Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsvollmacht des Vorstandes ist mit der Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 1, Satz 2 BGB), dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und allen sonstigen Verfügungen über die Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte sowie zur Aufnahme von Krediten, die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist; das Gleiche gilt für Beitritte von und/oder zu Verbänden, Vereinigungen und sonstigen Vereinen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Reiner Welker
Thalfang
Vorstand
Ludwig Feuchtner
Thalfang
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 04.11.1979 zuletzt geändert am 01.12.1991
Die Mitgliederversammlung vom 23.03.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 01.02.1980 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes des Amtsgerichts Trier getreten. Freigegeben am 10.07.2006.
Satzung Blatt 64-71 der Akten
Satzung Bl. 165-177 der Akten.
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