Handelsregister · VR 640557

Chronologischer Auszug

LERNEN FÖRDERN Biberach e.V. - gemeinnütziger Trägerverein · Amtsgericht Ulm

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 12.04.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
LERNEN FÖRDERN Biberach e.V. - gemeinnütziger
Trägerverein

b)
Biberach an der Riß
a)
Vertretungsberechtigt sind der 1. und 2. Vorsitzende. Sie
vertreten jeweils allein. Für die Aufnahme von Darlehen
ist bis zu 200.000,00 EUR die Geschäftsleitung, bis
400.000,00 EUR der Vorstand und ab 400.000,00 EUR
die Mitgliederversammlung zuständig.

b)
1. Vorsitzender:
Krug, Werner, Biberach an der Riß
2. Vorsitzender:
Etzinger, Rainer, Biberach an der Riß, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 26.06.1990 zuletzt geändert am 01.07.2010
a)
21.11.2014
Stöferle

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
21.11.2014.

Tag der ersten Eintragung:
14.08.1990

Satzung:
Blatt 97/100
2b)
Personenbezogene Daten (Geburtsdatum) von Amts
wegen ergänzt bei
1. Vorsitzender:
Krug, Werner, Biberach an der Riß, *XX.XX.XXXX
a)
04.12.2014
Grupp
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 22.09.2015 hat die Änderung der Satzung in § 8
(Vorstand) beschlossen.
a)
06.11.2015
Grupp

b)
Geänderte Satzung:
Blatt 126-129
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 24.07.2018 hat die Änderung der Satzung in § 7
(Mitgliederversammlung) und § 12 (Datenschutz) beschlossen.
a)
08.10.2018
Wahl

b)
Geänderte Satzung:
Blatt 143 - 152
5b)
Bestellt als
2. Vorsitzende:
Tjarks, Erin, Laichingen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Etzinger, Rainer, Biberach an der Riß, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.04.2022 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
06.07.2022
Tenic

b)
Geänderte Satzung:
Blatt 182-190
6a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vertretungsberechtigt sind der 1. und 2. Vorsitzende. Sie
vertreten jeweils allein. Für die Aufnahme von Darlehen
ist bis zu 300.000,00 EUR die Geschäftsleitung, bis
500.000,00 EUR der Vorstand und ab 500.000,00 EUR
die Mitgliederversammlung zuständig.
a)
12.08.2022
Tenic

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.