Handelsregister · VR 974

Registerinformationen

Landesverband der Contergangeschädigten, Hilfswerk für vorgeburtlich Geschädigte, Pfalz/Saar · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Landesverband der Contergangeschädigten, Hilfswerk für vorgeburtlich Geschädigte, Pfalz/Saar
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Ludwigshafen/Rhein

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 974
Gericht
Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Letzte Eintragung
17.11.2010
Abrufstand
06.10.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Jutta Metko

Schifferstadt

Vorstand

Ursula Baldauf

Gaugrehweiler

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Die Satzung ist errichtet am 25.09.1965 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19.05.2002 geändert.
  • Die Mitgliederversammlung vom 10.05.2008 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins), § 4 (Organe des Vereins) und die Mitgliederversammlung vom 30.05.2009 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Rechte und Pflichten des Vereins) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 12.03.2010 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Organe des Vereins) beschlossen und § 9 (Ermächtigung zur redaktionellen Änderung) hinzugefügt. Die Vorstandssitzung vom 14.8.2010 hat gem. Vollmacht die Änderung in § 4 (Organe des Vereins) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 05.01.1966 Satzung Bl. 144-145, 174 Beschl. Bl. 136-139, 171 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 974 LU getreten. Freigegeben am 19.01.2006.
  • Fall 3

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.