Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei Mitgliedern, darunter ein erster Vorsitzender und ein zweiter Vorsitzender. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Die Vertretungsberechtigung des Vorstands ist dahingehend eingeschränkt, dass zum Erwerb, zur Belastung, Verpachtung oder Veräußerung von Grundstücken sowie bei Rechtsgeschäften, die den Betrag von 50.000 Euro übersteigen, die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. Bei Angestelltenverträgen und sonstigen Dauerschuldverhältnissen ist der Jahreswert der Verpflichtung maßgebend. Bei der Anstellung von Pastoren in Vollzeit ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung mit 3/4 Mehrheit unabhängig vom Jahreswert der Verpflichtung notwendig.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Achim Hilverkus
Berlin
274
Dominik Reith
Teltow
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
009
Satzung zuletzt geändert am: 2022-10-11
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