Handelsregister · HRB 8606

Registerinformationen

Leonardo Venture GmbH & Co. KGaA · Amtsgericht Mannheim

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Leonardo Venture GmbH & Co. KGaA
Rechtsform
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
Sitz
Mannheim
Geschäftsanschrift
Augustaanlage 32, 68165 Mannheim

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 8606
Gericht
Amtsgericht Mannheim
Letzte Eintragung
16.08.2024
Abrufstand
05.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Wagniskapitalbeteiligungen (Venture Capital-Beteiligungen). Die Gesellschaft ist keine Unternehmensbeteiligungsgesellschaft im Sinne des UBGG. Sie ist kein Kreditinstitut und vermittelt keine Kapitalanlagen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Leonardo Venture Verwaltungs GmbH

Mannheim

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 26.10.2005.
  • Tag der ersten Eintragung: 06.11.2000
  • Hauptversammlungsbeschlüsse: Sonderband 3 Blatt 9-50 Satzung: Sonderband 3 Blatt 51-61
  • Geänderte Satzung: Sonderband 3 Blatt 100-110 Änderungsbeschluss: Sonderband 3 Blatt 86-93
  • Geänderte Satzung: Sonderband 3 Blatt 141-151 Aufsichtsratsbeschluss: Sonderband 3 Blatt 129-132 Beschluss der persönlich haftenden Gesellschafterin: Sonderband 3 Blatt 134-137 Hauptversammlungsbeschluss: Sonderband 3 Blatt 9-25
  • Geänderte Satzung: Sonderband 3 Blatt 190-200 Beschlüsse der persönlich haftenden Gesellschafterin: Sonderband 3 Blatt 180-184 Aufsichtsratsbeschlüsse: Sonderband 3 Blatt 185-189
  • Geänderte Satzung: Sonderband 4 Blatt 70-80 Hauptversammlungsbeschluss Sonderband 4 Blatt 11-69
  • (Fall 30)

Satzung

  • Der Aufsichtsrat hat am 27.10.2005 die Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital, genehmigtes Kapital) beschlossen.
  • Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat haben am 21.11.2005 die Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital, genehmigtes Kapital) beschlossen.
  • Aufgrund der am 17.07.2001 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital IV) ist das Grundkapital um 37.000 EUR auf 8.300.836 erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Das Grundkapital ist auf 8.300.836,00 EUR erhöht.
  • Satzung vom 15.09.2000 und 25.10.2000 zuletzt geändert am 04.08.2005
  • Die Hauptversammlung vom 06. November 2000 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 775.227,-- EUR (Restbetrag aufgrund bisheriger Durchführung) beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 17. Juli 2001 hat weiter die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 1.215.266,-- EUR (Restbetrag aufgrund bisheriger Durchführung) beschlossen. (Kapitalerhöhung II)
  • Die Hauptversammlung vom 17. Juli 2001 hat weiter die Erhöhung des bei Durchführung der Kapitalerhöhung II bestehenden Grundkapitals (mindestens 3.099.733,-- EUR, höchstens 4.399.773,-- EUR) um bis 1.192.840,-- EUR (Restbetrag aufgrund bisheriger Durchführung) beschlossen. (Kapitalerhöhung III)
  • Die von der Hauptversammlung am 4.8.2005 beschlossene Kapitalerhöhung ist durchgeführt in Höhe von 4.958.301,-- EUR. (Restbetrag 41.699,-- EUR)
  • Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital ) ist das Grundkapital durch Beschlüsse der persönlich haftenden Gesellschafterin vom 27.12.2005 und 26.04.2006 um 1.734.615,00 EUR auf 10.035.451,00 EUR erhöht. Der Aufsichtsrat hat der Kapitalerhöhung mit Beschlüssen vom 27.12.2005 und 26.04.2006 zugestimmt. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
  • Der Aufsichtsrat hat am 26.04.2006 die Änderung der Satzung in § 5 ( Grundkapital, genehmigtes Kapital) beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 17.07.2006 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma und Sitz), § 4 (Geschäftsjahr, Beginn der Gesellschaft), § 5 (Grundkapital, genehmigtes Kapital), § 11 (Zusammensetzung des Aufsichtsrats) und § 14 (Hauptversammlung) beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 03.07.2007 hat mit Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin die Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 3 (Bekanntmachungen), § 5 (Grundkapital, genehmigtes Kapital), § 9 (Vergütung der persönlich haftenden Gesellschafterin), § 12 (Einberufung des Aufsichtsrats, Beschlussfassung), § 14 (Hauptversammlung) und § 15 (Gewinnverwendung) beschlossen.
  • Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 03.07.2007 mit Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin um bis zu 6.690.300,00 EUR auf bis zu 16.725.751,00 EUR gegen Bareinlage durch Ausgabe von bis zu 6.690.300 neuen auf den Inhaber lautenden Aktien, die als nennwertlose Stückaktien ausgegeben werden, erhöht. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
  • Die am 03.07.2007 beschlossene Kapitalerhöhung ist in Höhe von 6.690.300,00 EUR durchgeführt.
  • Der Aufsichtsrat hat am 23.10.2007 die Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital, genehmigtes Kapital) beschlossen.
  • Der Aufsichtsrat hat am 28.08.2007 mit Nachtrag vom 19.11.2007 die Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital, genehmigtes Kapital) beschlossen.
  • Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital) ist das Grundkapital durch Beschlüsse der persönlich haftenden Gesellschafterin vom 29.08.2007 und 19.11.2007 um 196.000,00 EUR auf 16.921.751,00 EUR erhöht. Der Aufsichtsrat hat der Kapitalerhöhung mit Beschlüssen vom 28.08.2007 und 19.11.2007 zugestimmt. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
  • Die außerordentliche Hauptversammlung vom 06.03.2009 hat die Änderung der Satzung in den §§ 7 (Persönlich haftende Gesellschafterin), 8 (Geschäftsführung und Vertretung), 9 (Vergütung der persönlich haftenden Gesellschafterin), 13 -vormals 14- (Hauptversammlung), 15 -vormals 16- (Investitionsbeirat), 17 -vormals 18- (Salvatorische Klausel) und die Streichung des § 10 (Kostenverteilung) beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 17.08.2010 hat die Änderung der Satzung in § 13 Abs. 3 und Abs. 4 (Hauptversammlung) beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 16.08.2011 hat die Änderung der Satzung in § 13 (Hauptversammlung), die Aufhebung von § 15 (Investitionsbeirat) sowie die Neunummerierung der bisherigen §§ 16 und 17 beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 07.11.2016 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital, genehmigtes Kapital) beschlossen.
  • Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom gleichen Tag auf 1.692.175,00 EUR herabgesetzt.
  • Die Hauptversammlung vom 07.09.2020 hat die Änderung der Satzung in § 13 (Hauptversammlung) und § 14 (Gewinnrücklagen; Gewinnverwendung) beschlossen.
  • Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
  • Die Hauptversammlung vom 14.08.2024 hat die Änderung der Satzung in § 13 (Hauptversammlung) beschlossen.
  • Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.

Genehmigtes Kapital

  • Die persönlich haftende Gesellschafterin ist kraft Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage das Grundkapital der Gesellschaft für die Dauer von fünf Jahren ab dem Tag der Eintragung dieses genehmigten Kapitals im Handelsregister einmal oder mehrmals um bis zu 4.150.000 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital ). Die persönlich haftende Gesellschafterin entscheidet mit Zustimmung des Aufsichtsrats über einen Ausschluss des Bezugsrechts.
  • Die Ermächtigung der persönlich haftenden Gesellschafterin kraft Satzung, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 4.150.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital), beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 2.219.385,00 EUR.

Bedingtes Kapital

  • Die Hauptversammlung vom 03.07.2007 hat mit Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 2.500.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 2.500.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien beschlossen.(Bedingtes Kapital 2007 I) Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
  • Die Hauptversammlung vom 03.07.2007 hat mit Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin ferner die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 2.500.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 2.500.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien beschlossen.(Bedingtes Kapital 2007 II) Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.