Handelsregister · GnR 302

Chronologischer Auszug

Medien wirksam eG ...weil sich Etwas ändern muss! · Amtsgericht Traunstein

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 22.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Medien wirksam eG ...weil sich Etwas
ändern muss!

b)
Heldenstein

c)
Der Geschäftsanteil beträgt € 3.000,00
(EURO dreitausend). Er ist sofort nach
Eintragung in die Mitgliederliste in voller
Höhe einzuzahlen. Mitglieder können
beliebig viele Geschäftsanteile
übernehmen.
Mit Beitritt ist ein Eintrittsgeld / Agio zu
leisten. Höhe und Fälligkeit regelt die
Allgemeine Geschäftsordnung (AGO).
Beteiligungen von Investoren an der
Genossenschaft sind zulässig, ebenso
von korporativen Mitgliedern.

Die Zulassung eines investierenden
Mitglieds bedarf der Zustimmung des
Aufsichtsrates, die eines korporativen
Mitgliedes der Entscheidung des
Vorstands.

Der gesetzlichen Rücklage sind
mindestens 10 % des Jahresgewinns
zuzuweisen, so lange bis 100% der
Summe der Geschäftsanteile erreicht
sind.

Weitere Rücklagen können gebildet
werden.

Die Mitglieder sind nicht zur Leistung von
Nachschüssen verpflichtet. Ansprüche
auf Auszahlung von Gewinnen,
Rückvergütungen und
Auseinandersetzungsguthaben verjähren
in zwei Jahren ab Fälligkeit. Die Beträge
werden den Rücklagen zugeführt.
Das Mindestkapital beträgt 80 % der
gezeichneten Geschäftsanteile.
Keine Nachschusspflicht.a)
Die Genossenschaft wird durch zwei
Mitglieder des Vorstandes vertreten,
wenn dieser aus zwei oder mehr
Mitglieder besteht. Ist nur ein Mitglied
des Vorstandes vorhanden, so vertritt
dieses die Genossenschaft allein.
Die jeweiligen Vorstandsmitglieder
sind von den Beschränkungen des §
181 Alt. 2 BGB befreit, können also die
Genossenschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten vertreten.

b)
Vorstand:
Neumann, Erich, Worms, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragene Genossenschaft
Satzung errichtet am 13.11.2017.
a)
25.09.2018
Zankl

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.