Handelsregister · VR 100851
Chronologischer Auszug
Männerturnverein Langlingen (MTV) e.V. · Amtsgericht Lüneburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Männerturnverein Langlingen (MTV) e.V. b) Langlingen | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftwart, die jeweils einzelvertretungsbefugt sind. Rechtshandlungen, die eine Höhe von 8.000,00 DM (4.000,00 EURO) übersteigen, müssen von erweiterten Vorstand genehmigt werden. b) 1. Vorsitzender: Ehrhardt, Dirk, Langlingen, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Sehring, Herbert, Langlingen, *XX.XX.XXXX Kassenwart: Dreher, Bernd, Langlingen, *XX.XX.XXXX Schriftwart: Bock, Gesa, Langlingen, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 24.08.2001 | a) 04.11.2005 Scharf b) Satzung Blatt 27 ff. der Akten Tag der ersten Eintragung: 17.09.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 04.11.2005. |
| 2 | b) Nicht mehr 2. Vorsitzender: Sehring, Herbert, Langlingen, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzender: Thonnard, Jörg, Langlingen, *XX.XX.XXXX | a) 16.12.2005 Wiese | ||
| 3 | b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: Ehrhardt, Dirk, Langlingen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Thonnard, Jörg, Langlingen, *XX.XX.XXXX Bestellt als 1. Vorsitzender: Scheller, Deltef, Langlingen, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzender: Gzuk, Normen, Langlingen, *XX.XX.XXXX | a) 18.05.2017 Rieger | ||
| 4 | a) Der Vorstand i.S.v. § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftwart. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Einzelne Rechtshandlungen, die in Bezug auf Ausgaben eine Höhe von 8.000,00 EURO übersteigen, müssen vom erweiterten Vorstand genehmigt werden. | a) Die Mitgliederversammlung vom 09.02.2018 hat die Änderung bzw. Neufassung der Satzung insgesamt beschlossen; geändert ist auch die allgemeine Vertretungsregelung. | a) 03.04.2018 Wiese |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.