Die Leitung einer Gruppe von Unternehmen, die insbesondere auf folgenden Geschäftsfeldern tätig sind: - Private Finanzplanung; - Finanz- und Wirtschaftsberatung auf Honorarbasis; - Vermittlung von - Anteilsscheinen an inländischen Kapitalanlagegesellschaften oder ausländischen Investmentanteile, die nach dem Auslandsinvestmentgesetz vertrieben werden dürfen, unter Ausschluss der Befugnis, sich Eigentum oder Besitz an Kundengeldern oder Anteilsscheine zu verschafften. Die Vermittlung erfolgt nur zwischen Kunden und lizensierten Finanzdienstleistern oder ausländischen Investmentgesellschaften und stellt die ausschließlich ausgeübte Finanzdienstleistung dar.; - Finanzierungen; - Versicherungsprodukte; - Immobilien und Immobilienprodukte; - Beteiligungen an geschlossenen Fonds; Erwerb, Verkauf und Bewirtschaftung von Immobilien. Ausgenommen von der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft sind Finanzdienstleistungen, zu deren Vornahme eine besondere Genehmigung nach § 1 Abs. 1 a) KWG erforderlich ist.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft wird durch ein Vorstandsmitglied vertreten, wenn der Vorstand nur aus einem Mitglied besteht. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, oder durch ein Vorstandsmitglied zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann einzelnen Vorstandsmitgliedern Alleinvertretungsbefugnis erteilen und/oder einzelne Vorstandsmitglieder unter Beachtung des § 112 AktG von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Dirk Schröllkamp
Meerbusch
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Alexander Tanke
Krefeld
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 27. März 2001
Die Hauptversammlung vom 16. August 2001 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10.12.2002 ist das Grundkapital um 5.556,00 EURO auf 55.556,00 EURO erhöht und die Satzung in § 3 (Grundkapital, Aktien) entsprechens sowie in § 6 (Zusammensetzung, Amtsdauer), § 11 (Ort und Einberufung) und § 16 (Einziehung) geändert, ergänzt bzw. neugefasst. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Die Hauptversammlung vom 29.07.2003 hat die Änderung der Satzung in § 3 Abs. 4 und damit die bedingte Erhöhung des Grundkapitals beschlossen. Außerdem wurden § 15 (Jahresabschluss) und § 17 (Bekanntmachungen) geändert.
Die Hauptversammlung vom 04.06.2004 hat die Änderung der Satzung durch Einfügung des § 3 Abs. 5 (genehmigtes Kapital) beschlossen.
Aufgrund der Ermächtigung gemäß § 3 Abs. 5 der Satzung ist die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 3.000,00 auf EUR 58.556,00 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 30.06.2004 ist § 3 der Satzung in den Absätzen 1 und 5 entsprechend geändert.
Aufgrund der Ermächtigung gemäß § 3 Abs. 5 der Satzung ist die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 585,00 auf EUR 59.141,00 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 20.06.2006 ist § 3 der Satzung in den Absätzen 1 und 5 entsprechend geändert.
Die Hauptversammlung vom 22.05.2007 hat die Änderung der Satzung durch Einfügung des § 3 Abs. 6 (genehmigtes Kapital) beschlossen.
Aufgrund der Ermächtigung gemäß § 3 Absatz 5 der Satzung ist die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 6.415,00 auf EUR 65.556,00 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 01.06.2007 ist § 3 Absatz 5 wegen der nun vollständigen Ausnutzung des genehmigten Kapitals gestrichen. Der bisherige Abs. 6 der Satzung wird nunmehr Abs. 5.
Aufgrund der Ermächtigung gemäß § 3 Abs. 5 der Satzung ist die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 3.460,00 auf EUR 69.016,00 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 08.06.2009 ist § 3 der Satzung in den Absätzen 1 und 5 entsprechend geändert.
Die Hauptversammlung vom 09.03.2010 hat die Erhöhung des Grundkapitals gegen Einlagen um 7.692,00 EUR und die Änderung des § 3 Abs. 1 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Ferner wurde § 3 Abs. 4 (bedingtes Kapital) und Abs. 5 (genehmigtes Kapital) aufgehoben. Es wurde ein neues genehmigtes Kapital in § 3 Abs. 4 geschaffen.
Aufgrund der Ermächtigung gemäß § 3 Abs. 4 (Grundkapital) der Satzung ist die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 1.923,00 auf EUR 78.631,00 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 11.02.2011 ist § 3 Abs. 1 und 4 der Satzung entsprechend geändert.
Freitext
Satzung Blatt 13 Sonderband
Tag der ersten Eintragung: 11. Juni 2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 30.08.2001.
HV.Beschluss Blatt 42 ff Sonderband a)
Satzung Ziff. I Sonderband a)
HV.Beschluss Blatt 59 ff. Sonderband
Satzung Blatt Sdb.a) Ziff. II Sonderband
Beschluss Blatt 84 ff. Sonderband a)
Satzung Ziffer II Sonderband a)
Beschluss Blatt 141 ff. Satzung Ziffer III Sonderband a)
Beschluss Bl. 192 f. Satzung Ziffer IV Sonderband a)
Beschluss Blatt 206, 207 Sonderband
Satzung Ziffer V Sonderband
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 31. Dezember 2014 einmal oder mehrfach gegen Bar- oder Sacheinlagen um insgesamt Euro 34.500,00 durch Ausgabe von 34.500 neuen vinkulierten, nennwertlosen Stückaktien im anteiligen Wert von je ein Euro zu erhöhen.
Das genehmigte Kapital nach § 3 Abs. 4 der Satzung besteht nach teilweiser Ausschöpfung noch in Höhe von EUR 32.577,00.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.