LandFrauen / Männer Wachenheim an der Weinstraße e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Wachenheim an der Weinstraße
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 61660
Gericht
Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Letzte Eintragung
13.02.2025
Abrufstand
09.01.2026
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der/dem Vorsitzenden, den beiden stellvertretenden Vorsitzenden, der/dem Kassenwart/in und der/dem Schriftführer/in. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter muss der/die Vorsitzende oder eine/r der stellvertretenden Vorsitzenden sein.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Michaela Peter
Wachenheim
Vorstand
Elfriede Gleber
Wachenheim an der Weinstraße
Vorstand
Birgit Junge
Wachenheim an der Weinstraße
Vorstand
Gabriele Morell
Wachenheim an der Weinstraße
Vorstand
Sandra Köpp
Wachenheim an der Weinstraße
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 10.04.2024. Der Vorstand hat in seiner Vorstandssitzung vom 24.07.2024 aufgrund Ermächtigung der Mitgliederversammlung vom 10.04.2024 die Änderung der Satzung in § 8 (Vorstand) in Ziff. 1 § 12 (Mitgliederversammlung in § 12.2 in Ziff.1 und § 16 (Schlussbestimmungen und Inkrafttreten der Satzung) in Ziff. 2 beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 02.10.2024 hat nochmals die Änderung der Satzung in § 8 (Vorstand) in Ziff. 1 beschlossen.
Beschluss Blatt 4-5 der Akten Vorstandsbeschluss Blatt. 55 - 56 der Akten Beschluss der Mitgliederversammlung Blatt 65 der Akten Satzung Blatt 57 - 64 der Akten
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der zunächst als unselbständige Untergliederung des LandFrauenverband Pfalz e.V (Amtsgericht Kaiserslautern, VR 1214) am 28.02.1963 gegründete Ortsverein wurde aufgrund Satzungsänderung im LandFrauenverband Pfalz e.V, welche dort am 13.10.2023 wirksam wurde, zum nicht rechtsfähigen Verein ohne Satzung. Der Ortsverein hat sich am 10.04.2024 erstmals eine Satzung gegeben und beschlossen, die Rechtsfähigkeit erlangen zu wollen.
Freitext
Fall 1
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.