Handelsregister · VR 20010

Chronologischer Auszug

MBB-Sportgemeinschaft Manching e.V. · Amtsgericht Ingolstadt

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 16.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
MBB-Sportgemeinschaft Manching e.V.

b)
Manching
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Vorstand:
Besl, Richard, Manching, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Binder, Manfred, Manching
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 04.03.1966 zuletzt geändert am 17.03.2005
a)
22.02.2006
Kenk

b)
Tag der ersten Eintragung:
12.04.1966.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
2b)
Gewählt:
Vorstand:
Beinlich, Wilfried, Manching, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Vorstand:
Binder, Manfred, Manching
a)
Die Mitgliederversammlung vom 26.03.2009 hat die Änderung der §§ 11 (Vorstand) und 15
(Kassenprüfung) der Satzung beschlossen.
a)
20.07.2009
Ossyra

b)
Protokoll Bl. 4 SB;
3a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretung
ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften
von mehr als 5000,00 EUR, die Zustimmung des
Gesamtvorstandes einzuholen ist. Grundstücksverkäufe
(Kauf) unterliegen dem Zustimmungsvorbehalt der
Delegiertenversammlung. Für Pachtgeschäfte ist eine
Beschlussfassung des Gesamtvorstandes nötig.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 07.04.2011 hat die Änderung der §§ 5 (Vergütung), 6
(Mitgliedschaft), 9 (Sportabteilungen) und 11 (Vorstand) der Satzung beschlossen.
a)
20.02.2012
Ossyra

b)
Protokoll Bl. 9 SB; Satzung
gemäß § 71 BGB Bl. 11 SB.
4a)
Geändert, nun:
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretung
ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften
von mehr als 5000,00 EUR, die Zustimmung des
erweiterten Vorstandes (Gesamtvorstand) einzuholen ist.
Grundstücksverkäufe (Kauf) unterliegen dem
Zustimmungsvorbehalt der Delegiertenversammlung. Für
Pachtgeschäfte ist eine Beschlussfassung des
Gesamtvorstandes nötig.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 18.04.2013 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
04.10.2013
Ossyra

b)
Satzung Bl. 19 SB; Beschluss Bl.
15 SB;
5b)
Gewählt:
Vorstand:
Pieper, Horst, Manching, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Vorstand:
Besl, Richard, Manching, *XX.XX.XXXX
a)
12.08.2015
Romig
6b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Beinlich, Wilfried, Manching, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Lettenbauer, Jürgen, Manching/Oberstimm, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.04.2017 hat die Änderung des § 11 (Vorstand) der
Satzung beschlossen.
a)
14.09.2017
Modlmeyr

b)
Beschluss Bl. 32 SB; Satzung
gemäß § 71 BGB Bl. 28 SB.
7a)
Die Delegiertenversammlung vom 28.04.2022 hat die Änderung des § 6 (Mitgliedschaft) der
Satzung beschlossen.
a)
19.07.2022
Vock

b)
Protokoll Bl. 34 SB; Satzung
gemäß § 71 BGB Bl. 35 SB.
8a)
Die Delegiertenversammlung vom 27.04.2023 hat die Änderung der §§ 9 (Abteilungen des
Vereins) und 13 (Delegiertenversammlung) der Satzung beschlossen.
a)
25.07.2023
Vock

b)
Beschluss Bl. 37 SB; Satzung
gemäß § 71 BGB Bl. 38 SB.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.