 (Geschäftsführung und Vertretung), § 9 Abs. 4 (Durchführung der Gesellschafterversammlung/Beschlußfähigkeit), § 13 (Einziehung von Geschäftsanteilen), § 14 Abs. 5 (Abfindung), § 16 (Wettbewerb) und § 17 (Sonstiges) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 25.02.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 29.03.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 19.10.2005.
Tag der ersten Eintragung: 02.04.1996
Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 6-40
Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 47
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 26.04.2024 (7 IN 399/24) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Stuttgart, 7 IN 399/24) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.