Handelsregister · VR 974
Chronologischer Auszug
Landesverband der Contergangeschädigten, Hilfswerk für vorgeburtlich Geschädigte, Pfalz/Saar · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Landesverband der Contergangeschädigten, Hilfswerk für vorgeburtlich Geschädigte, Pfalz/Saar b) Ludwigshafen/Rhein | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende und der Stellvertreter je mit Alleinvertretungsrecht. b) 1. Vorsitzende: Naumer-Klein, Erika, Neustadt/Wstr., *XX.XX.XXXX Stellvertreterin: Baldauf, Ursula, Gaugrehweiler, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 25.09.1965 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19.05.2002 geändert. | a) 23.01.2006 Vogt b) Tag der ersten Eintragung: 05.01.1966 Satzung Bl. 144-145, 174 Beschl. Bl. 136-139, 171 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 974 LU getreten. Freigegeben am 19.01.2006. |
| 2 | b) Nicht mehr Stellvertreterin: Baldauf, Ursula, Gaugrehweiler, *XX.XX.XXXX Gewählt als Stellvertreter: Debold, Wolfgang, Kirkel, *XX.XX.XXXX Gewählt und ausgeschieden Stellvertreterin: Kliebenstein, Beate, Saarbrücken, *XX.XX.XXXX | a) 07.09.2007 Fuchs | ||
| 3 | a) Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. b) Nicht mehr 1. Vorsitzende: Naumer-Klein, Erika, Neustadt/Wstr., *XX.XX.XXXX Nicht mehr Stellvertreter: Debold, Wolfgang, Kirkel, *XX.XX.XXXX Gewählt als Vorsitzende: Metko, Jutta, Schifferstadt, *XX.XX.XXXX Gewählt als Stellvertretende Vorsitzende: Baldauf, Ursula, Gaugrehweiler, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 10.05.2008 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins), § 4 (Organe des Vereins) und die Mitgliederversammlung vom 30.05.2009 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Rechte und Pflichten des Vereins) beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 12.03.2010 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Organe des Vereins) beschlossen und § 9 (Ermächtigung zur redaktionellen Änderung) hinzugefügt. Die Vorstandssitzung vom 14.8.2010 hat gem. Vollmacht die Änderung in § 4 (Organe des Vereins) beschlossen. b) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. | a) 17.11.2010 Fuchs b) Fall 3 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.