Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Gemeindeleiter (zugleich Vorsitzender), dem stellvertretenden Vorsitzenden und einem Beisitzer. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften über Grundvermögen sowie die Bestellung oder Löschung von Hypotheken, Grundschulden und anderen dinglichen Rechten ist die gemeinschaftliche Vertretung durch zwei Vorstndsmitglieder erforderlich. Die Vorstandsmitglieder sind jeweils befugt, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Klaus Faber
Hameln
Vorstand
Nico Tarinowski
Hameln
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 27.02.1980
Die Mitgliederversammlung vom 28.11.2010 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 22.09.2019 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz) und mit ihr die Änderung des Vereinsnamens beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 28.03.2021 hat die vollständige Neufassung der Satzung und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 05.09.2021 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 14.04.1980 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.06.2006.
Beschluss Blatt 61 der Akten
Satzung Blatt 67-70 der Akten
Satzung Blatt 110 - 113 der Akten
Beschluss Blatt 109 der Akten
Satzung Blatt 158-164 der Akten
Satzung Blatt 202-207 der Akten
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.