Handelsregister · VR 1791

Chronologischer Auszug

Modellsportclub Erbeskopf, eingetragener Verein · Amtsgericht Wittlich

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Modellsportclub Erbeskopf, eingetragener Verein

b)
Thalfang
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
1. Vorsitzender:
Ludwig, Martin, Deuselbach, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Bier, Ludwin, Berglicht
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 04.11.1979 zuletzt geändert am 01.12.1991
a)
10.07.2006
Kalitzki

b)
Tag der ersten Eintragung:
01.02.1980
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und an die Stelle des bisherigen
Registerblattes des Amtsgerichts
Trier getreten. Freigegeben am
10.07.2006.
Satzung Blatt 64-71 der Akten
2b)
Nunmehr
1. Vorsitzender:
Bier, Ludwin, Berglicht, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Ludwig, Martin, Deuselbach, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Anton, Ingo, Morbach, *XX.XX.XXXX
a)
11.03.2008
Müller
3b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Bier, Ludwin, Berglicht, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr 2. Vorsitzender, nunmehr gewählt als
1. Vorsitzender:
Anton, Ingo, Morbach, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
2. Vorsitzender:
Schneider, Harald, Bernkastel-Kues, *XX.XX.XXXX
a)
08.04.2013
Fritzen
4b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Anton, Ingo, Morbach, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Welker, Reiner, Thalfang, *XX.XX.XXXX
a)
18.02.2015
Fritzen
5b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Schneider, Harald, Bernkastel-Kues, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Bier, Ludwin, Berglicht, *XX.XX.XXXX
a)
14.02.2017
Rauen
6b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Bier, Ludwin, Berglicht, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Feuchtner, Ludwig, Thalfang, *XX.XX.XXXX
a)
20.05.2019
Rauen
7a)
Geändert, nun:
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Die Vertretungsvollmacht des Vorstandes ist mit der
Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs.
1, Satz 2 BGB), dass zum Erwerb oder Verkauf, zur
Belastung und allen sonstigen Verfügungen über die
Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte sowie zur
Aufnahme von Krediten, die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich ist; das Gleiche gilt
für Beitritte von und/oder zu Verbänden, Vereinigungen
und sonstigen Vereinen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 23.03.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
10.06.2020
Thetard

b)
Satzung Bl. 165-177 der Akten.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.