Handelsregister · HRB 11507

Registerinformationen

Medizinisches Versorgungszentrum Katholisches Klinikum Bochum gemeinnützige GmbH · Amtsgericht Bochum

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Medizinisches Versorgungszentrum Katholisches Klinikum Bochum gemeinnützige GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Bochum
Geschäftsanschrift
Gudrunstr. 56, 44791 Bochum

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 11507
Gericht
Amtsgericht Bochum
Letzte Eintragung
09.10.2023
Abrufstand
30.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

1 . Zweck der Gesellschaft ist die Verwirklichung der Aufgaben der Caritas als Lebens- und Wesensäußerung der Katholischen Kirche durch die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens sowie der Berufsbildung und die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 Abgabenordnung. 2. Der Zweck wird insbesondere durch den Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums in Sinne von § 95 Sozialgesetzbuch (5GB) Fünftes Buch (V) verwirklicht. Die Medizinisches Versorgungszentrum Katholisches Klinikum Bochum gemeinnützige GmbH (MVZ) erbringt alle hiernach zulässigen ärztlichen- und nicht ärztlichen Leistungen. Des Weiteren erbringt das MVZ alle hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Es ist berechtigt, Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern der Krankenhausbehandlung und Maßnahmen der Versorgung und Rehabilitation mit nicht ärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesund-heitswesens einzugehen. Es ist des Weiteren berechtigt, im Rahmen neuer ärztlicher Versorgungsformen, wie z.B. der integrierten Versorgung, tätig zu werden. 3. Das MVZ dient der ambulanten Untersuchung und Behandlung sowie der Pflege, Versorgung und seelsorgerischen Begleitung von Kranken. Es übernimmt auch Auf-gaben der Gesundheitsberatung und -vorsorge. Das MVZ beteiligt sich an der universitären Aus- und Weiterbildung (Forschung und Lehre). 4.Die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse, die "Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen" sowie das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) nebst den dazu jeweils ergangenen Ausführungsbestimmungen finden in ihrer jeweiligen im im Kirchlichen Amtsblatt des Bistums Essen veröffentlichten Fassung Anwendung. Ebenfalls zur Anwendung kommen die Leitlinien des Deutschen Caritasverbandes für den Umgang mit sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und schutz-oder hilfebedürftigen Erwachsenen durch Beschäftigte in den Diensten und Einreichtungen seiner Gliederungen und Mitgliedsorgansisationen. 5. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht ferner durch die Erbringung von Kooperationsleistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften im Sinne von § 57 Abs. 3 AO, nämlich durch ärztliche bzw. medizinische Leistungen (Konsilleistungen, Honorarleistungen) an die Katholisches Klinikum Bochum gGmbH. 6. Die Gesellschaft verwirklicht ihre steuerbegünstigten Zwecke ferner unter Einbeziehung von Kooperationsleistungen von anderen steuerbegünstigten Körperschaften im Sinne von § 57 Abs. 3 AO, nämlich durch die Überlassung von Immobilien, Geschäftsfhrungsleistungen, Mamagement- und Verwaltungsdienstleistungen, Personalgestellungen, Materiallieferungen, Großgerätenutzung und ärztliche bzw. medizinische Leistungen sowie Reinigungsdienstleistungen von der St. Elisabeth-Stiftung in Bochum, der Katholisches Klinikum Bochum gGmbH und der Katholisches Klinikum Bochum Service GmbH. 7. Die Pflege- und Betreuungseinrichtungen des MVZ dienen der Betreuung, Pflege, Versorgung und seelsorgerischen Begleitung von Personen, die in Folge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 8. In diesem Rahmen kann die Gesellschaft alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Darüber hinaus darf die Gesellschaft andere Unternehmen gleicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. 9. Soweit dies erforderlich ist, ist die Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung einzuholen. 10. Die Gesellschaft ist Mitglied des Caritasverbandes für das Bistum Essen eV.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Prokurist(in)

Daniel Gohres

Bochum

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Geschäftsführer(in)

Christoph Hanefeld

Bochum

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Christian Raible

Kassel

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 10.12.2007
  • Die Gesellschafterversammlung vom 03.06.2014 hat die Änderung des Unternehmensgegenstandes (§ 2 Zweck der Gesellschaft) sowie die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 08.05.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 12.03.2019 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Insbesondere wurde § 2 (Zweck) und § 10 (Geschäftsführung) geändert.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Weiter hat die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2021 die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital), § 4 (Steuerbegünstigung), § 18 (Auflösung der Gesellschaft) und § 20 (Schiedsverfahren) beschlossen. Ferner wurde die Präambel der Gesellschaft neu gefasst.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 07.06.2023 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. § 12 (Aufsicht des Bischofs von Essen/Zustimmungserfordernisse) wurde neu eingefügt, § 21 Ziffer 2 (Schiedsverfahren) der Satzung wurde neu gefasst.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.