Handelsregister · VR 2040

Chronologischer Auszug

Lukas-Gemeinde e. V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 14.04.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Lukas-Gemeinde e. V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus
dem ersten und dem zweiten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei Erwerb, Belastung, Verpachtung oder Veräußerung von Grundstücken sowie bei Verpflichtungen
und Rechtsgeschäften, die den Betrag von 25.000
DM übersteigen, ist die vorherige Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich.

b)
erster Vorsitzender:

1.
Haß, Peter, Berlin

zweiter Vorsitzender:

2.
Kiock, Heinz, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am 07.02.1954. Die
Satzung ist geändert und neu gefasst am
06.07.1994 mit Änderung vom 25.03.1999.
a)
17.10.2006
Müller
b)
Satzung Bl.
167-169
Beschluss Bl.
165, 209-211

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes
getreten.
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 29.03.2007
hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck
der Gemeinde) beschlossen.
a)
29.05.2007
Röling
b)
Beschluss
Bl.255
3b)
Nicht mehr erster Vorsitzender:
1. Haß, Peter

Nicht mehr zweiter Vorsitzender:
2. Kiock, Heinz

erster Vorsitzender:
3.
Ernst, Volker, *XX.XX.XXXX, Teltow

zweiter Vorsitzender:
4.
Heckel, Sven-Olaf, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
25.02.2010
Röling
4a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus
mindestens zwei Mitgliedern, darunter ein erster Vorsitzender und ein zweiter Vorsitzender.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Die Vertretungsberechtigung des Vorstands ist dahingehend eingeschränkt, dass zum Erwerb, zur Belastung, Verpachtung oder Veräußerung von Grundstücken sowie bei Rechtsgeschäften, die den Betrag von 50.000 Euro übersteigen, die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich
ist. Bei Angestelltenverträgen und sonstigen Dauerschuldverhältnissen ist der Jahreswert der Verpflichtung maßgebend. Bei der Anstellung von Pastoren in
Vollzeit ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung mit 3/4 Mehrheit unabhängig vom Jahreswert
der Verpflichtung notwendig.

b)
Änderung zu Nr. 4:
zweiter Vorsitzender:

Dr. Heckel, Sven-Olaf, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 08.11.2021
hat die Satzung insgesamt neu gefasst.

Die Mitgliederversammlung vom 11.10.2022
hat die Änderung der Satzung in § 5 (Die Gemeindeleitung) und § 6 (Der Vorstand) beschlossen.
a)
09.11.2022
Röling
b)
Satzung Bl.
36-39 Bd. 2
Beschluss Bl.
35 Bd. 2

Beschluss Bl.
44 (46-49) Bd.
2
5b)
Nicht mehr erster Vorsitzender:
3. Ernst, Volker
Nicht mehr zweiter Vorsitzender:
4. Dr. Heckel, Sven-Olaf

erster Vorsitzender:
5.
Hilverkus, Achim, *XX.XX.XXXX, Berlin

zweiter Vorsitzender:
6.
Reith, Dominik, *XX.XX.XXXX, Teltow
a)
21.07.2023
Röling

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.