Handelsregister · HRA 3624
Chronologischer Auszug
Mittelhessische Wasserbetriebe (MWB) · Amtsgericht Gießen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Mittelhessische Abwasserbetriebe (MAB) b) Gießen c) Der Kanal- und Wasserbau und der Betrieb von Klärwerken, dazu gehören insbesondere: die Planung, der Bau und Betrieb von Abwasseranlagen, einschließlich der Hausanschlüsse, die Erstellung und Fortführung des Kanalkatasters, des Schadenkatasters und des Indirekteinleiterkatasters, die Überwachung der Abwässer der gewerblichen Indirekteinleiter, der Betrieb von öffentlichen Bedürfnisanstalten, der Vollzug der Schädlingsbekämpfungsverordnung in den öffentlichen Entwässerungsanlagen, die Kalkulation und Erhebung von Abwassergebühren, Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung technischer Anlagen an Gewässern, die Bearbeitung aller wasserrechtlichen Angelegenheiten der Universitätsstadt Gießen, vorbeugender technischer Hochwasserschutz, Planung, Bau, Unterhaltung und Betrieb von Klärwerken einschließlich der Eigenkontrolle und Betreuung der damit verbundenen Verfahren (Abwasserabgabe, Immissionsschutz, Wasserrecht u. a.), Zusammenarbeit mit den an die Klärwerke angeschlossenen Körperschaften, Verwertung des anfallenden Klärschlamms, Erstellung und Fortführung des Betriebskatasters und der Laboruntersuchungen im Rahmen der Eigenkontrolle. Der Eigenbetrieb kann auch sonstige seinen Betriebszweck fördernde und ihn wirtschaftlich berührende HIlfs- und Nebengeschäfte betreiben. | a) Die Betriebsleitung besteht aus einem oder mehreren Betriebsleitern. Sind mehrere Betriebsleiter bestellt, vertreten zwei von ihnen gemeinsam. Die Betriebsleitung vertritt die Gemeinde in den Angelegenheiten des Eigenbetriebs, soweit sie nicht nach den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes oder der Eigenbetriebssatzung der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung, des Magistrats oder der Betriebskommission unterliegen. Erklärungen in Angelegenheiten des Eigenbetriebes, durch die die Gemeinde verpflichtet werden soll, bedürfen der Schriftform; im Rahmen der laufenden Betriebsführung werden sie von der Betriebsleitung abgegeben. Im übrigen sind sie nur rechtsverbindlich, wenn sie vom Bürgermeister oder seinem allgemeinen Vertreter sowie von einem weiteren Mitglied des Gemeindevorstands handschriftlich unterzeichnet und mit dem Dienstsiegel der Gemeinde versehen sind (§ 71 HGO). b) Betriebsleiter: Abel, Clemens, Lich, *XX.XX.XXXX | a) Eigenbetrieb der Universitätstadt Gießen Satzung vom 18.11.2004 | a) 29.04.2005 Nau b) Anmeldung Blatt 1, 2 Sonderband Satzung Blatt 11 - 16 Sonderband | |
| 2 | a) Mittelhessische Wasserbetriebe (MWB) c) Zweck des Eigenbetriebs ist die Gewinnung und Beschaffung von Trinkwasser und seine Lieferung an die angeschlossenen Grundstücke um Stadtgebiet, dazu gehören insbesondere 1. die Planung, der Bau und Betrieb von Wasserversorgungsanlagen und der Grundstücksanschlüsse, 2. die Überwachung der Wasserqualität, und 3. die Kalkulation und Erhebung der Wassergebühren. Zweck des Eigenbetriebs ist der Kanal- und Wasserbau und der Betrieb von Klärwerken, dazu gehören insbesondere 1. die Planung, der Bau und Betrieb von Abwasseranlagen, einschließlich der Hausanschlüsse, 2. die Erstellung und Fortführung des Kanalkatasters, des Schadenkatasters und des Indirekteinleiterkatasters, 3. die Überwachung der Abwässer der gewerblichen Indirekteinleiter, 4. der Betrieb von öffentlichen Bedürfnisanstalten, 5. der Vollzug der Schädlingsbekämpfungsverordnung in den öffentlichen Entwässerungsanlagen, 6. die Kalkulation und Erhebung von Abwassergebühren, 7. Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung technischer Anlagen an Gewässern, 8. die Bearbeitung aller wasserrechtlichen Angelegenheiten der Universitätsstadt Gießen, 9. vorbeugender technischer Hochwasserschutz, 10. Planung, Bau, Unterhaltung und Betrieb von Klärwerken einschließlich der Eigenkontrolle und Betreuung der damit verbundenen Verfahren (Abwasserabgabe, Immissionsschutz, Wasserrecht u. a.), 11. Zusammenarbeit mit den an die Klärwerke angeschlossenen Körperschaften, 12. Verwertung des anfallenden Klärschlamms, 13. Erstellung und Fortführung des Betriebskatasters und der Laboruntersuchungen im Rahmen der Eigenkontrolle. Der Eigenbetrieb kann mit Zustimmung der Betriebskommission die in Abs. 3 genannten Aufgaben auch außerhalb des Stadtgebiets durchführen, wenn dies rechtlich zulässig und wirtschaftlich vertretbar ist und Belange der Stadt nicht gefährdet werden. Die bereits bestehenden Aktivitäten außerhalb des Stadtgebiets bleiben unberührt. Der Eigenbetrieb kann auch sonstige seinen Betriebszweck fördernde und ihn wirtschaftlich berührende Hilfs- und Nebengeschäfte betreiben. | a) Die Stadtverordnetenversammlungen vom 18.11.2010 und 16.12.2010 haben die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Gegenstand des Eigenbetriebs), 2 ( Name des Eigenbetriebs), 3 (Leitung des Eigenbetriebs) und 6 (Zusammensetzung der Betriebskommision) beschlossen. | a) 22.08.2011 Otto b) Fall 2 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.