Handelsregister · VR 61660

Chronologischer Auszug

LandFrauen / Männer Wachenheim an der Weinstraße e.V. · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 09.01.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
LandFrauen / Männer Wachenheim an der Weinstraße e.V.

b)
Wachenheim an der Weinstraße
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus

der/dem Vorsitzenden,
den beiden stellvertretenden Vorsitzenden,
der/dem Kassenwart/in und
der/dem Schriftführer/in.

Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam, darunter muss der/die Vorsitzende oder
eine/r der stellvertretenden Vorsitzenden sein.

b)
Vorsitzende:
Peter, Michaela, Wachenheim, *XX.XX.XXXX
stellvertretende Vorsitzende:
Gleber, Elfriede, Wachenheim an der Weinstraße,
*XX.XX.XXXX
stellvertetende Vorsitzende:
Junge, Birgit, Wachenheim an der Weinstraße,
*XX.XX.XXXX
Kassenwartin:
Morell, Gabriele, Wachenheim an der Weinstraße,
*XX.XX.XXXX
Schriftführerin:
Köpp, Sandra, Wachenheim an der Weinstraße,
*XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 10.04.2024.

Der Vorstand hat in seiner Vorstandssitzung vom 24.07.2024 aufgrund Ermächtigung der
Mitgliederversammlung vom 10.04.2024 die Änderung der Satzung in

§ 8 (Vorstand) in Ziff. 1
§ 12 (Mitgliederversammlung in § 12.2 in Ziff.1 und
§ 16 (Schlussbestimmungen und Inkrafttreten der Satzung) in Ziff. 2

beschlossen.

Die Mitgliederversammlung vom 02.10.2024 hat nochmals die Änderung der Satzung in

§ 8 (Vorstand) in Ziff. 1

beschlossen.
Beschluss Blatt 4-5 der Akten
Vorstandsbeschluss Blatt. 55 - 56 der Akten
Beschluss der Mitgliederversammlung Blatt 65 der Akten

Satzung Blatt 57 - 64 der Akten

b)
Der zunächst als unselbständige Untergliederung des LandFrauenverband Pfalz e.V
(Amtsgericht Kaiserslautern, VR 1214) am 28.02.1963 gegründete Ortsverein wurde
aufgrund Satzungsänderung im LandFrauenverband Pfalz e.V, welche dort am 13.10.2023
wirksam wurde, zum nicht rechtsfähigen Verein ohne Satzung.

Der Ortsverein hat sich am 10.04.2024 erstmals eine Satzung gegeben und beschlossen,
die Rechtsfähigkeit erlangen zu wollen.
a)
13.02.2025
Heiß

b)
Fall 1

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.