Handelsregister · HRA 4356

Registerinformationen

Landesbank Baden-Württemberg · Amtsgericht Mannheim

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Landesbank Baden-Württemberg
Rechtsform
sonstige juristische Person
Sitz
Mannheim

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRA 4356
Gericht
Amtsgericht Mannheim
Letzte Eintragung
04.09.2025
Abrufstand
18.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

1. Die Landesbank hat volle Geschäftsfreiheit. Sie kann alle Arten von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften betreiben sowie alle sonstigen Geschäfte, die der Landesbank dienen. 2. Die Landesbank stärkt den Wettbewerb im Kreditgewerbe. Sie erbringt ihre Leistungen für die Bevölkerung, die Wirtschaft und die öffentliche Hand unter Berücksichtigung der Markterfordernisse. Im Hinblick auf ihren öffentlichen Auftrag ist die Landesbank auch bestrebt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten soziale, ökologische, kulturelle und sonstige gemeinnützige Vorhaben zu unterstützen. 3. Die Landesbank ist Universalbank und internationale Geschäftsbank. 4. Die Landesbank ist auch die Zentralbank der Sparkassen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Freistaat Sachsen; zusammen mit den Verbundunternehmen der Sparkassen fördert und unterstützt sie die Wettbewerbsfähigkeit der Sparkassen im Markt. 5. Die Landesbank erfüllt auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart auch die Aufgaben einer Sparkasse in entsprechender Anwendung des § 6 Abs. 1 des Sparkassengesetzes. 6. Die Landesbank ist auch Hausbank des Landes und der Stadt. 7. Die Landesbank kann rechtlich unselbstständige Anstalten des öffentlichen Rechts errichten, sich an Unternehmen beteiligen und Verbänden als Mitglied beitreten. Sie kann sich ferner am Kapital von Kreditinstituten des öffentlichen Rechts beteiligen und bei solchen Institutionen Gewährträger oder Träger sein. 8. Die Landesbank hat eine rechtlich unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit der Bezeichnung "Baden-Württembergische Bank" (BW Bank) errichtet. Die BW Bank übernimmt für Baden-Württemberg die Geschäftsfelder des Privat- und Unternehmenskundengeschäfts der Landesbank und der bisherigen Baden-Württembergische Bank Aktiengesellschaft mit einem besonderen Fokus auf das Mittelstandsgeschäft als operativ selbstständige Einheit innerhalb der Landesbank. Sie erfüllt dabei auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart für die Landesbank auch die der Landesbank nach Absatz 5 zugewiesenen Aufgaben einer Sparkasse. Im Rahmen der ihr zugewiesenen Aufgaben wird die BW Bank als Geschäftsbank tätig und kann alle Arten von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften betreiben. Sämtliche Erklärungen und Rechtsgeschäfte für die BW Bank berechtigen und verpflichten die Landesbank. Die Aufgaben und Organisation der BW Bank werden durch das von der Trägerversammlung am 06. Juli 2005 beschlossene Statut der BW Bank geregelt. Änderungen des Statuts werden von der Hauptversammlung als Satzung nach § 8 Abs. 2 Nr. 5 LBWG beschlossen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Zweigniederlassung

Landesbank Baden-Württemberg Zweigniederlassung Leipzig

Leipzig

Vorstand

Rainer Neske

Bad Soden am Taunus

Vorstand

Anastasios Agathagelidis

Esslingen am Neckar

Vorstand

Stefanie Münz

Bruchsal

Vorstand

Andreas Götz

Winnenden

Vorstand

Joachim Erdle

Stuttgart

Vorstand

Dirk Kipp

Berlin

Vorstand

Sascha Klaus

Berlin

Zweigniederlassung

Berlin Hyp unselbstständige Anstalt der Landesbank Baden-Württemberg

Berlin

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Rechtsform

  • Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Landesbank Baden-Württemberg (LBWG) vom 11.11.1998 (GBl. 1998, 589 ff.).

Satzung

  • Satzung vom 01.01.1999 zuletzt geändert am 13.12.2004
  • Durch Beschluß der Gewährträgerversammlung vom 06.07.2005 wurde die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 8, § 5 , § 8 Abs 1, § 13 Abs. 3 neu eingefügt, § 14, § 17 Satz 3 neu eingefügt, § 18, § 22 Abs. 2 Satz 2 und § 24 Abs. 4 neu eingefügt, sowie das Statut der Baden-Württembergische Bank als unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts der Landesbank Baden-Württemberg beschlossen.
  • Durch Beschluss der Gewährträgerversammlung am 25.04.2008 wurde die Satzung in §§ 1, 4, 12, 15, 18, 19, 20 und 30 geändert. Ferner wurde das Statut der Sachsen Bank als unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts der Landesbank Baden-Württemberg und das Statut der Rheinland-Pfalz Bank als unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts der Landesbank Baden-Württemberg beschlossen.
  • Durch Beschluss der Trägerversammlung vom 23.06.2009 wurde die Änderung der Satzung in §§ 2, 3, 4, 8, 10, 13, 18, 19 und 27 beschlossen. Ferner wurde § 2 des Statuts der Rheinland-Pfalz Bank neu gefasst.
  • Durch Beschluss der Gewährträgerversammlung vom 12.07.2010 wurde die Satzung in § 3 Abs. 6 neu gefasst, § 4 Abs. 7, 8, 9, 10 geändert, §§ 6 bis 20 neu gefasst, der bisherige § 19 zu § 21, §§ 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28 und 29 geändert, die bisherigen §§ 28 bis 31 zu §§ 30 bis 33 sowie der bisherige § 33 Abs. 2 geändert. Ferner wurde § 6 Abs. 2 und § 8 Abs. 1 des Statuts der Baden-Württembergische Bank als unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts der Landesbank Baden-Württemberg neu gefasst.
  • Am 07.12.2012 wurde die Änderung der Satzung in § 3 (Stammkapital) und die Einfügung von § 3 a (Genehmigtes Kapital) beschlossen.
  • Am 09.05.2014 hat die Hauptversammlung die Änderung der Satzung in der Präambel sowie in § 3 Abs. 2 bis 7, § 3a, § 9 Ziff. 4, Ziff.9, § 10 Abs. 3, § 11, § 12 Abs. 3, 4 , § 15 Abs. 1, 2, 4, § 17 Abs. 1 bis 4 beschlossen. Weiterhin den Wegfall §§ 18 bis 20. Die nachfolgenden Bestimmungen wurden in der Ziffernfolge geändert; die §§ 21 bis 26 wurden zu §§ 18 bis 23. Geändert wurden folgenden Bestimmungen neuer Ziffernfolge: § 24, § 25 Abs. 3, § 26. Die bisherigen §§ 30 bis 32 wurden zu §§ 27 bis 29 sowie der nachfolgende § 30 Abs. 2 geändert. Wegen der Einzelheiten wird auf die eingereichten Urkunden Bezug genommen.
  • Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11. Mai 2015 wurden bezüglich der Statuten der a) Baden-Württembergische Bank die Präambel, 1, 3, § 4 Abs. 1, § 4 Abs. 2 Satz 1, § 6 Abs. 1, § 6 Abs. 3 Satz 1, § 6 Abs. 5 und 6 und § 8 Abs. 1 Satz 1 neu gefasst, § 10 gestrichen, § 11 (alt) in § 10, § 12 (alt) in § 11, § 13 (alt) in § 12, § 14 (alt) in § 13, § 15 (alt) in § 14, § 16 (alt) in § 15 und § 17 (alt) in § 16 überführt sowie § 10 (neu), § 13 (neu), und § 14 (neu) neu gefasst, § 15 (neu) Satz 2 gestrichen und § 16 (neu) neu gefasst
  • b) LBBW Rheinland-Pfalz-Bank die Präambel und § 1 neu gefasst, § 2 Abs. 1 um Satz 2 ergänzt, § 3 Satz 2, § 4 Abs. 1Satz 2, § 6 Abs. 1, § 6 Abs. 3 Satz 1, § 6 Abs. 5 sowie § 6 Abs. 6 Satz 2 neu gefasst, in § 7 das Wort "Geschäftsjahren" durch das Wort "Jahren" ersetzt, § 8 Abs. 1 Satz 2. § 10, § 13 und § 14 neu gefasst, § 15 Satz 2 gestrichen und § 16 neu gefasst
  • c) LBBW Sachsen Bank die Präambel und § 1 neu gefasst, § 3 Satz 2, § 4 Abs. 1 Satz 2, § 6 Abs. 1, § 6 Abs. 3 Satz 1, § 6 Abs. 5 sowie § 6 Abs. 6 Satz 2 neu gefasst, in § 7 das Wort "Geschäfts-jahren" durch das Wort "Jahren" ersetzt, § 8 Abs. 1 Satz 2, § 10, § 13 und § 14 neu gefasst, § 15 Satz 2 gestrichen und § 16 neu gefasst.
  • Wegen der Einzelheiten wird auf die eingereichten Urkunden Bezug genommen.
  • Am 30.05.2016 hat die Hauptversammlung die Änderung der Satzung in § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 beschlossen. Wegen der Einzelheiten wird auf die eingereichten Urkunden Bezug genommen.
  • Am 05.02.2018 hat die Hauptversammlung die Änderung der Satzung durch Aufhebung von § 4 Abs. 10 sowie die Änderung von § 18 Abs. 7 beschlossen. Weiterhin wurde das Statut der Sachsen Bank aufgehoben. Wegen der Einzelheiten wird auf die eingereichten Urkunden Bezug genommen.
  • Am 25.02.2019 hat die Hauptversammlung die Änderung der Satzung durch Aufhebung von § 4 Abs. 9 beschlossen. Weiterhin wurde das Statut der Rheinland-Pfalz Bank aufgehoben. Wegen der Einzelheiten wird auf die eingereichten Urkunden Bezug genommen.
  • Am 17.05.2019 hat die Hauptversammlung die Änderung der Satzung in § 6 Abs. 2 und § 22 Abs. 1 beschlossen. Weiterhin wurde das Statut der Baden-Württembergischen Bank in § 4 Abs. 2 geändert. Wegen der Einzelheiten wird auf die eingereichten Urkunden Bezug genommen.
  • Am 06.03.2020 hat die Hauptversammlung die Änderung der Satzung in § 12 Abs. 5 beschlossen. Weiterhin wurde das Statut der Baden-Württembergischen Bank in § 4 Abs. 1, § 6 Abs. 1 und 2, § 10 Abs. 1 und 2, § 12 und § 16 geändert. Wegen der Einzelheiten wird auf die eingereichten Urkunden Bezug genommen.
  • Am 24.06.2022 hat die Hauptversammlung die Änderung der Satzung in § 3 Abs. 5, § 9 Nr. 4, § 15 Abs. 2 Nr. 4 und § 15 Abs. 2 Nr. 5 f sowie § 10 Abs. 2 beschlossen. Wegen der Einzelheiten wird auf die eingereichten Urkunden Bezug genommen.
  • Am 12.05.2025 hat die Hauptversammlung die Hinzufügung von § 4 Abs. 9 der Satzung beschlossen sowie das Statut der Berlin Hyp errichtet. Wegen der Einzelheiten wird auf die eingereichten Urkunden Bezug genommen.

Freitext

  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 28.11.2005.
  • Tag der ersten Eintragung: 10.03.1999
  • Satzung: Sonderband Blatt 15-22 Änderungsbeschlüsse: Sonderband Blatt 31-34, 37-41, 47-52, 58-64
  • Änderungsbeschluss: Sonderband 1 Blatt 89 - 96
  • Verweis auf die Eintragung beim Gericht am Ort der Zweigniederlassung gemäß Artikel 61 Abs. 6 EGHGB von Amts wegen gelöscht und Postleitzahl zum Sitz der Zweigniederlassung gemäß § 40 Nr. 2 HRV n.F. von Amts wegen ergänzt bei:
  • Zweigniederlassung in Stuttgart unter der Firma "Baden-Württembergische Bank unselbstständige Anstalt der Landesbank Baden-Württemberg" in 70173 Stuttgart.
  • Weitere Sitze in: Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart, HRA 12704), Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim, HRA 104440), Mainz (Amtsgericht Mainz, HRA 40687).

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Mit der Rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts der Landesbank Baden-Württemberg (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsplans vom 13.02.2014 die Aktiengesellschaft luxemburgischen Rechts (Société Anonyme) "LBBW Luxemburg S.A. ", Munsbach, Großherzogtum Luxemburg (Handels- und Gesellschaftsregister Luxemburg Nr. B 15.585) als übertragende Rechtsträgerin gem. §§ 1 Abs. 5 und 6 Gesetz über die Landesbank Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 122 a ff UmwG sowie Art 278 ff des luxemburgischen Gesetzes vom 10.08.1915 über Handelsgesellschaften verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Hauptversammlung der Landesbank Baden-Württemberg vom 16.04.2014 sowie die Rechtsaufsichtsbehörde der Landesbank Baden-Württemberg vom 19.03.2014 haben der Verschmelzung zugestimmt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
  • Die rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts Landesbank Baden-Württemberg (übernehmender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrags vom 24.06.2025 und des Beschlusses der Hauptversammlung der übertragenden Rechtsträgerin vom 16.05.2025 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung der Landesbank Baden-Württemberg vom 12.05.2025 das gesamte Vermögen mit Ausnahme der im Abspaltungssvertrag genannten Gegenstände der Aktiengesellschaft "Berlin Hyp AG"; Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 56530 B) als übertragende Rechtsträgerin gemäß § 123 Abs. 2 Nr. 1 UmwG in Verbindung mit § 1 Abs. 5 und 6 Gesetz über die Landesbank Baden-Württemberg übernommen (Abspaltung zur Aufnahme). Die Rechtsaufsichtsbehörde der Landesbank Baden-Württemberg hat am 08.05.2025 der Abspaltung zugestimmt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird, insbesondere zur Beschreibung des Abspaltungsgegenstandes, Bezug genommen. Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes der übertragenden Rechtsträgerin wirksam.
  • Die Eintragung der Abspaltung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Berlin Hyp AG", Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 56530 B ) nunmehr umfirmiert in "LBBW Berlin Beteiligungs-AG" am 01.08.2025 erfolgt. Gemäß §§ 1 Abs. 5 und 6 Gesetz über die Landesbank Baden-Württemberg in Verbindung mit 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.