Handelsregister · VR 640557
Historischer Auszug
LERNEN FÖRDERN Biberach e.V. - gemeinnütziger Trägerverein · Amtsgericht Ulm
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Amtsgericht
|
Biberach
a.
d.
Riss
Vereinsregister
a)
Name
Blatt
VR
557
Rechtsverhältnisse
Nr.
der
.
Eintra-
b)
Sitz
‚Vorstand
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
a)
Tag
der
Eintragung
gung
des
Vereins
Liquidatoren
‘
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
i
3
4
5
1
a)
Lernen
Fördern
Biberach
|
lerner
Kr
ug
,
Biberach/R.,
Die
Satzung
wurde
am
26.6.1990
errichtet.
|
a)
Den
14.B,1980
„gemeinnütziger
Irägerverein:
Ziegelhausstr.
34
Vorstand
im
Sinne
des
$
26
BGB
ist
der
1.
und
2.
Vorsitzende
0
Q
.
—;
i
-1.Vorsitzender-
je
mit
Einzelvertretungsmacht.
Die
Berechtigung
des
2.
Vor-
Rechtspfleger
b)
Biberach
’
sitzenden
besteht
nur,
wenn
der
1.
Vorsitzende
verhindert
:
pälheim
Binder
Bad
Schussenried.
ist.
Der
Gesamtvorstand
ist
beschlußfähig,
wenn
mindestens
ST
Sr
EEE
3
Vorstandsmitglieder,
darunter
der
1.
oder
2.
Vorsitzende,
(En
|
anwesend
sind.
|
-2
„Vorsitzender-
Den
27.
November
1995.
2
|
Die
Mitgliederversammlung
vom
13.
Dezember
1993
hat
die
ia)
|
Anderung
der:
88
2
(Zweck
und
Aufgaben
des
Vereins),
8
w
|
(Vorstand)
und
11
(Auflösung
des
Vereins,
Vermögensbildung)
:
der_Satzung
nach
Maßgabe
der
eingereichten
Urkunden
be-
:
:
schlossen.
h
Pape
-
m
Pr
Ps
-
Fe
EEE
RR
Be
DT
BER
3
|
|
Die
Mit
liederversammlung
vom
5.
November
1996
hat
die
Änderun
|
Mai
|
:
des
8&
17
Abs.
2
(Auflösung
‚des
Vereins,
Vermögensbildung)
der
Satzung
°)
Den
@1/Mai
1997
|
;
nach
näherer
Maßgabe
des
eingereichten
Protokölls
beschlossen.
Br
4
|
Die
Mitgliederversammlung
vom
26.
Juni
1998
hat
die
Ergänzung
der
SS
ia)
Den
A\
November
1998
i
2
(Zweck
und
Aufgabe
des
Vereins)
und
11
(Auflösung
des
Vereins,
|
Ps
|
‚Vermogenshi
dung}
und
die
Anderung
der
88
7
(Mitgliederversammlung)
|
|
M
ran
re
hand)
aeg
Satzung
nach
näherer
Maßgabe
des
ein
“onsen
|
r
>
Rainer
Etzinger,
geb.
am
17.
Februar
1947,
Biberach,
Wilhelm
Binder
ist
aus
dem
Vorstand
ausgeschieden
TTTTT
7
}
a
-
2.
Vorsitzender
-
|
Rainer
Etzinger
ist
zum
2.
Vorsitzenden
bestellt.
al
j
.
DE
a
Die
Mitgliederversammlung
vom
04.07.2006
hat
die
Änderung
von
88
1,
1.
(Name),
2,
4.
LERNEN
FÖRDERN
Biberach
e.V.
Für
die
Aufnahme
von
Darlehen
ist
bis
100.000.--
€
die
F
gemeinnütziger
Trägerverein
Mitgliederversammlung
zuständig.
Geschäftsleitung,
bis
200.000.--
€
der
Vorstand
und
ab
200.000.--
€
die
(Zweck
und
Aufgaben
des
Vereins),
7,
4.
(Mitgliederversammlung),
8,1.6.
(Vorstand)
der
Satzung
nach
Maßgabe
des
eingereichten
Protokolls
beschlossen.
Aufgrund
der
Ermächtigung
in
$
8,
8.
der
Satzung
hat
der
Vorstand
am
13.09.2006
die
Änderung
von
$
8,
5.
und
6.
(Vorstand)
der
Satzung
nach
Maßgabe
des
eingereichten
Protokolls
beschlossen.
a)
Den
17.
Oktaber
2006
|
b)
Anmeldung
AS.
39,55,
Verfügung
AS.
62
RS
121
Karteiblatt
VR
(VB
A3
6.79
3000)
.
Fortsetzung
Rückseite
user
Rechtsverhältnisse
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
Amtsgericht
gjperach
|
|
Vereinsregister
|
DE
Nr.
der
a)
Name
Eintra-
b)
Sitz
Vorstand
gung
des
Vereins
.
-
Liquidatoren
a)
Tag
der
Eintragung
“und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
3
4
5
7
a)
Für
die
Aufnahme
von
Darlehen
ist
bis
zu
200.000
€
die
a)
In
der
MV
vom
01.07.10
wurde
die
Satzung
in
8
7.4
k+l
(Mitgliederversammlung)
sowie
$
a)
Den
14.
Dezember
Geschäftsleitung,
bis
400.000
€
der
Vorstand
und
ab
400.000
€
8.6
+
8.10
(Vorstand)
nach
Maßgabe
des
eingereichten
Protokolls
geändert.
i
2011
die
Mitgliederversammiung
zuständig.
b)
Anmeldung
AS.
81
‚Verfügung
AS.
104°
Aufgrund
der
Verordnung
vom
22.09.2014
ist
die
Zuständigkeit
zur
Registerführung
auf
das
Amtsgericht
Ulm
übergegangen.
Dem
bisherigen
Amtsgerichtsbezirk
Biberach
an
der
Riß
wurde
die
Kennziffer
64
zugeordnet.
Das
Registerzeichen
wird
unter
Voranstellung
dieser
Kennziffer
und
Beibehaltung
der
bisherigen
Ordnungsnummer
sechsstellig
fortgeführt,
Zwischenräume
werden
hierbei
durch
Nullen
aufgefüllt.
RS
121
Karteiblatt
VR
(VB
A3
6.79
3000)
Fortsetzung
Rückseite
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.