Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretung ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften von mehr als 5000,00 EUR, die Zustimmung des erweiterten Vorstandes (Gesamtvorstand) einzuholen ist. Grundstücksverkäufe (Kauf) unterliegen dem Zustimmungsvorbehalt der Delegiertenversammlung. Für Pachtgeschäfte ist eine Beschlussfassung des Gesamtvorstandes nötig.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Horst Pieper
Manching
Vorstand
Jürgen Lettenbauer
Manching/Oberstimm
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 04.03.1966 zuletzt geändert am 17.03.2005
Die Mitgliederversammlung vom 26.03.2009 hat die Änderung der §§ 11 (Vorstand) und 15 (Kassenprüfung) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 07.04.2011 hat die Änderung der §§ 5 (Vergütung), 6 (Mitgliedschaft), 9 (Sportabteilungen) und 11 (Vorstand) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 18.04.2013 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 27.04.2017 hat die Änderung des § 11 (Vorstand) der Satzung beschlossen.
Die Delegiertenversammlung vom 28.04.2022 hat die Änderung des § 6 (Mitgliedschaft) der Satzung beschlossen.
Die Delegiertenversammlung vom 27.04.2023 hat die Änderung der §§ 9 (Abteilungen des Vereins) und 13 (Delegiertenversammlung) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 12.04.1966. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.