HRA 9302

Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Leuschnerstr. 1, 70174 Stuttgart

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Stuttgart
Datenstand
2024-04-11
Quelle
Handelsregister

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Stand 2025-10-30

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Veröffentlichungen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Motor Presse Stuttgart GmbH & Co KG. Stuttgart
  2. Vereinigte Motor-Verlage GmbH & Co KG. Stuttgart
  3. Vereinigte Motor-Verlag Nachf. Pietsch & Co KG Stuttgart
  4. Vereinigte Motor- Verlage Nachf. Pietsch & Co KG Stuttgart
  5. Vereinigte Motor- Verlage GmbH & Co KG. Stuttgart
  6. Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG. Stuttgart

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Veränderungen
HRA 9302 HRA 9302: Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG, Stuttgart, Leuschnerstr. 1, 70174 Stuttgart. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Eiberger, Ma…
HRA 9302: Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG, Stuttgart, Leuschnerstr. 1, 70174 Stuttgart. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Eiberger, Markus, Remseck am Neckar, *XX.XX.XXXX; Petrich, Jonas, Waiblingen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 9302 HRA 9302:Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG, Stuttgart, Leuschnerstr. 1, 70174 Stuttgart.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) sind aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2014 und der V…
HRA 9302:Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG, Stuttgart, Leuschnerstr. 1, 70174 Stuttgart.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) sind aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.12.2014 die Gesellschaften mit beschränkter Haftung "Trademark Communication Medien-Verlagsagentur GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 10690) und "NORMTEST Unabhängiges Foto-Physikalisches Testinstitut Gesellschaft mit beschränkter Haftung", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 740838) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 9302 Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG, Stuttgart, Leuschnerstr. 1, 70174 Stuttgart. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.01.2013 und der Versammlun…
Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG, Stuttgart, Leuschnerstr. 1, 70174 Stuttgart. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.01.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 09.01.2013 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Freizeitverlag GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 13290) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 9302 Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG, Stuttgart, Leuschnerstr. 1, 70174 Stuttgart. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.12.2011 und der Versammlun…
Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG, Stuttgart, Leuschnerstr. 1, 70174 Stuttgart. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.12.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 12.12.2011 und 15.02.2012/21.02.2012 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Testfactory Stuttgart GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Amtsgericht Stuttgart HRB 19758) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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HRA 9302 Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG, Stuttgart, Leuschnerstr. 1, 70174 Stuttgart. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.12.2011 und der Versammlun…
Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG, Stuttgart, Leuschnerstr. 1, 70174 Stuttgart. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.12.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 12.12.2011 und 15.02.2012/21.02.2012 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Motor-Zeitschriften-Verlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung", Stuttgart (Amtsgericht Amtsgericht Stuttgart HRB 5519) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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HRA 9302 Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG, Stuttgart, Leuschnerstr. 1, 70174 Stuttgart. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.12.2011 und der Versammlun…
Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG, Stuttgart, Leuschnerstr. 1, 70174 Stuttgart. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.12.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 12.12.2011und 15.02.2012/21.02.2012 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "PS - Verlagsgesellschaft mit beschränkter Haftung", Stuttgart (Amtsgericht Amtsgericht Stuttgart HRB 9624) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 9302 Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG, Stuttgart, Leuschnerstr. 1, 70174 Stuttgart. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.12.2011 und der Versammlun…
Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG, Stuttgart, Leuschnerstr. 1, 70174 Stuttgart. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.12.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 12.12.2011 und 15.02.2012/21.02.2012 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Corporate Media Stuttgart GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Amtsgericht Stuttgart HRB 18060) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 9302 Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG, Stuttgart, Leuschnerstr. 1, 70174 Stuttgart. Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Leuschnerstr. 1, 70174 Stuttgart. Mit der Gesellschaft…
Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG, Stuttgart, Leuschnerstr. 1, 70174 Stuttgart. Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Leuschnerstr. 1, 70174 Stuttgart. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.11.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 23.11.2010 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Scholten Verlag GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 17540) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 9302 Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG, Stuttgart (Leuschnerstr. 1, 70174 Stuttgart). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 04.07.2008 und der Versammlu…
Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG, Stuttgart (Leuschnerstr. 1, 70174 Stuttgart). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 04.07.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 04.07.2008 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "John und Partner Gesellschaft mit beschränkter Haftung", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 24995) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.