Handelsregister · VR 61660
Chronologischer Auszug
LandFrauen / Männer Wachenheim an der Weinstraße e.V. · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) LandFrauen / Männer Wachenheim an der Weinstraße e.V. b) Wachenheim an der Weinstraße | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der/dem Vorsitzenden, den beiden stellvertretenden Vorsitzenden, der/dem Kassenwart/in und der/dem Schriftführer/in. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter muss der/die Vorsitzende oder eine/r der stellvertretenden Vorsitzenden sein. b) Vorsitzende: Peter, Michaela, Wachenheim, *XX.XX.XXXX stellvertretende Vorsitzende: Gleber, Elfriede, Wachenheim an der Weinstraße, *XX.XX.XXXX stellvertetende Vorsitzende: Junge, Birgit, Wachenheim an der Weinstraße, *XX.XX.XXXX Kassenwartin: Morell, Gabriele, Wachenheim an der Weinstraße, *XX.XX.XXXX Schriftführerin: Köpp, Sandra, Wachenheim an der Weinstraße, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 10.04.2024. Der Vorstand hat in seiner Vorstandssitzung vom 24.07.2024 aufgrund Ermächtigung der Mitgliederversammlung vom 10.04.2024 die Änderung der Satzung in § 8 (Vorstand) in Ziff. 1 § 12 (Mitgliederversammlung in § 12.2 in Ziff.1 und § 16 (Schlussbestimmungen und Inkrafttreten der Satzung) in Ziff. 2 beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 02.10.2024 hat nochmals die Änderung der Satzung in § 8 (Vorstand) in Ziff. 1 beschlossen. Beschluss Blatt 4-5 der Akten Vorstandsbeschluss Blatt. 55 - 56 der Akten Beschluss der Mitgliederversammlung Blatt 65 der Akten Satzung Blatt 57 - 64 der Akten b) Der zunächst als unselbständige Untergliederung des LandFrauenverband Pfalz e.V (Amtsgericht Kaiserslautern, VR 1214) am 28.02.1963 gegründete Ortsverein wurde aufgrund Satzungsänderung im LandFrauenverband Pfalz e.V, welche dort am 13.10.2023 wirksam wurde, zum nicht rechtsfähigen Verein ohne Satzung. Der Ortsverein hat sich am 10.04.2024 erstmals eine Satzung gegeben und beschlossen, die Rechtsfähigkeit erlangen zu wollen. | a) 13.02.2025 Heiß b) Fall 1 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.