HRA 3624

Mittelhessische Wasserbetriebe (MWB)

Amtsgericht Gießen · Hessen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Gießen

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Registerdaten

Sitz
Gießen
Rechtsform
sonstige juristische Person
Letzte Eintragung
17.10.2024
Datenstand
2025-10-26
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Steffen Kraft

Lahnau

Vorstand

Thomas Becker

Nidda

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Die Betriebsleitung besteht aus einem oder mehreren Betriebsleitern. Sind mehrere Betriebsleiter bestellt, vertreten zwei von ihnen gemeinsam. Die Betriebsleitung vertritt die Gemeinde in den Angelegenheiten des Eigenbetriebs, soweit sie nicht nach den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes oder der Eigenbetriebssatzung der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung, des Magistrats oder der Betriebskommission unterliegen. Erklärungen in Angelegenheiten des Eigenbetriebes, durch die die Gemeinde verpflichtet werden soll, bedürfen der Schriftform; im Rahmen der laufenden Betriebsführung werden sie von der Betriebsleitung abgegeben. Im übrigen sind sie nur rechtsverbindlich, wenn sie vom Bürgermeister oder seinem allgemeinen Vertreter sowie von einem weiteren Mitglied des Gemeindevorstands handschriftlich unterzeichnet und mit dem Dienstsiegel der Gemeinde versehen sind (§ 71 HGO).

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-27

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-04-11 Chronologischen Auszug ansehen
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Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Mittelhessische Abwasserbetriebe (MAB) Gießen

Gegenstand des Unternehmens

Zweck des Eigenbetriebs ist die Gewinnung und Beschaffung von Trinkwasser und seine Lieferung an die angeschlossenen Grundstücke um Stadtgebiet, dazu gehören insbesondere 1. die Planung, der Bau und Betrieb von Wasserversorgungsanlagen und der Grundstücksanschlüsse, 2. die Überwachung der Wasserqualität, und 3. die Kalkulation und Erhebung der Wassergebühren. Zweck des Eigenbetriebs ist der Kanal- und Wasserbau und der Betrieb von Klärwerken, dazu gehören insbesondere 1. die Planung, der Bau und Betrieb von Abwasseranlagen, einschließlich der Hausanschlüsse, 2. die Erstellung und Fortführung des Kanalkatasters, des Schadenkatasters und des Indirekteinleiterkatasters, 3. die Überwachung der Abwässer der gewerblichen Indirekteinleiter, 4. der Betrieb von öffentlichen Bedürfnisanstalten, 5. der Vollzug der Schädlingsbekämpfungsverordnung in den öffentlichen Entwässerungsanlagen, 6. die Kalkulation und Erhebung von Abwassergebühren, 7. Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung technischer Anlagen an Gewässern, 8. die Bearbeitung aller wasserrechtlichen Angelegenheiten der Universitätsstadt Gießen, 9. vorbeugender technischer Hochwasserschutz, 10. Planung, Bau, Unterhaltung und Betrieb von Klärwerken einschließlich der Eigenkontrolle und Betreuung der damit verbundenen Verfahren (Abwasserabgabe, Immissionsschutz, Wasserrecht u. a.), 11. Zusammenarbeit mit den an die Klärwerke angeschlossenen Körperschaften, 12. Verwertung des anfallenden Klärschlamms, 13. Erstellung und Fortführung des Betriebskatasters und der Laboruntersuchungen im Rahmen der Eigenkontrolle. Der Eigenbetrieb kann mit Zustimmung der Betriebskommission die in Abs. 3 genannten Aufgaben auch außerhalb des Stadtgebiets durchführen, wenn dies rechtlich zulässig und wirtschaftlich vertretbar ist und Belange der Stadt nicht gefährdet werden. Die bereits bestehenden Aktivitäten außerhalb des Stadtgebiets bleiben unberührt. Der Eigenbetrieb kann auch sonstige seinen Betriebszweck fördernde und ihn wirtschaftlich berührende Hilfs- und Nebengeschäfte betreiben.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
HRA 3624 Mittelhessische Abwasserbetriebe (MAB), Gießen (Berliner Platz 1, 35390 Gießen). Die Stadtverordnetenversammlungen vom 18.11.2010 und 16.12.2010 haben die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Gegenstand des Eig…
Mittelhessische Abwasserbetriebe (MAB), Gießen (Berliner Platz 1, 35390 Gießen). Die Stadtverordnetenversammlungen vom 18.11.2010 und 16.12.2010 haben die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Gegenstand des Eigenbetriebs), 2 ( Name des Eigenbetriebs), 3 (Leitung des Eigenbetriebs) und 6 (Zusammensetzung der Betriebskommision) beschlossen. Neue Firma: Mittelhessische Wasserbetriebe (MWB). Neuer Gegenstand: Zweck des Eigenbetriebs ist die Gewinnung und Beschaffung von Trinkwasser und seine Lieferung an die angeschlossenen Grundstücke um Stadtgebiet, dazu gehören insbesondere 1. die Planung, der Bau und Betrieb von Wasserversorgungsanlagen und der Grundstücksanschlüsse, 2. die Überwachung der Wasserqualität, und 3. die Kalkulation und Erhebung der Wassergebühren. Zweck des Eigenbetriebs ist der Kanal- und Wasserbau und der Betrieb von Klärwerken, dazu gehören insbesondere 1. die Planung, der Bau und Betrieb von Abwasseranlagen, einschließlich der Hausanschlüsse, 2. die Erstellung und Fortführung des Kanalkatasters, des Schadenkatasters und des Indirekteinleiterkatasters, 3. die Überwachung der Abwässer der gewerblichen Indirekteinleiter, 4. der Betrieb von öffentlichen Bedürfnisanstalten, 5. der Vollzug der Schädlingsbekämpfungsverordnung in den öffentlichen Entwässerungsanlagen, 6. die Kalkulation und Erhebung von Abwassergebühren, 7. Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung technischer Anlagen an Gewässern, 8. die Bearbeitung aller wasserrechtlichen Angelegenheiten der Universitätsstadt Gießen, 9. vorbeugender technischer Hochwasserschutz, 10. Planung, Bau, Unterhaltung und Betrieb von Klärwerken einschließlich der Eigenkontrolle und Betreuung der damit verbundenen Verfahren (Abwasserabgabe, Immissionsschutz, Wasserrecht u. a.), 11. Zusammenarbeit mit den an die Klärwerke angeschlossenen Körperschaften, 12. Verwertung des anfallenden Klärschlamms, 13. Erstellung und Fortführung des Betriebskatasters und der Laboruntersuchungen im Rahmen der Eigenkontrolle. Der Eigenbetrieb kann mit Zustimmung der Betriebskommission die in Abs. 3 genannten Aufgaben auch außerhalb des Stadtgebiets durchführen, wenn dies rechtlich zulässig und wirtschaftlich vertretbar ist und Belange der Stadt nicht gefährdet werden. Die bereits bestehenden Aktivitäten außerhalb des Stadtgebiets bleiben unberührt. Der Eigenbetrieb kann auch sonstige seinen Betriebszweck fördernde und ihn wirtschaftlich berührende Hilfs- und Nebengeschäfte betreiben.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.