HRB 27262
Leesys - Leipzig Electronic Systems GmbH
aktuell 19 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Hertzstraße 2, 04329 LeipzigGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Leipzig
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 18.03.2021
- Datenstand
- 2025-10-06
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Frank Jaeger
München
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Siemens Enterprise Communications Manufacturing GmbH Leipzig
Gegenstand des Unternehmens
Erbringung von Fertigungs-, Entwicklungs- und Logistikleistungen für elektronische Produkte und die Erbringung von damit zusammenhängenden Dienstleistungen.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
HRB 27262 HRB 27262: Leesys - Leipzig Electronic Systems GmbH, Leipzig, Hertzstraße 2, 04329 Leipzig. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Karden, Arnd, Gerlingen, *XX.XX.XXXX.
HRB 27262 HRB 27262: Leesys - Leipzig Electronic Systems GmbH, Leipzig, Hertzstraße 2, 04329 Leipzig. Prokura erloschen, gemäß § 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen eingetragen: Bergner, Martina, Leipzig, *XX.XX.XXXX. Die…
Forderungsprüfung 401 IN 1041/20 · Leesys - Leipzig Electronic Systems GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 401 IN 1041/20
- Wirksam am
- 14.01.2021
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 27262
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leesys - Leipzig Electronic
Systems GmbH, Hertzstraße 2, 04329 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 27262
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Jaeger
vertreten durch den Geschäftsführer Arnd Karden
In dem Insolvenz- und Eigenverwaltungsverfahren über das Vermögen d.
Leesys - Leipzig Electronic Systems GmbH, Hertzstraße 2, 04329 Leipzig,
vertreten durch die Geschäftsführer/Eigenverwalter:
Frank Jaeger, geboren am XX.XX.XXXX, München und
Dr. Arnd Karden, geboren am XX.XX.XXXX, Gerlingen
Registergericht: Amtsgericht Leipzig Register-Nr.: HRB 27262
- Schuldnerin -
Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg, Prager Straße 34, 04317 Leipzig
- Sachwalter -
Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Leipzig, vertr. d.d. Vorstand,
dieser vertr. d.d. Vorsitzenden des Vorstandes Detlef Scheele, dieser vertr. d.
Frau Katrin Steffan, Georg-Schumann-Straße 150, 04159 Leipzig
- Antragstellerin 1) und Tabellengläubiger Nr. 2 -
Pensions-Sicherungs-Verein-Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, vertr. d.d.
Vorstand, dieser vertr. durch Herrn Dr. Jahn Uhlenbruck, Bahnstraße 6,
50996 Köln
- Antragsteller 2) und Tabellengläubiger Nr. 220 -
-
ergeht am 14.01.2021 um 14.00 Uhr nachfolgende Entscheidung:
1. ) Gemäß § 277 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 InsO wird auf Antrag der im Rubrum
genannten Insolvenzgläubiger angeordnet, dass folgende Rechtsgeschäfte der
eigenverwaltenden Schuldnerin nur wirksam sind, wenn der Sachwalter diesen
vorher zustimmt:
Verfügungen der Organe der eigenverwaltenden Schuldnerin über die
Insolvenzmasse, die einen Betrag von 5.000,00 ? netto überschreiten
2.) Vorstehender Zustimmungsvorbehalt wird zeitlich befristet auf
Rechtsgeschäfte, welche die eigenverwaltende Schuldnerin bis zum 31.03.2021
auslöst bzw. tätigt.
3. Die öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses im Internet und die
Eintragung des Zustimmungsvorbehaltes im Handelsregister werden angeordnet, §§
277 Abs. 3 i.V.m. 31 InsO.
Begründung:
1.) Mit gerichtlichem Beschluss vom 01.11.2020 wurde das Insolvenzverfahren
über das Vermögen o.g. Schuldnerin in Eigenverwaltung gemäß den §§ 270 ff InsO
angeordnet.
2.) Am 23.12.2020 wurde durch die Schuldnerin mit Zustimmung des Sachwalters
und des Gläubigerausschusses ein Kaufvertrag zur Übernahme des Unternehmens im
Ganzen mit der "KATEK SE" geschlossen. Der Eintritt der Vollzugsbedingungen für
den Kaufvertrag (sog. "Closing") wird für den 01.02.2021 angestrebt, muss aber
bis spätestens 28.02.2021 erreicht sein, um das Rücktrittsrecht der Käuferin zu
vermeiden.
3.) Im Nachgang zum Vertragsabschluss wurde durch eine Presseerklärung der
Übernehmerin "KATEK SE" bekannt, dass der einzelvertretungsberechtigte
Geschäftsführer der Schuldnerin, Herr Dr. Karden, zur Übernehmerin in leitender
Position (Geschäftsführer) wechseln wird.
4.) Mit Antrag vom 08.01.2021, bei Gericht eingegangen am 11.01.2021 (siehe
Blatt 1156 ff d.A.) beantragten die o.g. Antragstellerin 1) und Antragsteller
2), befürwortet von allen Mitgliedern des eingesetzten Gläubigerausschusses,
die Anordnung eines beschränkten Zustimmungsvorbehaltes nach § 277 Abs. 2 InsO.
Der Antrag wurde der Schuldnerin vorab durch die Antragsteller bzw. den
Sachwalter zur Kenntnis- und Stellungnahme übersandt. Mit Faxschrift vom
11.01.2021 nahm der weitere einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer der
Schuldner, Herr RA Dipl.-Kfm. Jaeger, zu dem Antrag Stellung und befürwortete
diesen grundsätzlich, wandte sich jedoch gegen eine über den 31.03.2021
hinausgehende Befristung (siehe Bl. 1175 ff d.A.).
5.) Das Insolvenzgericht ordnet entweder auf Antrag der Gläubigerversammlung (§
277 Abs. 1 InsO) oder auf Antrag eines Insolvenzgläubigers (§ 277 Abs. 2 InsO)
für bestimmte Rechtsgeschäfte der Schuldnerin einen Zustimmungsvorbehalt an,
wenn die entsprechenden Voraussetzungen/ Tatbestände gegeben sind.
Stellt die Gläubigerversammlung diesen Antrag, so hat das Gericht dem Antrag zu
entsprechen, ohne zu prüfen, ob die Maßnahme zum Schutz der Gläubiger geboten
ist. Beim Antrag eines einzelnen Gläubigers - wie hier - ist dagegen zusätzlich
vom Insolvenzgericht festzustellen, ob Eilbedürftigkeit und drohende Nachteile
zu Lasten der Gläubiger glaubhaft gemacht sind. Ist dies der Fall, hat das
Gericht von Amts wegen festzustellen, ob diese Voraussetzungen zur Überzeugung
des Gerichts gegeben sind, siehe Heidelberger Kommentar zur InsO, 10. Auflage
2020, Rn 6 zu § 277 InsO.
6.) Antragsberechtigung
Der Antrag wurde durch die beiden Tabellengläubiger Bundesagentur für Arbeit
(ca. 3 Mio ? angemeldete Forderungen) und den PSVaG (ca. 8,7 Mio ? angemeldete
Forderungen), welche gleichzeitig Mitglieder des Gläubigerausschusses sind,
schriftlich gestellt (siehe Blatt 1158 - 1162 d.A.) und von den übrigen 3
Mitgliedern des eingesetzten Gläubigerausschusses befürwortet (siehe Blatt 1158
- 1162 d.A.). Die Antragsberechtigung ist daher unzweifelhaft gegeben.
7.) Eilbedürftigkeit
Die unaufschiebbare Erforderlichkeit des Antrages wurde damit begründet, dass
seit Bekanntwerden des angekündigten Wechsels des operativen Geschäftsführers
Herr Dr. Karden eine potentielle Interessenkollision bestünde, welche schon
allein durch Zuwarten mit den entsprechenden Ladungsfristen für eine
ordentliche Gläubigerversammlung die Gefahr einer Gläubigerbenachteiligung in
sich birgt. Dies ist nachvollziehbar und wurde von der Stellungnahme der
Eigenverwaltung auch anerkannt, um den "bösen Schein" der Interessenkollision
bei Herrn Dr. Karden ggü. den Kunden und Lieferanten zu vermeiden.
Weitere Gründe für die Eilbedürftigkeit sieht das Insolvenzgericht in der
derzeitigen Pandemielage durch COVID-19 und den damit verbundenen
Ausgangsbeschränkungen und Kontakteinschränkungen. So hat Herr RA Jaeger in
seiner Stellungnahme vom 11.01.2021 bspw. selbst ausgeführt, dass er sich
derzeit in einer "gesetzlichen Pflichtquarantäne" am Wohnort in München
befindet und seine Tätigkeit als Geschäftsführer der Schuldnerin nicht vor Ort,
sondern lediglich aus der Ferne wahrnehmen muss, womit momentan die notwendige
Kontrolle bzw. Abstimmung der Handlungen des anderen Geschäftsführers
offenkundig nur eingeschränkt möglich ist.
Die Einberufung einer zeitnahen Gläubigerversammlung nach § 277 Abs. 1 InsO in
Leipzig unter Beachtung des Gesundheitsschutzes für alle Teilnehmer kann das
Insolvenzgericht bei einer derzeitigen 7-Tage-Inzidenz von 292 pro 100.00
Einwohner in Sachsen (Stand RKI von heute) nicht verantworten und erkennt die
Eilbedürftigkeit des Antrages nach Abs. 2 der Vorschrift daher vollumfänglich
an.
8.) Nachteilsvermeidung
Grundsätzlich ist die Gläubigerschaft im Verfahren der Eigenverwaltung gemäß §§
275 und 276 InsO vor Nachteilen geschützt, weil der eigenverwaltende Schuldner
bei der Begründung von nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehörenden
Verbindlichkeiten der Zustimmung des Sachwalters bedarf und besonders
bedeutsame Rechtshandlungen nach § 160 InsO nur mit Zustimmung des
Gläubigerausschusses zulässig sind. Diese Bindung betrifft jedoch lediglich das
Innenverhältnis und erfährt mangels Veröffentlichung und Registereintragung
keinerlei Publizität, entfaltet mithin nicht in jedem Fall ausreichende
Wirkung.
Der beabsichtigte und nunmehr bekannte Wechsel des Geschäftsführers Herr Dr.
Karden von seiner Organstellung bei der Schuldnerin zur künftigen Übernehmerin
war weder dem Sachwalter, dem weiteren Geschäftsführer noch den Gläubigern
vorher angezeigt worden.
Die Antragsteller konnten glaubhaft machen, dass hierdurch ein
Interessenkonflikt nicht ausgeschlossen scheint, welcher in der Konsequenz zu
Handlungen führen kann, welche sich nachteilig für die Vermögenslage der
Schuldnerin auswirken, in etwa durch das Vorziehen von Investitionen bzw.
Instandsetzungen, welche schlussendlich von der Schuldnerin bezahlt, aber nur
der Übernehmerin zugute kommen werden.
Um dies auszuschließen, soll mit einem Schwellenwert von 5.000 ? der
Zustimmungsvorbehalt auf die Verfügungen beschränkt werden, die tatsächlich
geeignet sein könnten, wesentliche Nachteile für die Insolvenzgläubiger
hervorzurufen.
Diese Maßnahme erscheint dem Insolvenzgericht tatsächlich erforderlich, sowohl
zum Schutze des Rechtsverkehrs als auch zur Vermeidung eines "bösen Scheins",
auf welchen der Sachwalter in seiner Stellungnahme vom 08.01.2021 (siehe Blatt
1169 ff d.A.) nachvollziehbar eingeht.
9.) Bestimmtheit des Antrages
Von großen Teilen der Literatur wird es als nicht zulässig erachtet, einen
generellen Zustimmungsvorbehalt zu erlassen, vgl. bspw. Hamburger Kommentar
(HK) zum Insolvenzrecht, 8. Auflage 2021, Rn 6 zu § 277 InsO m.w.N.
Als zulässig angesehen werden jedoch Zustimmungsvorbehalte für einzelne
konkrete Rechtsgeschäfte, für bestimmte Gruppen von Rechtsgeschäften (z.B. über
Schwellenwerte) und für zeitlich befristete Rechtsgeschäfte, siehe HK, a.a.O.,
Rn 4 zu § 277 InsO, FK-InsO, 9. Auflage 2018, Rn 5 zu § 277 InsO oder Münchener
Kommentar zur Insolvenzordnung, 4. Auflage 2020, Rn 17 ff zu § 277 InsO.
Im gegenständlichen Antrag haben die Gläubiger sowohl eine betragsmäßige
Begrenzung der zustimmungsbedürftigen Verfügungen der Schuldnerin vorgenommen
(ab einem Schwellenwert von 5.000 ?) als auch eine zeitliche Begrenzung des
Zustimmungsvorbehaltes eingesetzt (30.06.2021).
Der Bestimmtheitsgrundsatz ist nach der Überzeugung des Insolvenzgerichts daher
erfüllt.
10.) Befristung
Beantragt war eine Befristung des Zustimmungsvorbehaltes bis zum 30.06.2021, um
auch nach dem "Closing" des Kaufvertrages für eine gewisse Nachlaufzeit die
Gefahr der Bevorteilung der Käuferin zu Lasten der Masse zu bannen.
Die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der Dauer der Befristung wurde in der
Stellungnahme der Eigenverwaltung von Herrn Jaeger vom 11.01.2021 jedoch
angezweifelt. Stattdessen wurde angeregt, die Befristung zum 31.03.2021
auslaufen zu lassen.
Nach gerichtlicher Prüfung der widerstreitenden Ansichten und Argumente wird
eine Befristung des Zustimmungsvorbehaltes bis zum 31.03.2021 (vorerst) als
ausreichend angesehen, da seitens der Eigenverwaltung glaubhaft vorgetragen
wurde, dass die "Transaktion" - sprich der Vollzug des Kaufvertrages - bis
dahin abgeschlossen sein müsste.
Eine erneute Antragstellung, zur Verlängerung des Zustimmungsvorbehaltes über
den 31.03.2021 hinaus, steht der Gläubigerschaft zudem ohnehin offen.
11.) Angemessenheit der Anordnung
Der gerichtliche Eingriff in die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis der
Schuldnerin hat stets erforderlich und zweckmäßig zu sein, demnach mit dem
mildesten bzw. geeignetsten Mittel zu erfolgen.
Die Beteiligten führen in ihren Schriftsätzen, auf welche zur Vermeidung von
Wiederholungen verwiesen wird, unisono aus, dass die Aufhebung der
Eigenverwaltung gemäß § 272 InsO als härtester Eingriff keine Option bzw.
lediglich die ultima ratio darstellt, da es das Vertrauensverhältnis zu
Lieferanten und Kunden nachhaltig stören und dadurch zu größeren Nachteilen für
die Gläubiger (z.B. ein Schließungsszenario) führen würde.
Um die Kontrolle des Sachwalters und Gläubigerausschusses über die Verfügungen
der Schuldnerin in Eigenverwaltung über das gesetzliche Maß hinaus bei Bedarf
zu stärken, bleibt jedoch dann nur noch das Mittel des Zustimmungsvorbehaltes,
welches eben wegen seiner Publizitätswirkung aus § 277 Abs. 3 InsO allen
Beteiligten den notwendigen Schutz bietet.
Mit der Konkretisierung auf Rechtsgeschäfte ab 5.000 ? und seiner zeitlichen
Befristung bis zum 31.03.2021 stellt die vorstehende Anordnung mithin das
mildeste Mittel zur Erreichung des angestrebten Zweckes, die Vermeidung der
Benachteiligung der Gläubigerschaft, dar.
Dem Antrag war daher mit den oben geschilderten Einschränkungen zur Befristung
stattzugeben und der entsprechende Zustimmungsvorbehalt zu erlassen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die befristete Rechtspflegererinnerung (im
Folgenden Erinnerung) nach § 11 Abs. 2 RPflG statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht
Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe
zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im
Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die
Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag
der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur
Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als
bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen
werden. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für
den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden;
die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem
oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Es muss:
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen elektronischen Signatur
übermittelt werden dürfen
oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130 a Abs. 4 der Zivilprozessordnung (ZPO)
abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können aufgerufen werden über folgendes Internetportal:
www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php
401 IN 1041/20 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 14.01.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 401 IN 1041/20 · Leesys - Leipzig Electronic Systems GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 401 IN 1041/20
- Wirksam am
- 01.10.2020
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 27262
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leesys - Leipzig Electronic
Systems GmbH, Hertzstraße 2, 04329 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 27262
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Jaeger
vertreten durch den Geschäftsführer Arnd Karden
ergeht am 01.10.2020 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin wird am 01.10.2020 um 08:30 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird
Rechtsanwalt
Rüdiger Wienberg
Prager Straße 34
04317 Leipzig
Telefon geschäftlich: 0341 48693 0
Telefax: 0341 48693 93
Email geschäftlich: leipzig@hww.eu
bestellt.
4. Der Sachwalter wird beauftragt, die Zustellungen durchzuführen -
ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
5. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38
InsO) bei dem Sachwalter schriftlich zweifach bis zum 10.11.2020 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen,
welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der
Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese
Mitteilung an den Sachwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstandenen Schaden.
6. Der gesetzliche Vertreter der Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht
des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen
(§§ 270 bis 285 InsO), jedoch nur zu dem Zweck, die Gläubiger gemeinschaftlich
zu befriedigen.
7. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Sachwalters, die
Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses
oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses für den Fall, dass bereits ein
Gläubigerausschuss bestellt ist (§ 68 InsO), die in § 66 InsO (Anordnungen der
Gläubiger zur Rechnungslegung), § 149 InsO (Anordnungen der Gläubiger zur
Verwahrung von Wertgegenständen), § 157 InsO (den Fortgang des Verfahrens,
insbesondere Fortführung oder Stilllegung), § 159 InsO (Verwertung der
Insolvenzmasse), § 160 InsO (Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung,
insbesondere die Veräußerung von Beteiligungen der Schuldnerin aus freier Hand
außerhalb der Übertragung des Unternehmens der Schuldnerin im Ganzen oder in
Teilen), §§ 162, 163 InsO (Betriebsveräußerung), § 233 InsO (Zustimmung
Fortsetzung der Verwertung und Verteilung bei einem Insolvenzplan), §§ 271, 272
InsO (Beschlussfassung über die Eigenverwaltung), § 277 InsO (Festlegung der
für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte, § 284 InsO
(Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines
Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung
gemäß § 160 InsO geregelten Angelegenheiten zur Anhörung über die Leistung
eines Massekostenvorschusses im Falle der Massearmut und den Verzicht auf einen
Rechnungslegungstermin gemäß §§ 66, 207 InsO sowie Termin zur Prüfung der
angemeldeten Forderungen wird bestimmt auf:
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 08.12.2020
13:00 Uhr
Sitzungssaal 101, 1. OG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu
Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
8. Bis zur ersten Gläubigerversammlung wird vorläufig ein Gläubigerausschuss
eingesetzt.
Dieser besteht aus den nachstehend benannten Mitgliedern:
- Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Leipzig
vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorsitzenden des Vor-
stands Herrn Detlef Scheele, dieser vertreten durch Frau Katrin Steffan, Georg-
Schumann-Straße 150, 04159 Leipzig
- Pensions-Sicherungs-Verein - Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch Herrn Dr. Jahn Uhlenbruck
Bahnhstraße 6, 50996 Köln
- Thales DIS AIS Deutschland gmbH
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Akhan Urgun, Werinherstraße 81, 81541
München
- Industriegewergschaft Metall - IG Metall Leipzig
vertreten durch den 1. Vorsitzenden, dieser vertreten durch den 1.
Bevollmächtigten
Herrn Bernd Kruppa, Thomasiusstraße 1, 04109 Leipzig
- Euler Hermes Deutschland, Niederlassung der Euler Hermes S. A. Geschäftsbe-
reich Delkredereversicherung
vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch Herrn Thomas Harbrecht,
Frie-
densallee 254, 22763 Hamburg
9. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von
personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von
personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch duh öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach
dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn
der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur
Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch
nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht
eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen,
oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsver kehr/index.php aufgerufen werden.
401 IN 1041/20 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 01.10.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 401 IN 1041/20 · Leesys - Leipzig Electronic Systems GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 401 IN 1041/20
- Wirksam am
- 31.07.2020
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 27262
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Leesys - Leipzig
Electronic Systems GmbH, Hertzstraße 2, 04329 Leipzig, Amtsgericht Leipzig ,
HRB 27262
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Jaeger, München
vertreten durch den Geschäftsführer Arnd Karden
Bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird ein vor-vorläufiger
Gläubigerausschuss gemäß § 22a InsO eingesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden
Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen
bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
einzulegen.
In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann die
Beschwerde auch bei dem Landgericht Leipzig, Harkortstraße 9, 04107 Leipzig
eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe
zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im
Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die
Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag
der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur
Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als
bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen
werden.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden;
die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem
oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal
www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
401 IN 1041/20 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 31.07.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 401 IN 1041/20 · Leesys - Leipzig Electronic Systems GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 401 IN 1041/20
- Wirksam am
- 28.07.2020
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 27262
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Leesys - Leipzig
Electronic Systems GmbH, Hertzstraße 2, 04329 Leipzig,
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Jaeger, geboren am XX.XX.XXXX,
München und
Dr. Arnd Karden, geboren am XX.XX.XXXX, Gerlingen
Registergericht: Amtsgericht Leipzig Register-Nr. HRB 27262
ergeht am 28.07.2020 nachfolgende Entscheidung:
1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird heute um 11.30 Uhr die
Bestellung eines vorläufigen Sachwalters angeordnet.
Zum vorläufigen Sachwalter wird
Rechtsanwalt
Rüdiger Wienberg
Prager Straße 34
04317 Leipzig
Telefax: 0341 48693 93
Telefon geschäftlich: 0341 48693 0
Email geschäftlich: leipzig@hww.eu
bestellt.
2. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur
noch mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters wirksam (§ 270a Abs. 1
Nr. 2 InsO).
3. Der vorläufige Sachwalter hat die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage der
Schuldnerin zu prüfen und die Geschäftsführung der Schuldnerin zu überwachen
(§§ 270a Abs. 1 Satz 2; 274 Abs. 2 Satz 1 InsO).
4. Der vorläufige Sachwalter kann von der Schuldnerin verlangen, dass alle
eingehenden Gelder nur von ihm entgegengenommen werden dürfen und dass
Zahlungen nur von ihm geleistet werden (§§ 270a Abs. 1 Satz 2; 275
Abs. 2 InsO).
5. Der vorläufige Sachwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der
Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus
behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und
Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden,
Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und
Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§§ 270a Abs. 1
Satz 2; 274 Abs. 2 Satz 2; 22 Abs. 3 InsO).
6. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Sachwalter Einsicht in Bücher und
Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen
(§§ 270a Abs. 1 Satz 2; 274 Abs. 2; 22 Abs. 3 InsO).
7. Stellt der vorläufige Sachwalter Umstände fest, die erwarten lassen, dass
die Fortsetzung der vorläufigen Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubiger
führen wird, so hat er dies unverzüglich dem vorläufigen Gläubigerausschuss und
dem Insolvenzgericht anzuzeigen (§§ 270a Abs. 1 Satz 2, 274 Abs. 3 InsO).
8. Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll
die Schuldnerin nur mit Zustimmung des Sachwalters eingehen. Verbindlichkeiten,
die zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll die Schuldnerin nicht
eingehen, wenn der vorläufige Sachwalter widerspricht (§§ 270a Abs. 1 Satz 2,
275 Abs. 1InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden
Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen
bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
einzulegen.
In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann die
Beschwerde auch bei dem Landgericht Leipzig, Harkortstraße 9, 04107 Leipzig
eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe
zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im
Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die
Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag
der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur
Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als
bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen
werden.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden;
die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem
oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal
www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
401 IN 1041/20 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 28.07.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 27262 HRB 27262: Leesys - Leipzig Electronic Systems GmbH, Leipzig, Hertzstraße 2, 04329 Leipzig. Bestellt: Geschäftsführer: Jaeger, Frank, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im N…
HRB 27262 HRB 27262: Leesys - Leipzig Electronic Systems GmbH, Leipzig, Hertzstraße 2, 04329 Leipzig. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Görig, Steffen, Grünwald, *XX.XX.XXXX.
HRB 27262 HRB 27262: Leesys - Leipzig Electronic Systems GmbH, Leipzig, Hertzstraße 2, 04329 Leipzig. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Friedrich, Jörg, Leipzig, *XX.XX.XXXX.
HRB 27262 HRB 27262:Leesys - Leipzig Electronic Systems GmbH, Leipzig, Hertzstraße 2, 04329 Leipzig.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Zschämisch, Frank, Taucha, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Karden, Arnd, …
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HRB 27262 HRB 27262:Leesys - Leipzig Electronic Systems GmbH, Leipzig, Hertzstraße 2, 04329 Leipzig.Bestellt: Geschäftsführer: Görig, Steffen, Grünwald, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im N…
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HRB 27262 Leesys - Leipzig Electronic Systems GmbH, Leipzig, Hertzstraße 2, 04329 Leipzig. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bergner, Martina, Leipzig, *XX.XX.XXXX; Hübn…
HRB 27262 Siemens Enterprise Communications Manufacturing GmbH, Leipzig, Hertzstraße 2, 04329 Leipzig. Die Gesellschafterversammlung vom 22.06.2012 hat die Änderung des § 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages beschloss…
HRB 27262 Siemens Enterprise Communications Manufacturing GmbH, Leipzig, Hertzstraße 2, 04329 Leipzig. Die Siemens Enterprise Communications Manufacturing Management GmbH mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, …
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HRB 27262 Siemens Enterprise Communications Manufacturing GmbH, Leipzig, Hertzstraße 2, 04329 Leipzig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.05.2011. Geschäftsanschrift: Hertzstraße 2, 043…
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