Handelsregister · VR 640557
Chronologischer Auszug
LERNEN FÖRDERN Biberach e.V. - gemeinnütziger Trägerverein · Amtsgericht Ulm
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) LERNEN FÖRDERN Biberach e.V. - gemeinnütziger Trägerverein b) Biberach an der Riß | a) Vertretungsberechtigt sind der 1. und 2. Vorsitzende. Sie vertreten jeweils allein. Für die Aufnahme von Darlehen ist bis zu 200.000,00 EUR die Geschäftsleitung, bis 400.000,00 EUR der Vorstand und ab 400.000,00 EUR die Mitgliederversammlung zuständig. b) 1. Vorsitzender: Krug, Werner, Biberach an der Riß 2. Vorsitzender: Etzinger, Rainer, Biberach an der Riß, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 26.06.1990 zuletzt geändert am 01.07.2010 | a) 21.11.2014 Stöferle b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 21.11.2014. Tag der ersten Eintragung: 14.08.1990 Satzung: Blatt 97/100 |
| 2 | b) Personenbezogene Daten (Geburtsdatum) von Amts wegen ergänzt bei 1. Vorsitzender: Krug, Werner, Biberach an der Riß, *XX.XX.XXXX | a) 04.12.2014 Grupp | ||
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 22.09.2015 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Vorstand) beschlossen. | a) 06.11.2015 Grupp b) Geänderte Satzung: Blatt 126-129 | ||
| 4 | a) Die Mitgliederversammlung vom 24.07.2018 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Mitgliederversammlung) und § 12 (Datenschutz) beschlossen. | a) 08.10.2018 Wahl b) Geänderte Satzung: Blatt 143 - 152 | ||
| 5 | b) Bestellt als 2. Vorsitzende: Tjarks, Erin, Laichingen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Etzinger, Rainer, Biberach an der Riß, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 27.04.2022 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 06.07.2022 Tenic b) Geänderte Satzung: Blatt 182-190 | |
| 6 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vertretungsberechtigt sind der 1. und 2. Vorsitzende. Sie vertreten jeweils allein. Für die Aufnahme von Darlehen ist bis zu 300.000,00 EUR die Geschäftsleitung, bis 500.000,00 EUR der Vorstand und ab 500.000,00 EUR die Mitgliederversammlung zuständig. | a) 12.08.2022 Tenic |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.