Handelsregister · VR 100382
Chronologischer Auszug
LIFE.CHURCH Hameln e.V. · Amtsgericht Hannover
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Christengemeinde b) Hameln | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) Vorsitzender: Eckel, Jürgen, Betriebsstellenleiter, Coppenbrügge stellv. Vorsitzender: Faber, Klaus, Postbeamter, Hameln | a) eingetragener Verein Satzung vom 27.02.1980 zuletzt geändert am 15.12.1985 | a) 13.06.2006 Dorfmüller b) Tag der ersten Eintragung: 14.04.1980 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.06.2006. |
| 2 | a) Name von Amts wegen ergänzt, nun: Christengemeinde e.V. | b) Nicht mehr Vorsitzender: Eckel, Jürgen, Betriebsstellenleiter, Coppenbrügge Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: stellv. Vorsitzender: Faber, Klaus, Hameln, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 28.11.2010 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Vorstand) beschlossen. | a) 03.01.2011 Biernath b) Beschluss Blatt 61 der Akten Satzung Blatt 67-70 der Akten |
| 3 | b) Bestellt als Vorsitzender: Tarinowski, Nico, Hameln, *XX.XX.XXXX | a) 20.11.2017 Paix | ||
| 4 | a) LIFE.CHURCH Hameln e.V. | a) Die Mitgliederversammlung vom 22.09.2019 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz) und mit ihr die Änderung des Vereinsnamens beschlossen. | a) 30.12.2019 Müller b) Satzung Blatt 110 - 113 der Akten Beschluss Blatt 109 der Akten | |
| 5 | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Gemeindeleiter (zugleich Vorsitzender), dem stellvertretenden Vorsitzenden und einem Beisitzer. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften über Grundvermögen sowie die Bestellung oder Löschung von Hypotheken, Grundschulden und anderen dinglichen Rechten ist die gemeinschaftliche Vertretung durch zwei Vorstndsmitglieder erforderlich. Die Vorstandsmitglieder sind jeweils befugt, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen. b) Amtsbezeichnung geändert, nun: Gemeindeleiter: Tarinowski, Nico, Hameln, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 28.03.2021 hat die vollständige Neufassung der Satzung und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 05.09.2021 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Mitgliederversammlung) beschlossen. | a) 22.09.2021 Paix b) Satzung Blatt 158-164 der Akten Satzung Blatt 202-207 der Akten |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.