Handelsregister · HRB 108928

Registerinformationen

Lungenklinik Ballenstedt/Harz GmbH · Amtsgericht Stendal

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Lungenklinik Ballenstedt/Harz GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Ballenstedt
Geschäftsanschrift
Robert-Koch-Straße 26/27, 06493 Ballenstedt

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 108928
Gericht
Amtsgericht Stendal
Letzte Eintragung
10.01.2024
Abrufstand
11.04.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand der Gesellschaft ist insbesondere das Betreiben der Lungenklinik in Ballenstedt sowie der damit verbundenen Einrichtungen und Dienste.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Georg Bernsau

Kronberg im Taunus

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 16.12.1994 zuletzt geändert am 06.06.1997
  • Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2016 hat die Umstellung auf Euro, die Erhöhung des Stammkapitals um 435,41 EUR auf 26.000,00 EUR, eine weitere Erhöhung um 27.000,00 EUR auf 53.000,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden die Firma, der Gegenstand des Unternehmens und das Stammkapital geändert.

Insolvenz

  • Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 01.12.2023 (Az. 340 IN 347/23 (361)) das Insolvenzverfahren eröffnet und zugleich die Eigenverwaltung angeordnet worden. Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll die Schuldnerin nur mit Zustimmung des Sachwalters eingehen.
  • Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.