Handelsregister · VR 974

Chronologischer Auszug

Landesverband der Contergangeschädigten, Hilfswerk für vorgeburtlich Geschädigte, Pfalz/Saar · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 14.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Landesverband der Contergangeschädigten, Hilfswerk für
vorgeburtlich Geschädigte, Pfalz/Saar

b)
Ludwigshafen/Rhein
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende
und der Stellvertreter je mit Alleinvertretungsrecht.

b)
1. Vorsitzende:
Naumer-Klein, Erika, Neustadt/Wstr., *XX.XX.XXXX
Stellvertreterin:
Baldauf, Ursula, Gaugrehweiler, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 25.09.1965 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der
Mitgliederversammlung vom 19.05.2002 geändert.
a)
23.01.2006
Vogt

b)
Tag der ersten Eintragung:
05.01.1966

Satzung Bl. 144-145, 174
Beschl. Bl. 136-139, 171

Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und an die Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 974 LU
getreten.
Freigegeben am 19.01.2006.
2b)
Nicht mehr
Stellvertreterin:
Baldauf, Ursula, Gaugrehweiler, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Stellvertreter:
Debold, Wolfgang, Kirkel, *XX.XX.XXXX
Gewählt und ausgeschieden
Stellvertreterin:
Kliebenstein, Beate, Saarbrücken, *XX.XX.XXXX
a)
07.09.2007
Fuchs
3a)
Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.

b)
Nicht mehr
1. Vorsitzende:
Naumer-Klein, Erika, Neustadt/Wstr., *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stellvertreter:
Debold, Wolfgang, Kirkel, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Vorsitzende:
Metko, Jutta, Schifferstadt, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Stellvertretende Vorsitzende:
Baldauf, Ursula, Gaugrehweiler, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 10.05.2008 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck
des Vereins), § 4 (Organe des Vereins) und die Mitgliederversammlung vom 30.05.2009 hat
die Änderung der Satzung in § 6 (Rechte und Pflichten des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 12.03.2010 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Organe
des Vereins) beschlossen und § 9 (Ermächtigung zur redaktionellen Änderung) hinzugefügt.
Die Vorstandssitzung vom 14.8.2010 hat gem. Vollmacht die Änderung in § 4 (Organe des
Vereins) beschlossen.

b)
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
a)
17.11.2010
Fuchs

b)
Fall 3

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.