GnR 302

Medien wirksam eG ...weil sich Etwas ändern muss!

Amtsgericht Traunstein · Bayern

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Heldenstein

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Registerdaten

Sitz
Heldenstein
Rechtsform
eingetragene Genossenschaft (eG)
Letzte Eintragung
25.09.2018
Datenstand
2025-10-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Erich Neumann

Worms

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Die Genossenschaft wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten, wenn dieser aus zwei oder mehr Mitglieder besteht. Ist nur ein Mitglied des Vorstandes vorhanden, so vertritt dieses die Genossenschaft allein. Die jeweiligen Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 Alt. 2 BGB befreit, können also die Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-10-28

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Veröffentlichungen

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Gegenstand des Unternehmens

Der Geschäftsanteil beträgt € 3.000,00 (EURO dreitausend). Er ist sofort nach Eintragung in die Mitgliederliste in voller Höhe einzuzahlen. Mitglieder können beliebig viele Geschäftsanteile übernehmen. Mit Beitritt ist ein Eintrittsgeld / Agio zu leisten. Höhe und Fälligkeit regelt die Allgemeine Geschäftsordnung (AGO). Beteiligungen von Investoren an der Genossenschaft sind zulässig, ebenso von korporativen Mitgliedern. Die Zulassung eines investierenden Mitglieds bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrates, die eines korporativen Mitgliedes der Entscheidung des Vorstands. Der gesetzlichen Rücklage sind mindestens 10 % des Jahresgewinns zuzuweisen, so lange bis 100% der Summe der Geschäftsanteile erreicht sind. Weitere Rücklagen können gebildet werden. Die Mitglieder sind nicht zur Leistung von Nachschüssen verpflichtet. Ansprüche auf Auszahlung von Gewinnen, Rückvergütungen und Auseinandersetzungsguthaben verjähren in zwei Jahren ab Fälligkeit. Die Beträge werden den Rücklagen zugeführt. Das Mindestkapital beträgt 80 % der gezeichneten Geschäftsanteile.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
GnR 302 GnR 302: Medien wirksam eG ...weil sich Etwas ändern muss!, Heldenstein (Pfalz-Neuburg-Str. 1, 67549 Worms). Eingetragene Genossenschaft. Satzung errichtet am 13.11.2017. Gegenstand des Unternehmens: Der Ges…
GnR 302: Medien wirksam eG ...weil sich Etwas ändern muss!, Heldenstein (Pfalz-Neuburg-Str. 1, 67549 Worms). Eingetragene Genossenschaft. Satzung errichtet am 13.11.2017. Gegenstand des Unternehmens: Der Geschäftsanteil beträgt € 3.000,00 (EURO dreitausend). Er ist sofort nach Eintragung in die Mitgliederliste in voller Höhe einzuzahlen. Mitglieder können beliebig viele Geschäftsanteile übernehmen. Mit Beitritt ist ein Eintrittsgeld / Agio zu leisten. Höhe und Fälligkeit regelt die Allgemeine Geschäftsordnung (AGO). Beteiligungen von Investoren an der Genossenschaft sind zulässig, ebenso von korporativen Mitgliedern. Die Zulassung eines investierenden Mitglieds bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrates, die eines korporativen Mitgliedes der Entscheidung des Vorstands. Der gesetzlichen Rücklage sind mindestens 10 % des Jahresgewinns zuzuweisen, so lange bis 100% der Summe der Geschäftsanteile erreicht sind. Weitere Rücklagen können gebildet werden. Die Mitglieder sind nicht zur Leistung von Nachschüssen verpflichtet. Ansprüche auf Auszahlung von Gewinnen, Rückvergütungen und Auseinandersetzungsguthaben verjähren in zwei Jahren ab Fälligkeit. Die Beträge werden den Rücklagen zugeführt. Das Mindestkapital beträgt 80 % der gezeichneten Geschäftsanteile. Nachschusspflicht: Keine Nachschusspflicht. Die Genossenschaft wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten, wenn dieser aus zwei oder mehr Mitglieder besteht. Ist nur ein Mitglied des Vorstandes vorhanden, so vertritt dieses die Genossenschaft allein. Die jeweiligen Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 Alt. 2 BGB befreit, können also die Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten vertreten. Vorstand: Neumann, Erich, Worms, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.