HRB 17733
Motor Presse Hamburg Verwaltungsgesellschaft mbH
aktuell 18 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Leuschnerstr. 1, 70174 StuttgartGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Stuttgart
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 02.05.2024
- Datenstand
- 2025-10-25
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Wolfgang Melcher
Hamburg
Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Geschäftsanschrift
Weitere Unternehmen an dieser Anschrift
Angezeigt werden ausschließlich exakt übereinstimmende, aktuell eingetragene Geschäftsanschriften. Eine gemeinsame Anschrift bedeutet nicht automatisch eine wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung.
Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG
HRA 9302 · Amtsgericht Stuttgart
Innominata Achte Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH
HRB 24563 · Amtsgericht Stuttgart
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Rodale-Motor-Presse Verwaltungsgesellschaft mbH Stuttgart
- Motor Presse Hearst Verwaltungsgesellschaft mbH Stuttgart
Gegenstand des Unternehmens
Der Erwerb von Beteiligungen, ihre Verwaltung sowie die Übernahme der Geschäftsführung von Handelsgesellschaften, insbesondere die Übernahme und Verwaltung einer Beteiligung als geschäftsführungsbefugte persönlich haftende Gesellschafterin an der Kommanditgesellschaft unter der Firma Motor Presse Hamburg GmbH & Co. KG Verlagsgesellschaft mit ihrem Sitz in Stuttgart.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 7 IN 399/24 · Motor Presse Hamburg Verwaltungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Stuttgart
- Insolvenzgericht
- Stuttgart
- Aktenzeichen
- 7 IN 399/24
- Wirksam am
- 26.08.2026
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 17733
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Motor Presse Hamburg Verwaltungsgesellschaft mbH, Leuschnerstr.. 1, 70174 Stuttgart,
vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Andreas Geiger und Wolfgang Melcher
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 17733
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli, Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 08.08.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 45.517,95 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 11.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 7 IN 399/24 · Motor Presse Hamburg Verwaltungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Stuttgart
- Insolvenzgericht
- Stuttgart
- Aktenzeichen
- 7 IN 399/24
- Wirksam am
- 26.08.2026
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 17733
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Motor Presse Hamburg Verwaltungsgesellschaft mbH, Leuschnerstr.. 1, 70174 Stuttgart,
vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Andreas Geiger und Wolfgang Melcher
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 17733
- Schuldnerin -
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 09.10.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Stuttgart erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 117.983,11 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 26.331,55 € gegenübersteht.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 20.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis 7 IN 399/24 · Motor Presse Hamburg Verwaltungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Stuttgart
- Insolvenzgericht
- Stuttgart
- Aktenzeichen
- 7 IN 399/24
- Wirksam am
- 26.08.2026
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 17733
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Motor Presse Hamburg Verwaltungsgesellschaft mbH, Leuschnerstr.. 1, 70174 Stuttgart,
vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Andreas Geiger und Wolfgang Melcher
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 17733
- Schuldnerin -
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 117.983,11 EUR steht ein Betrag von 15.533,44 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 20.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 7 IN 399/24 · Motor Presse Hamburg Verwaltungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Stuttgart
- Insolvenzgericht
- Stuttgart
- Aktenzeichen
- 7 IN 399/24
- Wirksam am
- 14.07.2026
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 17733
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Motor Presse Hamburg Verwaltungsgesellschaft mbH,
Leuschnerstr.1, 70174 Stuttgart,
vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Andreas Geiger und Wolfgang Melcher
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 17733
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) sowie von der Prüfung ausgenommenen Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 17733 HRB 17733: Motor Presse Hamburg Verwaltungsgesellschaft mbH, Stuttgart, Leuschnerstr. 1, 70174 Stuttgart. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Eiberger, Markus, R…
HRB 17733 HRB 17733: Motor Presse Hamburg Verwaltungsgesellschaft mbH, Stuttgart, Leuschnerstr. 1, 70174 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 29.03.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gege…
HRB 17733 HRB 17733: Motor Presse Hearst Verwaltungsgesellschaft mbH, Stuttgart, Leuschnerstr. 1, 70174 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 25.02.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma…
HRB 17733 HRB 17733: Motor Presse Hearst Verwaltungsgesellschaft mbH, Stuttgart, Leuschnerstr. 1, 70174 Stuttgart. Prokura erloschen: Melcher, Wolfgang, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 17733 HRB 17733: Motor Presse Hearst Verwaltungsgesellschaft mbH, Stuttgart, Leuschnerstr. 1, 70174 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Melcher, Wolfgang, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Geschäftsführer: Man…
HRB 17733 HRB 17733: Motor Presse Hearst Verwaltungsgesellschaft mbH, Stuttgart, Leuschnerstr. 1, 70174 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Geiger, Andreas, Stuttgart, *XX.XX.XXXX; Mannsperger, Jörg, Stuttgar…
HRB 17733 HRB 17733: Motor Presse Hearst Verwaltungsgesellschaft mbH, Stuttgart, Leuschnerstr. 1, 70174 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Oberschelp, Nils, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 17733 HRB 17733: Rodale-Motor-Presse Verwaltungsgesellschaft mbH, Stuttgart, Leuschnerstr. 1, 70174 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen…
HRB 17733 HRB 17733: Rodale-Motor-Presse Verwaltungsgesellschaft mbH, Stuttgart, Leuschnerstr. 1, 70174 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Bach, Peider, Stuttgart, *XX.XX.XXXX.
HRB 17733 HRB 17733: Rodale-Motor-Presse Verwaltungsgesellschaft mbH, Stuttgart, Leuschnerstr. 1, 70174 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Bach, Peider, München, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesel…
HRB 17733 HRB 17733: Rodale-Motor-Presse Verwaltungsgesellschaft mbH, Stuttgart, Leuschnerstr. 1, 70174 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Oberschelp, Nils, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Rometsch, Andrea, Stuttgart, *XX…
HRB 17733 HRB 17733: Rodale-Motor-Presse Verwaltungsgesellschaft mbH, Stuttgart, Leuschnerstr. 1, 70174 Stuttgart. Prokura erloschen: Lehmann, Norbert, Stuttgart, *XX.XX.XXXX.
HRB 17733 Rodale-Motor-Presse Verwaltungsgesellschaft mbH, Stuttgart, Leuschnerstr. 1, 70174 Stuttgart. Geschäftsanschrift: Leuschnerstr. 1, 70174 Stuttgart. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder eine…
HRB 17733 Rodale-Motor-Presse Verwaltungsgesellschaft mbH, Stuttgart (Leuschnerstr. 1, 70174 Stuttgart). Nicht mehr Geschäftsführer: Griffin, John, Verleger, Allentown (PA/USA).
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.