Handelsregister · HRB 8606

Chronologischer Auszug

Leonardo Venture GmbH & Co. KGaA · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 02.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Leonardo Venture GmbH & Co.
Kommanditgesellschaft auf Aktien

b)
Mannheim

c)
Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung
und die Veräußerung von
Wagniskapitalbeteiligungen (Venture
Capital-Beteiligungen). Die Gesellschaft ist
keine
Unternehmensbeteiligungsgesellschaft im
Sinne des UBGG. Sie ist kein Kreditinstitut
und vermittelt keine Kapitalanlagen.
3.305.535,00
EUR
b)
Persönlich haftender Gesellschafter:
Leonardo Venture Capital GmbH, Mannheim
(Amtsgericht Mannheim HRB 008450)
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Kommanditgesellschaft auf Aktien
Satzung vom 15.09.2000 und 25.10.2000 zuletzt geändert am
04.08.2005

b)
Die Hauptversammlung vom 06. November 2000 hat die
Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 775.227,-- EUR
(Restbetrag aufgrund bisheriger Durchführung) beschlossen.

Die Hauptversammlung vom 17. Juli 2001 hat weiter die
Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 1.215.266,-- EUR
(Restbetrag aufgrund bisheriger Durchführung) beschlossen.
(Kapitalerhöhung II)

Die Hauptversammlung vom 17. Juli 2001 hat weiter die
Erhöhung des bei Durchführung der Kapitalerhöhung II
bestehenden Grundkapitals (mindestens 3.099.733,-- EUR,
höchstens 4.399.773,-- EUR) um bis 1.192.840,-- EUR
(Restbetrag aufgrund bisheriger Durchführung) beschlossen.
(Kapitalerhöhung III)

Die Hauptversammlung vom 04.08.2005 hat weiter die
Erhöhung des bei Durchführung der Kapitalerhöhung bzgl.
des genehmigten Kapitals I-IV bestehenden Grundkapitals
(mindestens 3.305.535,-- EUR, höchstens 4.743.035,-- EUR)
um bis zu 5.000.000,-- EUR auf bis zu höchstens 9.743.035,--
EUR beschlossen.

Genehmigtes Kapital I (§ 5 Abs. 4 der Satzung): Die
persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum
01.09.2005 durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender
nennwertloser Stückaktien gegen Bareinlage einmal oder
mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 25.000,-- EUR zu
erhöhen. Die persönlich haftende Gesellschafterin entscheidet
mit Zustimmung des Aufsichtsrats über einen Ausschluß des
Bezugsrechts.

Genehmigtes Kapital II Hauptversammlung vom 06.11.2000:
Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum
31.10.2005 durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender
nennwertloser Stückaktien gegen Bareinlage über das unter §
5 Abs. (4) genannte genehmigte Kapital hinaus einmal oder
mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 100.000,-- EUR
zu erhöhen. Die Komplementärin entscheidet mit Zustimmung
des Aufsichtsrats über einen Ausschluß des Bezugsrechts.

Genehmigtes Kapital III (§ 5 Abs. 6 der Satzung)
Hauptversammlung vom 06.11.2000: Die Komplementärin ist
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das
Grundkapital bis zum 31.10.2005 durch Ausgabe neuer auf
den Namen lautender nennwertloser Stückaktien gegen
Bareinlage einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um
höchstens 1.250.000,-- EUR zu erhöhen. Die Komplementärin
entscheidet mit Zustimmung des Aufsichtsrats über einen
Ausschluss des Bezugsrechts.

Genehmigtes Kapital IV (§ 5 Abs. 7 der Satzung)
Hauptversammlung vom 17.07.2001: Die Komplementärin ist
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das
Grundkapital bis zum 16. Juli 2006 durch Ausgabe neuer auf
den Namen lautender nennwertloser Stückaktien gegen
Bareinlage einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um
höchstens 62.500,-- EUR, zu erhöhen. Die Komplementärin
entscheidet mit Zustimmung des Aufsichtsrats über einen
Ausschluß des Bezugrechts.
a)
27.10.2005
Gumbrich

b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
26.10.2005.
Tag der ersten
Eintragung: 06.11.2000
Hauptversammlungsbes
chlüsse:
Sonderband 3
Blatt 9-50

Satzung:
Sonderband 3
Blatt 51-61
28.263.836,00
EUR
a)
Aus technischen Gründen neu vorgetragen:
Die Hauptversammlung vom 06. November 2000 hat die
Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 775.227,-- EUR
(Restbetrag aufgrund bisheriger Durchführung) beschlossen.

Die Hauptversammlung vom 17. Juli 2001 hat weiter die
Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 1.215.266,-- EUR
(Restbetrag aufgrund bisheriger Durchführung) beschlossen.
(Kapitalerhöhung II)
Die Hauptversammlung vom 17. Juli 2001 hat weiter die
Erhöhung des bei Durchführung der Kapitalerhöhung II
bestehenden Grundkapitals (mindestens 3.099.733,-- EUR,
höchstens 4.399.773,-- EUR) um bis 1.192.840,-- EUR
(Restbetrag aufgrund bisheriger Durchführung) beschlossen.
(Kapitalerhöhung III)

Die Hauptversammlung vom 04.08.2005 hat weiter die
Erhöhung des bei Durchführung der Kapitalerhöhung bzgl.
des genehmigten Kapitals I-IV bestehenden Grundkapitals
(mindestens 3.305.535,-- EUR, höchstens 4.743.035,-- EUR)
um bis zu 5.000.000,-- EUR auf bis zu höchstens 9.743.035,--
EUR beschlossen.

Die von der Hauptversammlung am 4.8.2005 beschlossene
Kapitalerhöhung ist durchgeführt in Höhe von 4.958.301,--
EUR.
(Restbetrag 41.699,-- EUR)

Der Aufsichtsrat hat am 27.10.2005 die Änderung der Satzung
in § 5 (Grundkapital, genehmigtes Kapital) beschlossen.
Das Grundkapital ist auf 8.263.836,00 EUR erhöht.
a)
28.10.2005
Feißt

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband 3
Blatt 100-110

Änderungsbeschluss:
Sonderband 3
Blatt 86-93
3Grundkapital
nun:
8.300.836,00
EUR
a)
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat
haben am 21.11.2005 die Änderung der Satzung in § 5
(Grundkapital, genehmigtes Kapital) beschlossen.
Aufgrund der am 17.07.2001 erteilten Ermächtigung
(Genehmigtes Kapital IV) ist das Grundkapital um 37.000 EUR
auf 8.300.836 erhöht.
Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Das Grundkapital ist auf 8.300.836,00 EUR erhöht.

b)
Die in der Satzung enthaltenen Ermächtigungen der
persönlich haftenden Gesellschafterin, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft zu erhöhen
(Genehmigtes Kapital I-IV), sind aufgehoben.
Die persönlich haftende Gesellschafterin ist kraft Satzung
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe
neuer auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien
gegen Bar- oder Sacheinlage das Grundkapital der
Gesellschaft für die Dauer von fünf Jahren ab dem Tag der
Eintragung dieses genehmigten Kapitals im Handelsregister
einmal oder mehrmals um bis zu 4.150.000 EUR zu erhöhen
(Genehmigtes Kapital ). Die persönlich haftende
Gesellschafterin entscheidet mit Zustimmung des
Aufsichtsrats über einen Ausschluss des Bezugsrechts.
a)
19.12.2005
Steinborn

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband 3
Blatt 141-151

Aufsichtsratsbeschluss:
Sonderband 3
Blatt 129-132

Beschluss der persönlich
haftenden
Gesellschafterin:
Sonderband 3
Blatt 134-137
Hauptversammlungsbes
chluss:
Sonderband 3
Blatt 9-25
4a)
Aus technischen Gründen neu vorgetragen:
Satzung vom 15.09.2000 und 25.10.2000 zuletzt geändert am
04.08.2005
Die Hauptversammlung vom 06. November 2000 hat die
Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 775.227,-- EUR
(Restbetrag aufgrund bisheriger Durchführung) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 17. Juli 2001 hat weiter die
Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 1.215.266,-- EUR
(Restbetrag aufgrund bisheriger Durchführung) beschlossen.
(Kapitalerhöhung II)
Die Hauptversammlung vom 17. Juli 2001 hat weiter die
Erhöhung des bei Durchführung der Kapitalerhöhung II
bestehenden Grundkapitals (mindestens 3.099.733,-- EUR,
höchstens 4.399.773,-- EUR) um bis 1.192.840,-- EUR
(Restbetrag aufgrund bisheriger Durchführung) beschlossen.
(Kapitalerhöhung III)
Die von der Hauptversammlung am 4.8.2005 beschlossene
Kapitalerhöhung ist durchgeführt in Höhe von 4.958.301,--
EUR.
(Restbetrag 41.699,-- EUR)
a)
11.01.2006
Feißt
5Grundkapital
nun:
10.035.451,00
EUR
a)
Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung
(Genehmigtes Kapital ) ist das Grundkapital durch Beschlüsse
der persönlich haftenden Gesellschafterin vom 27.12.2005
und 26.04.2006 um 1.734.615,00 EUR auf 10.035.451,00
EUR erhöht. Der Aufsichtsrat hat der Kapitalerhöhung mit
Beschlüssen vom 27.12.2005 und 26.04.2006 zugestimmt.
Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Der Aufsichtsrat hat am 26.04.2006 die Änderung der
Satzung in § 5 ( Grundkapital, genehmigtes Kapital)
beschlossen.

b)
Die in der Satzung enthaltene Ermächtigung der persönlich
haftenden Gesellschafterin, das Grundkapital der Gesellschaft
mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 4.150.000,00
EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital ), beträgt nach
teilweiser Ausschöpfung noch 2.415.385,00 EUR.
a)
04.05.2006
Steinborn

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband 3
Blatt 190-200

Beschlüsse der
persönlich haftenden
Gesellschafterin:
Sonderband 3
Blatt 180-184

Aufsichtsratsbeschlüsse:
Sonderband 3
Blatt 185-189
6a)
Firma geändert; nun:
Leonardo Venture GmbH & Co. KGaA
a)
Die Hauptversammlung vom 17.07.2006 hat die Änderung der
Satzung in § 1 (Firma und Sitz), § 4 (Geschäftsjahr, Beginn
der Gesellschaft), § 5 (Grundkapital, genehmigtes Kapital), §
11 (Zusammensetzung des Aufsichtsrats) und § 14
(Hauptversammlung) beschlossen.

b)
Die persönlich haftende Gesellschafterin ist kraft Satzung
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das
Grundkapital auf die Dauer von fünf Jahren ab dem Tag der
Eintragung dieses genehmigten Kapitals im Handelsregister
durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender
nennwertloser Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen
einmal oder mehrmals um bis zu 2.600.000,00 EUR zu
erhöhen. (Genehmigtes Kapital II)
Die persönlich haftende Gesellschafterin entscheidet mit
Zustimmung des Aufsichtsrats über einen Ausschluss des
Bezugsrechts.
a)
25.07.2006
Feißt

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband 4
Blatt 70-80

Hauptversammlungsbes
chluss
Sonderband 4
Blatt 11-69
7a)
Die Hauptversammlung vom 03.07.2007 hat mit Zustimmung
der persönlich haftenden Gesellschafterin die Änderung der
Satzung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 3
(Bekanntmachungen), § 5 (Grundkapital, genehmigtes
Kapital), § 9 (Vergütung der persönlich haftenden
Gesellschafterin), § 12 (Einberufung des Aufsichtsrats,
Beschlussfassung), § 14 (Hauptversammlung) und § 15
(Gewinnverwendung) beschlossen.
Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung
vom 03.07.2007 mit Zustimmung der persönlich haftenden
Gesellschafterin um bis zu 6.690.300,00 EUR auf bis zu
16.725.751,00 EUR gegen Bareinlage durch Ausgabe von bis
zu 6.690.300 neuen auf den Inhaber lautenden Aktien, die als
nennwertlose Stückaktien ausgegeben werden, erhöht.
Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug
genommen.

b)
Die Hauptversammlung vom 03.07.2007 hat mit Zustimmung
der persönlich haftenden Gesellschafterin die bedingte
Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 2.500.000,00 EUR
durch Ausgabe von bis zu 2.500.000 auf den Inhaber
lautenden Stückaktien beschlossen.(Bedingtes Kapital 2007 I)
Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug
genommen.

Die Hauptversammlung vom 03.07.2007 hat mit Zustimmung
der persönlich haftenden Gesellschafterin ferner die bedingte
Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 2.500.000,00 EUR
durch Ausgabe von bis zu 2.500.000 auf den Inhaber
lautenden Stückaktien beschlossen.(Bedingtes Kapital 2007
II)
Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug
genommen.
a)
22.08.2007
Steinborn
8Grundkapital
nun:
16.725.751,00
EUR
a)
Die am 03.07.2007 beschlossene Kapitalerhöhung ist in Höhe
von 6.690.300,00 EUR durchgeführt.

Der Aufsichtsrat hat am 23.10.2007 die Änderung der
Satzung in § 5 (Grundkapital, genehmigtes Kapital)
beschlossen.

b)
Der Beschluss der Hauptversammlung vom 17.07.2006 zur
Ermächtigung der persönlich haftenden Gesellschafterin, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der
Gesellschaft um bis zu 2.600.000,00 EUR zu erhöhen
(Genehmigtes Kapital II), ist durch Urteil des Landgerichts
Mannheim vom 11.09.2007 (Az: 23 O 111/06) für nichtig
erklärt worden.
Von Amts wegen eingetragen gemäß § 248 AktG.
a)
24.10.2007
Steinborn
9Grundkapital
nun:
16.921.751,00
EUR
a)
Der Aufsichtsrat hat am 28.08.2007 mit Nachtrag vom
19.11.2007 die Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital,
genehmigtes Kapital) beschlossen.
Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung
(Genehmigtes Kapital) ist das Grundkapital durch Beschlüsse
der persönlich haftenden Gesellschafterin vom 29.08.2007
und 19.11.2007 um 196.000,00 EUR auf 16.921.751,00 EUR
erhöht. Der Aufsichtsrat hat der Kapitalerhöhung mit
Beschlüssen vom 28.08.2007 und 19.11.2007 zugestimmt.
Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.

b)
Die Ermächtigung der persönlich haftenden Gesellschafterin
kraft Satzung, das Grundkapital der Gesellschaft mit
Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 4.150.000,00 EUR
zu erhöhen (Genehmigtes Kapital), beträgt nach teilweiser
Ausschöpfung noch 2.219.385,00 EUR.
a)
04.12.2007
Steinborn
10Einzelprokura:
Paul, Steffen, Egmating, *XX.XX.XXXX
a)
16.10.2008
Linder
11b)
Neue
Geschäftsanschrift:
Augustaanlage 32, 68165 Mannheim
a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts
wegen ergänzt:
Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt
einzeln. Jeder persönlich haftende
Gesellschafter ist befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

b)
Gerichtlich bestellt als
Persönlich haftender Gesellschafter:
Leonardo Venture Verwaltungs GmbH,
Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB
704693)
Ausgeschieden als
Persönlich haftender Gesellschafter:
Leonardo Venture Capital GmbH, Mannheim
(Amtsgericht Mannheim HRB 008450)
a)
20.02.2009
Steinborn
12a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt
einzeln. Jeder persönlich haftende
Gesellschafter ist befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen.

b)
Gerichtliche Bestellung beendet, nunmehr
ordnungsgemäß bestellt als
Persönlich haftender Gesellschafter:
Leonardo Venture Verwaltungs GmbH,
Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB
704693)
a)
Die außerordentliche Hauptversammlung vom 06.03.2009 hat
die Änderung der Satzung in den §§ 7 (Persönlich haftende
Gesellschafterin), 8 (Geschäftsführung und Vertretung), 9
(Vergütung der persönlich haftenden Gesellschafterin), 13 vormals 14- (Hauptversammlung), 15 -vormals 16-
(Investitionsbeirat), 17 -vormals 18- (Salvatorische Klausel)
und die Streichung des § 10 (Kostenverteilung) beschlossen.
a)
08.04.2009
Steinborn
13a)
Die Hauptversammlung vom 17.08.2010 hat die Änderung der
Satzung in § 13 Abs. 3 und Abs. 4 (Hauptversammlung)
beschlossen.
a)
30.08.2010
Georg
14Prokura erloschen:
Paul, Steffen, Egmating, *XX.XX.XXXX
a)
12.11.2010
Adam
15a)
Die Hauptversammlung vom 16.08.2011 hat die Änderung der
Satzung in § 13 (Hauptversammlung), die Aufhebung von § 15
(Investitionsbeirat) sowie die Neunummerierung der
bisherigen §§ 16 und 17 beschlossen.
a)
22.08.2011
Büchner

b)
(Fall 30)
16Grundkapital
nun:
1.692.175,00
EUR
a)
Die Hauptversammlung vom 07.11.2016 hat die Änderung der
Satzung in § 5 (Grundkapital, genehmigtes Kapital)
beschlossen.
Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung
vom gleichen Tag auf 1.692.175,00 EUR herabgesetzt.
a)
22.11.2016
Walter
17a)
Die Hauptversammlung vom 07.09.2020 hat die Änderung der
Satzung in § 13 (Hauptversammlung) und § 14
(Gewinnrücklagen; Gewinnverwendung) beschlossen.

Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug
genommen.
a)
25.01.2021
Rinke

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.