Handelsregister · VR 100851

Chronologischer Auszug

Männerturnverein Langlingen (MTV) e.V. · Amtsgericht Lüneburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Männerturnverein Langlingen (MTV) e.V.

b)
Langlingen
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1.
Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart
und dem Schriftwart, die jeweils einzelvertretungsbefugt
sind.
Rechtshandlungen, die eine Höhe von 8.000,00 DM
(4.000,00 EURO) übersteigen, müssen von erweiterten
Vorstand genehmigt werden.

b)
1. Vorsitzender:
Ehrhardt, Dirk, Langlingen, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Sehring, Herbert, Langlingen, *XX.XX.XXXX
Kassenwart:
Dreher, Bernd, Langlingen, *XX.XX.XXXX
Schriftwart:
Bock, Gesa, Langlingen, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 24.08.2001
a)
04.11.2005
Scharf

b)
Satzung Blatt 27 ff. der Akten

Tag der ersten Eintragung:
17.09.2001
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
04.11.2005.
2b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Sehring, Herbert, Langlingen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Thonnard, Jörg, Langlingen, *XX.XX.XXXX
a)
16.12.2005
Wiese
3b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Ehrhardt, Dirk, Langlingen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Thonnard, Jörg, Langlingen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Scheller, Deltef, Langlingen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Gzuk, Normen, Langlingen, *XX.XX.XXXX
a)
18.05.2017
Rieger
4a)
Der Vorstand i.S.v. § 26 BGB besteht aus dem 1.
Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart
und dem Schriftwart.
Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt.
Einzelne Rechtshandlungen, die in Bezug auf Ausgaben
eine Höhe von 8.000,00 EURO übersteigen, müssen
vom erweiterten Vorstand genehmigt werden.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 09.02.2018 hat die Änderung bzw. Neufassung der
Satzung insgesamt beschlossen; geändert ist auch die allgemeine Vertretungsregelung.
a)
03.04.2018
Wiese

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.