HRB 108928

Lungenklinik Ballenstedt/Harz GmbH

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Robert-Koch-Straße 26/27, 06493 Ballenstedt

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Ballenstedt
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
10.01.2024
Datenstand
2026-04-11
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Georg Bernsau

Kronberg im Taunus

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2026-04-11

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-03-13 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

8 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2026-04-11 Registerinformationen ansehen

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Lungenklinik Ballenstedt/Harz gGmbH Ballenstedt

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand der Gesellschaft ist insbesondere das Betreiben der Lungenklinik in Ballenstedt sowie der damit verbundenen Einrichtungen und Dienste.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 340 IN 347/23 (361) · Lungenklinik Ballenstedt/Harz GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 347/23 (361)
Wirksam am
30.06.2025
Registerbezug
Stendal, HRB 108928
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Lungenklinik Ballenstedt/Harz GmbH, Robert-Koch-Straße 26/27, 06493 Ballenstedt (AG Stendal, HRB 108928),
vertreten durch:
1. Dr. Horst Peter Redemann, Blankenburg OT Heimburg, (Geschäftsführer),
2. Dr. Georg Bernsau, co K&L Gates LLP, Opern Turm, 60306 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte K&L GATES LLP, Opernturm, 60306 Frankfurt am Main,
sind die Auslagen des Sachwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts vom 27.06.2025 ergänzend festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf die seit 25.05.2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend beachtet angesehen.

Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.

- 340 IN 347/23 (361) - ( 27.06.2025 )

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 340 IN 347/23 (361) · Lungenklinik Ballenstedt/Harz GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 347/23 (361)
Wirksam am
22.10.2024
Registerbezug
Stendal, HRB 108928
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Lungenklinik Ballenstedt/Harz GmbH, Robert-Koch-Straße 26/27, 06493 Ballenstedt (AG Stendal, HRB 108928),
vertreten durch:
1. Dr. Horst Peter Redemann, Blankenburg OT Heimburg, (Geschäftsführer),
2. Dr. Georg Bernsau, co K&L Gates LLP, Opern Turm, 60306 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte K&L GATES LLP, Opernturm, 60306 Frankfurt am Main, ist die Vergütung des Gläubigerausschusses durch gesonderten Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
- 340 IN 347/23 (361) - ( 21.10.2024 )

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 340 IN 347/23 (361) · Lungenklinik Ballenstedt/Harz GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 347/23 (361)
Wirksam am
04.09.2024
Registerbezug
Stendal, HRB 108928
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Lungenklinik Ballenstedt/Harz GmbH, Robert-Koch-Straße 26/27, 06493 Ballenstedt (AG Stendal, HRB 108928),
vertreten durch:
1. Dr. Horst Peter Redemann, Blankenburg OT Heimburg, (Geschäftsführer),
2. Dr. Georg Bernsau, co K&L Gates LLP, Opern Turm, 60306 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte K&L GATES LLP, Opernturm, 60306 Frankfurt am Main, ist die Vergütung des Gläubigerausschusses durch gesonderten Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
- 340 IN 347/23 (361) - ( 27.08.2024 )

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 340 IN 347/23 (361) · Lungenklinik Ballenstedt/Harz GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 347/23 (361)
Wirksam am
04.04.2024
Registerbezug
Stendal, HRB 108928
Geschäfts-Nr.: 340 IN 347/23 (361). In dem Insolvenzverfahren Lungenklinik Ballenstedt/Harz GmbH, Robert-Koch-Straße 26/27, 06493 Ballenstedt (AG Stendal, HRB 108928), vertr. d.: 1. Dr. Horst Peter Redemann, Blankenburg OT Heimburg, (Geschäftsführer), 2. Dr. Georg Bernsau, co K&L Gates LLP, Opern Turm, 60306 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf die seit 25.05.2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend beachtet angesehen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.

Amtsgericht Magdeburg, 03.04.2024.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 340 IN 347/23 (361) · Lungenklinik Ballenstedt/Harz GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 347/23 (361)
Wirksam am
01.12.2023
Registerbezug
Stendal, HRB 108928
Amtsgericht Magdeburg: Am 01.12.2023 um 09:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen über das Vermögen der
Lungenklinik Ballenstedt/Harz GmbH, Robert-Koch-Straße 26/27, 06493 Ballenstedt (AG Stendal, HRB 108928), vertreten durch:
1. Dr. Horst Peter Redemann, Blankenburg OT Heimburg, (Geschäftsführer),
2. Dr. Georg Bernsau, co K&L Gates LLP, Opern Turm, 60306 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte K&L GATES LLP, Opernturm, 60306 Frankfurt am Main, . Sachwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Klausenerstraße 23, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/5556840, Fax: 0391/5556849, E-Mail: magdeburg@floether-wissing.de, Internet: www.sanierungskultur.de. Es ist Eigenverwaltung angeordnet. Das Verfahren wird mündlich geführt (§ 5 InsO). Anmeldefrist: 19.01.2024. Gläubigerversammlung: Am Donnerstag, 22.02.2024, 11:00 Uhr, Saal 24, Amtsgericht Magdeburg, Justizzentrum Magdeburg, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg , eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachverwalters (§ 57 InsO, § 274 InsO), über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO) sowie über die in den §§ 35, 66, 100, 149, 157, 159, 160, 162, 163, 207, 272 InsO bezeichneten Angelegenheiten: Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), Rechnungs- bzw. Zwischenrechnungslegung des Sachwalters gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 InsO, § 281 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO, § 278 InsO), Hinterlegung oder Anlegung von Wertgegenständen (§ 149 InsO), Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO, § 284 InsO); z.B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Sachwalters, insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebes der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauerhaften Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, dass die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreites mit erheblichem Streitwert (§ 160 InsO), eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung, Aufhebung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO), Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit bestimmter Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO) verbunden gemäß § 29 Abs. 2 InsO mit einer Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt (§ 160 InsO). Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Hinweis:
Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/datenschutzerklaerung/.
- 340 IN 347/23 (361) - (01.12.2023)

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 340 IN 347/23 (361) · Lungenklinik Ballenstedt/Harz GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 347/23 (361)
Wirksam am
27.11.2023
Registerbezug
Stendal, HRB 108928
340 IN 347/23 (361): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lungenklinik Ballenstedt/Harz GmbH, Robert-Koch-Straße 26/27, 06493 Ballenstedt (AG Stendal, HRB 108928), vertr. d.: 1. Dr. Horst Peter Redemann, Blankenburg OT Heimburg, (Geschäftsführer), 2. Dr. Georg Bernsau, co K&L Gates LLP, Opern Turm, 60306 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde gemäß § 270c Abs. 4 S. 1 InsO zusätzlich zu der am 27.09.2023 angeordneten vorläufigen Eigenverwaltung die eigenverwaltende Schuldnerin ermächtigt:
1. Masseverbindlichkeiten in Höhe von 593.649,62 € gegenüber den in der Anlage 1 aufgeführten Dienstleistern und Lieferanten, deren Lieferungen und Leistungen zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes im Rahmen der Betriebsfortführung benötigt und die im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens nach dem 27.09.2023 eingegangen sind, zu begründen;

2. die durch die Insolvenzgeldvorfinanzierung bei der Nationalbank AG entstehenden Zinsen, Finanzierungskosten, Kosten aus dem vereinbarten Bearbeitungsentgelt, etwaigen Differenzen zwischen dem von der Nationalbank AG gezahlten Kaufpreises und dem von der Agentur für Arbeit gezahlten Insolvenzgeldes und etwaigen anderen nicht durch die Agentur für Arbeit ausgeglichenen Vorfinanzierungsbeträgen in Höhe von insgesamt 50.000,00 € als Masseverbindlichkeiten zu begründen und zu begleichen.

Im Übrigen bleibt der Beschluss vom 27.09.2023 bestehen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Magdeburg, 24.11.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 340 IN 347/23 (361) · Lungenklinik Ballenstedt/Harz GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 347/23 (361)
Wirksam am
20.11.2023
Registerbezug
Stendal, HRB 108928
340 IN 347/23 (361): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lungenklinik Ballenstedt/Harz GmbH, Robert-Koch-Straße 26/27, 06493 Ballenstedt (AG Stendal, HRB 108928), vertr. d.: Dr. Horst Peter Redemann, Blankenburg OT Heimburg, (Geschäftsführer),
wurde der Schuldnerin die Genehmigung erteilt, die laufenden Versicherungsprämien für den Zeitraum 27.09.2023 bis 27.09.2024 in Höhe von 6.902,00 € einschließlich gesetzlicher Versicherungssteuer als Vorschuss für die Auslagen des Gläubigerausschusses aus der Insolvenzmasse zu zahlen.

Amtsgericht Magdeburg, 17.11.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 340 IN 347/23 (361) · Lungenklinik Ballenstedt/Harz GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 347/23 (361)
Wirksam am
27.09.2023
Registerbezug
Stendal, HRB 108928
340 IN 347/23 (361): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lungenklinik Ballenstedt/Harz GmbH, Robert-Koch-Straße 26/27, 06493 Ballenstedt (AG Stendal, HRB 108928), vertr. d.: Dr. Horst Peter Redemann, Blankenburg OT Heimburg, (Geschäftsführer), ist am 27.09.2023 folgendes angeordnet worden:

Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Klausenerstraße 23, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/5556840, Fax: 0391/5556849, E-Mail: magdeburg@floether-wissing.de, Internet: www.sanierungskultur.de.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde kann bzw. muss in den Fällen des § 130d ZPO als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO (in der ab dem 01.01.2018 geltenden Fassung) beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.

Amtsgericht Magdeburg, 27.09.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Vorgänge ohne Eintragung
HRB 108928 HRB 108928: Lungenklinik Ballenstedt/Harz GmbH, Ballenstedt, Robert-Koch-Straße 26/27, 06493 Ballenstedt. Eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates wurde zum Handelsregister
HRB 108928: Lungenklinik Ballenstedt/Harz GmbH, Ballenstedt, Robert-Koch-Straße 26/27, 06493 Ballenstedt. Eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates wurde zum Handelsregister
Veränderungen
HRB 108928 HRB 108928: Lungenklinik Ballenstedt/Harz GmbH, Ballenstedt, Robert-Koch-Straße 26/27, 06493 Ballenstedt. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Sokoll, Andreas, Gernrode, *XX.XX.XXXX; Dr. Wagener, Barbara, Ballens…
HRB 108928: Lungenklinik Ballenstedt/Harz GmbH, Ballenstedt, Robert-Koch-Straße 26/27, 06493 Ballenstedt. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Sokoll, Andreas, Gernrode, *XX.XX.XXXX; Dr. Wagener, Barbara, Ballenstedt, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Redemann, Horst Peter, Blankenburg OT Heimburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Sokoll, Andreas, Gernrode, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Sokoll, Andreas, Quedlinburg OT Gernrode, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 108928 HRB 108928: Lungenklinik Ballenstedt/Harz gGmbH, Ballenstedt, Robert-Koch-Straße 26/27, 06493 Ballenstedt. Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2016 hat die Umstellung auf Euro, die Erhöhung des Stammkapi…
HRB 108928: Lungenklinik Ballenstedt/Harz gGmbH, Ballenstedt, Robert-Koch-Straße 26/27, 06493 Ballenstedt. Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2016 hat die Umstellung auf Euro, die Erhöhung des Stammkapitals um 435,41 EUR auf 26.000,00 EUR, eine weitere Erhöhung um 27.000,00 EUR auf 53.000,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden die Firma, der Gegenstand des Unternehmens und das Stammkapital geändert. Neue Firma: Lungenklinik Ballenstedt/Harz GmbH. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Robert-Koch-Straße 26/27, 06493 Ballenstedt. Neuer Gegenstand: Gegenstand der Gesellschaft ist insbesondere das Betreiben der Lungenklinik in Ballenstedt sowie der damit verbundenen Einrichtungen und Dienste.
Veränderungen
HRB 108928 Lungenklinik Ballenstedt/Harz gGmbH, Ballenstedt (Robert-Koch-Straße 26/27, 06493 Ballenstedt). Bestellt: Geschäftsführer: Sokoll, Andreas, Gernrode, *XX.XX.XXXX; Dr. Wagener, Barbara, Ballenstedt, *XX.XX.XX…
Lungenklinik Ballenstedt/Harz gGmbH, Ballenstedt (Robert-Koch-Straße 26/27, 06493 Ballenstedt). Bestellt: Geschäftsführer: Sokoll, Andreas, Gernrode, *XX.XX.XXXX; Dr. Wagener, Barbara, Ballenstedt, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. med. Fischer, Jörg Friedemann, Ballenstedt; Juschkat, Ingeborg, geb. Nultsch, Ballenstedt, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.