Handelsregister · HRA 3557

Chronologischer Auszug

LRP Landesbank Rheinland-Pfalz · Amtsgericht Mainz

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 23.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
LRP Landesbank Rheinland-Pfalz

b)
Mainz

c)
Die LRP Landesbank Rheinland-Pfalz ist
Staats- und Kommunalbank sowie
Sparkassenzentralbank. Als Staats- und
Kommunalbank unterstützt sie das Land
Rheinland-Pfalz und seine kommunalen
Körperschaften sowie diesen nahe stehende
Unternehmungen. Die Bank ist berechtigt, auf
dem Gebiet der Förderung der
Wohnraummodernisierung Bundes- und
Landesmittel zu bewilligen und
Verwaltungsakte zu erlassen. Sie kann diese
Maßnahmen auch treuhänderisch
durchführen. Die Übertragung der
Zuständigkeit auf dem Gebiet der
Städtebauförderung bedarf einer
Rechtsverordnung des zuständigen
Ministeriums. Zusammen mit der Landesbank
Baden-Württemberg ist sie
Sparkassenzentralbank der Sparkassen in
Rheinland-Pfalz. Sie verwaltet die
Liquiditätsreserven der Sparkassen, stellt
diesen Liquiditätskredite zur Verfügung und
erfüllt die Aufgaben, die sich aus dem Verbund
mit den Sparkassen ergeben. Die Bank führt
ihre Geschäfte nach kaufmännischen
Grundsätzen.
Die Bank betreibt Bankgeschäfte aller Art und
sonstige Geschäfte, die ihren Zwecken dienen.
Sie ist insbesondere berechtigt:
1. das Kommunal-, Real- und
Personalkreditgeschäft zu betreiben,
2. Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte zu erwerben und zu veräußern,
3. sich an anderen Unternehmen und
Verbänden unter Leistung einer Einlage und
Übernahme einer Haftung zu beteiligen, mit
diesen sonstige Geschäftsbeziehungen
einzugehen sowie eigene selbständige
Einrichtungen zu unterhalten,
4. sich an Unternehmen in der Rechtsform
einer juristischen Person des öffentlichen
Rechts mit oder ohne Übernahme der
Gewährträgerstellung zu beteiligen,
Pfandbriefe, Kommunalobligationen und
sonstige Schuldverschreibungen auszugeben.
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten
gemeinsam.

b)
Vorstand:
Fuchs, Werner, Mainz, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Schminke, Paul Kurt, Mainz, *XX.XX.XXXX
Vorstandsvorsitzender:
Dr. Plogmann, Friedhelm, Mainz, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Sühr, Hubert, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
a)
Anstalt des öffentlichen Rechts
Satzung vom 24.02.1999, mehrfach geändert und gültig in der
Fassung vom 02.12.2004.
a)
18.11.2005
Zimmer

b)
Tag der ersten
Eintragung: 30.09.1999
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
18.11.2005.
2c)
Die LRP Landesbank Rheinland-Pfalz ist
Staats- und Kommunalbank sowie
Sparkassenzentralbank. Als Staats- und
Kommunalbank unterstützt sie das Land
Rheinland-Pfalz und seine kommunalen
Körperschaften sowie diesen nahe stehende
Unternehmungen. Die Bank ist berechtigt, auf
dem Gebiet der Förderung der
Wohnraummodernisierung Bundes- und
Landesmittel zu bewilligen und
Verwaltungsakte zu erlassen. Sie kann diese
Maßnahmen auch treuhänderisch
durchführen. Die Übertragung der
Zuständigkeit auf dem Gebiet der
Städtebauförderung bedarf einer
Rechtsverordnung des zuständigen
Ministeriums. Zusammen mit der Landesbank
Baden-Württemberg ist sie
Sparkassenzentralbank der Sparkassen in
Rheinland-Pfalz. Sie verwaltet die
Liquiditätsreserven der Sparkassen, stellt
diesen Liquiditätskredite zur Verfügung und
erfüllt die Aufgaben, die sich aus dem Verbund
mit den Sparkassen ergeben.
Die Bank betreibt Bankgeschäfte aller Art und
sonstige Geschäfte, die ihren Zwecken dienen.
Sie ist insbesondere berechtigt:
1. das Kommunal-, Real- und
Personalkreditgeschäft zu betreiben,
2. Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte zu erwerben und zu veräußern,
3. sich an anderen Unternehmen und
Verbänden unter Leistung einer Einlage und
Übernahme einer Haftung zu beteiligen, mit
diesen sonstige Geschäftsbeziehungen
einzugehen sowie eigene selbstständige
Einrichtungen zu unterhalten,
4. sich an Unternehmen in der Rechtsform
einer juristischen Person des öffentlichen
Rechts ohne Übernahme der
Gewährträgerstellung zu beteiligen,
5. Pfandbriefe, Kommunalobligationen und
sonstige Schuldverschreibungen auszugeben.

Die Bank führt ihre Geschäfte nach
kaufmännischen Grundsätzen.
b)
Vorstandsvorsitzender:
Dr. Plogmann, Friedhelm, Mainz, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Schminke, Paul Kurt, Mainz, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Sühr, Hubert, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Fuchs, Werner, Mainz, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Juncker, Daniel, Gau-Odernheim, *XX.XX.XXXX
a)
30.05.2006
Lotz

b)
Eintragung lfd. Nr. 1
Spalte 2 c) berichtigt von
Amts wegen.

Bl. 84 - 85 Sdbd.
3b)
Bestellt als
Vorstand:
Strüder, Hans-Joachim, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Schminke, Paul Kurt, Mainz, *XX.XX.XXXX
a)
Die Satzung ist geändert in der Präambel, sowie in § 2 (Organe),
§§ 3, 4, 5 (Trägerversammlung), §§ 6, 7 (Verwaltungsrat), § 9
(Kreditausschuss), § 10 (Prüfungsausschuss), § 15 (Aufgaben
des Vorstands), § 16 (Vertretungs- und Zeichnungsbefugnis,
Dienstsiegel), § 19 (Jahresabschluss), § 22 (Ausgleich unter den
Trägern) und § 23 (Inkrafttreten) und ist gültig in der Fassung
vom 17.01.2007.
a)
05.09.2007
Zimmer
4b)
Die LRP Landesbank Rheinland-Pfalz wurde unter Auflösung
ohne Abwicklung auf die Landesbank Baden-Württemberg mit
Sitzen in Stuttgart (Amtsgericht HRA 12704), Karlsruhe
(Amtsgericht Mannheim HRA 104440), Mannheim (Amtsgericht
Mannheim HRA 4356), nunmehr auch mit Sitz in Mainz
(Amtsgericht Mainz HRA 40687) vereinigt (Vereinigung durch
Aufnahme).
Die Firma ist erloschen.
a)
08.08.2008
Zimmer

b)
Fall 5

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.