Erbringung von Fertigungs-, Entwicklungs- und Logistikleistungen für elektronische Produkte und die Erbringung von damit zusammenhängenden Dienstleistungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Frank Jaeger
München
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 30.05.2011.
Die Gesellschafterversammlung vom 22.06.2012 hat die Änderung des § 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 11.02.2014 hat die Änderung des § 4 (Geschäftsjahr) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 06.06.2014 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: Gegenstand des Unternehmens und Geschäftsjahr.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Entstanden durch Umwandlung der Siemens Enterprise Communications Manufacturing GmbH & Co. KG, mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig HRA 15068).
Die Siemens Enterprise Communications Manufacturing Management GmbH mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 22594) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.09.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 01.09.2011 mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 01.10.2020, AZ: 401 IN 1041/20, ist das Insolvenzverfahren eröffnet und die Eigenverwaltung durch den Schuldner angeordnet worden.
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
Im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 14.01.2021, AZ: 401 IN 1041/20, folgender Zustimmungsvorbehalt gemäß § 277 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 InsO angeordnet, dass folgende Rechtsgeschäfte der eigenverwaltenden Schuldnerin nur wirksam sind, wenn der Sachwalter diesen vorher zustimmt: Verfügungen der Organe der eigenverwaltenden Schuldnerin über die Insolvenzmasse, die einen Betrag von 5.000,00 EUR netto überschreiten. Vorstehender Zustimmungsvorbehalt wird zeitlich befristet auf Rechtsgeschäfte, welche die eigenverwaltende Schuldnerin bis zum 31.03.2021 auslöst bzw. tätigt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.