Handelsregister · VR 2040
Chronologischer Auszug
Lukas-Gemeinde e. V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Lukas-Gemeinde e. V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten und dem zweiten Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Bei Erwerb, Belastung, Verpachtung oder Veräußerung von Grundstücken sowie bei Verpflichtungen und Rechtsgeschäften, die den Betrag von 25.000 DM übersteigen, ist die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. b) erster Vorsitzender: 1. Haß, Peter, Berlin zweiter Vorsitzender: 2. Kiock, Heinz, Berlin | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 07.02.1954. Die Satzung ist geändert und neu gefasst am 06.07.1994 mit Änderung vom 25.03.1999. | a) 17.10.2006 Müller b) Satzung Bl. 167-169 Beschluss Bl. 165, 209-211 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | a) Die Mitgliederversammlung vom 29.03.2007 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck der Gemeinde) beschlossen. | a) 29.05.2007 Röling b) Beschluss Bl.255 | ||
| 3 | b) Nicht mehr erster Vorsitzender: 1. Haß, Peter Nicht mehr zweiter Vorsitzender: 2. Kiock, Heinz erster Vorsitzender: 3. Ernst, Volker, *XX.XX.XXXX, Teltow zweiter Vorsitzender: 4. Heckel, Sven-Olaf, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 25.02.2010 Röling | ||
| 4 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei Mitgliedern, darunter ein erster Vorsitzender und ein zweiter Vorsitzender. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Die Vertretungsberechtigung des Vorstands ist dahingehend eingeschränkt, dass zum Erwerb, zur Belastung, Verpachtung oder Veräußerung von Grundstücken sowie bei Rechtsgeschäften, die den Betrag von 50.000 Euro übersteigen, die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. Bei Angestelltenverträgen und sonstigen Dauerschuldverhältnissen ist der Jahreswert der Verpflichtung maßgebend. Bei der Anstellung von Pastoren in Vollzeit ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung mit 3/4 Mehrheit unabhängig vom Jahreswert der Verpflichtung notwendig. b) Änderung zu Nr. 4: zweiter Vorsitzender: Dr. Heckel, Sven-Olaf, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Die Mitgliederversammlung vom 08.11.2021 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. Die Mitgliederversammlung vom 11.10.2022 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Die Gemeindeleitung) und § 6 (Der Vorstand) beschlossen. | a) 09.11.2022 Röling b) Satzung Bl. 36-39 Bd. 2 Beschluss Bl. 35 Bd. 2 Beschluss Bl. 44 (46-49) Bd. 2 | |
| 5 | b) Nicht mehr erster Vorsitzender: 3. Ernst, Volker Nicht mehr zweiter Vorsitzender: 4. Dr. Heckel, Sven-Olaf erster Vorsitzender: 5. Hilverkus, Achim, *XX.XX.XXXX, Berlin zweiter Vorsitzender: 6. Reith, Dominik, *XX.XX.XXXX, Teltow | a) 21.07.2023 Röling |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.