Handelsregister · GnR 302
Chronologischer Auszug
Medien wirksam eG ...weil sich Etwas ändern muss! · Amtsgericht Traunstein
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Medien wirksam eG ...weil sich Etwas ändern muss! b) Heldenstein c) Der Geschäftsanteil beträgt € 3.000,00 (EURO dreitausend). Er ist sofort nach Eintragung in die Mitgliederliste in voller Höhe einzuzahlen. Mitglieder können beliebig viele Geschäftsanteile übernehmen. Mit Beitritt ist ein Eintrittsgeld / Agio zu leisten. Höhe und Fälligkeit regelt die Allgemeine Geschäftsordnung (AGO). Beteiligungen von Investoren an der Genossenschaft sind zulässig, ebenso von korporativen Mitgliedern. Die Zulassung eines investierenden Mitglieds bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrates, die eines korporativen Mitgliedes der Entscheidung des Vorstands. Der gesetzlichen Rücklage sind mindestens 10 % des Jahresgewinns zuzuweisen, so lange bis 100% der Summe der Geschäftsanteile erreicht sind. Weitere Rücklagen können gebildet werden. Die Mitglieder sind nicht zur Leistung von Nachschüssen verpflichtet. Ansprüche auf Auszahlung von Gewinnen, Rückvergütungen und Auseinandersetzungsguthaben verjähren in zwei Jahren ab Fälligkeit. Die Beträge werden den Rücklagen zugeführt. Das Mindestkapital beträgt 80 % der gezeichneten Geschäftsanteile. | Keine Nachschusspflicht. | a) Die Genossenschaft wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten, wenn dieser aus zwei oder mehr Mitglieder besteht. Ist nur ein Mitglied des Vorstandes vorhanden, so vertritt dieses die Genossenschaft allein. Die jeweiligen Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 Alt. 2 BGB befreit, können also die Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten vertreten. b) Vorstand: Neumann, Erich, Worms, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragene Genossenschaft Satzung errichtet am 13.11.2017. | a) 25.09.2018 Zankl |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.