Der Vorstand i.S.v. § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftwart. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Einzelne Rechtshandlungen, die in Bezug auf Ausgaben eine Höhe von 8.000,00 EURO übersteigen, müssen vom erweiterten Vorstand genehmigt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Bernd Dreher
Langlingen
Vorstand
Gesa Bock
Langlingen
Vorstand
Deltef Scheller
Langlingen
Vorstand
Normen Gzuk
Langlingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 24.08.2001
Die Mitgliederversammlung vom 09.02.2018 hat die Änderung bzw. Neufassung der Satzung insgesamt beschlossen; geändert ist auch die allgemeine Vertretungsregelung.
Freitext
Satzung Blatt 27 ff. der Akten
Tag der ersten Eintragung: 17.09.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 04.11.2005.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.