die Entwicklung, die Bereitstellung und der Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen auf dem Gebiet der elektronischen Medien, insbesondere die internet-basierte Vermittlung der Teilnahme an Lotterien.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Andrea Behrendt
Boadilla del Monte
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Vorstand
Dorian Hans Abraham Freudenreich
Berlin
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstandsmitglieder können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Fall 1
Fall 3
Fall 5
Fall 6
Fall 8
Fall 9
Fall 10
Fall 11
Fall 14
Fall 17
Fall 18
Fall 20
Fall 25
Fall 26
Eintragung Nr. 21 vom 04.08.2020 in Spalte 6a) von Amts wegen berichtigt
Fall 27
Fall 30
Fall 32
Fall 34
Fall 38
Satzung
Satzung vom 27.04.2012
Die Hauptversammlung hat am 25.05.2012, geändert mit Beschlüssen vom 05.06.2012 und 06.06.2012, die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 5.988.816,00 EUR auf bis zu 13.973.904 EUR und die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist in voller Höhe durchgeführt.
Die Hauptversammlung vom 07.08.2013 hat die Änderung der Satzung in den jetzigen §§ 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) Abs. (2) (Genehmigtes Kapital 2013) und (3), 13 und 15 sowie die Aufhebung des bisherigen und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals beschlossen.
Der Aufsichtsrat hat am 26.09.2013 die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) Abs. (1) und (2) (Genehmigtes Kapital 2013) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 21.05.2014 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) Abs. (2) (Genehmigtes Kapital 2014) und 15 sowie die Aufhebung des bisherigen und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals beschlossen.
Der Vorstand hat auf Grund der am 02.06.2014 eingetragenen Ermächtigung der Hauptversammlung vom 21.05.2014 am 21.10.2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 21.10.2014 die Erhöhung des Grundkapitals durch teilweise Ausnutzung des Genehmigten Kapitals um 1.996.271,00 EUR auf 21.958.991,00 EUR beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 21.10.2014 die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) Abs. (1) und (2) (Genehmigtes Kapital 2014) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 12.05.2015 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) Abs. (2) (Genehmigtes Kapital 2015) sowie die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals 2014 und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals beschlossen.
Der Vorstand hat auf Grund der am 03.06.2015 eingetragenen Ermächtigung der Hauptversammlung vom 12.05.2015 am 14.07.2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom selben Tage die Erhöhung des Grundkapitals durch teilweise Ausnutzung des genehmigten Kapitals um 2.195.899,00 EUR auf 24.154.890,00 EUR beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 14.07.2015 die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) Abs. (1) und (2) (Genehmigtes Kapital 2015) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 30.05.2017 hat die Änderung der Satzung in § 13 beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 04.06.2019 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 2 hinsichtlich der Aufhebung des genehmigten Kapitals 2015 beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 04.06.2019 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 2 (Genehmigtes Kapital 2019) hinsichtlich Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 27.09.2019 hat die Änderung der Satzung in den §§ 7 und 13 beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 17.06.2020 hat die Herabsetzung des Grundkapitals um 22.544.564,00 EUR auf 1.610.326,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die Hauptversammlung vom 17.06.2020 hat weiterhin das bestehende Genehmigte Kapital 2019 in § 4 Abs. 2 aufgehoben und zur Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals § 4 Abs. 2 (Genehmigtes Kapital 2020) sowie die §§ 15 und 16 geändert.
Die am 17.06.2020 beschlossene Herabsetzung des Grundkapitals um EUR 22.544.564,00 ist durchgeführt.
Die Hauptversammlung vom 08.05.2023 hat die Änderung der Satzung in den §§ 15 und 17 beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 02.04.2025 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Formwechsel
Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Tipp24 Deutschland GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 115191) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.04.2012.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Hauptversammlung der Lotto24 AG hat am 27.8.2024 beschlossen, die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der Lotto24 AG (Minderheitsaktionäre) gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der ZEAL Network SE mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 159581 (Hauptaktionär), zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 479,25 je auf den Namen lautender Stückaktie der Lotto24 AG auf die Hauptaktionärin zu übertragen.
Unternehmensvertrag
Mit der ZEAL Network SE mit dem Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 159581) als herrschendem Unternehmen ist am 15.11.2024 ein Beherrschungsvertrag geschlossen worden. Ihm haben die Hauptversammlungen vom 15.11.2024 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
Mit der ZEAL Network SE mit dem Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 159581) als herrschendem Unternehmen ist am 15.11.2024 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm haben die Hauptversammlungen vom 15.11.2024 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.