die Optimierung aller Funktionen und Prozesse aus Einkauf, Beschaffung und Controlling in Produktions-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen durch Einsatz der klassischen Methoden der Unternehmensberatung sowie der begleitenden Unterstützung durch Software-Tools, einschließlich des Einsatzes mathematischer Methoden.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Thomas Mielke
Hamburg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsführer können ermächtigt werden, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Blatt 113 ff. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 28 ff. Sonderband 2
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 16.07.1987
Gesellschaftsvertrag Blatt 46 ff. Sonderband 2
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 11.02.1987 zuletzt geändert am 12.09.2000
Die Gesellschafterversammlung vom 25.01.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Abs. 1 (Firma) und 14 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 10.11.2009 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in den §§ 1 (Schreibweise der Firma), 2 (Gegenstand) und 6 (Geschäftsführung, Vertretung).
Die Gesellschafterversammlung vom 09.07.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 14 beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.