Handelsregister · HRA 4356
Chronologischer Auszug
Landesbank Baden-Württemberg · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Landesbank Baden-Württemberg b) Mannheim Weitere Sitze sind in Stuttgart und Karlsruhe. c) 1. Die Landesbank hat volle Geschäftsfreiheit. Sie kann alle Arten von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften betreiben sowie alle sonstigen Geschäfte, die der Landesbank dienen. 2. Die Landesbank stärkt den Wettbewerb im Kreditgewerbe. Sie erbringt ihre Leistungen für die Bevölkerung, die Wirtschaft und die öffentliche Hand unter Berücksichtigung der Markterfordernisse. Im Hinblick auf ihren öffentlichen Auftrag ist die Landesbank auch bestrebt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten soziale, ökologische, kulturelle und sonstige gemeinnützige Vorhaben zu unterstützen. 3. Die Landesbank ist Universalbank und internationale Geschäftsbank. 4. Die Landesbank ist auch die Zentralbank der Sparkassen in Baden- Württemberg; zusammen mit den Verbundunternehmen der Sparkassen fördert und unterstützt sie die Wettbewerbsfähigkeit der Sparkassen im Markt. 5. Die Landesbank erfüllt auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart auch die Aufgaben einer Sparkasse in entsprechender Anwendung des § 6 Abs. 2 des Sparkassengesetzes. 6. Die Landesbank ist auch Hausbank des Landes und der Stadt. 7. Die Landesbank kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben und zur Wahrnehmung ihrer Geschäfte rechtlich unselbständige Anstalten des öffentlichen Rechts errichten, sich an Unternehmen beteiligen und Verbänden als Mitglied beitreten. Sie kann sich ferner am Kapital von Kreditinstituten des öffentlichen Rechts beteiligen und bei solchen Instituten Gewährträger sein. 8. Die Landesbank ist zur Anlage von Mündelgeld geeignet. | a) Der Vorstand besteht aus mehreren Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. b) Bestellt als Vorstand: Dr. Jaschinski, Siegfried, Stuttgart, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Horn, Michael, Weingarten, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Schielke, Joachim, Backnang, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Zipf, Rudolf Friedrich, Billigheim, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Strüder, Hans-Joachim, Bad Homburg, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Dr. jur. Walter, Bernhard Johannes, Stuttgart, *XX.XX.XXXX | a) Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Landesbank Baden-Württemberg (LBWG) vom 11.11.1998 (GBl. 1998, 589 ff.). Satzung vom 01.01.1999 zuletzt geändert am 13.12.2004 | a) 28.11.2005 Winkler b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 28.11.2005. Tag der ersten Eintragung: 10.03.1999 Satzung: Sonderband Blatt 15-22 Änderungsbeschlüsse: Sonderband Blatt 31-34, 37-41, 47- 52, 58-64 | |
| 2 | b) Zweigniederlassung in Stuttgart unter der Firma "Baden-Württembergische Bank unselbstständige Anstalt der Landesbank Baden-Württemberg" (Amtsgericht Stuttgart HRA 720004). | a) Durch Beschluß der Gewährträgerversammlung vom 06.07.2005 wurde die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 8, § 5 , § 8 Abs 1, § 13 Abs. 3 neu eingefügt, § 14, § 17 Satz 3 neu eingefügt, § 18, § 22 Abs. 2 Satz 2 und § 24 Abs. 4 neu eingefügt, sowie das Statut der Baden-Württembergische Bank als unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts der Landesbank Baden-Württemberg beschlossen. | a) 13.03.2006 Adam b) Änderungsbeschluss: Sonderband 1 Blatt 89 - 96 | ||
| 3 | b) Bestellt als Vorstand: Dr. Kaemmerer, Peter, München, *XX.XX.XXXX | a) 09.05.2006 Adam | |||
| 4 | b) Verweis auf die Eintragung beim Gericht am Ort der Zweigniederlassung gemäß Artikel 61 Abs. 6 EGHGB von Amts wegen gelöscht und Postleitzahl zum Sitz der Zweigniederlassung gemäß § 40 Nr. 2 HRV n.F. von Amts wegen ergänzt bei: Zweigniederlassung in Stuttgart unter der Firma "Baden-Württembergische Bank unselbstständige Anstalt der Landesbank Baden-Württemberg" in 70173 Stuttgart. | a) 28.06.2007 Dotterer | |||
| 5 | b) Errichtet: Zweigniederlassung unter der Firma "Sachsen Bank unselbstständige Anstalt der Landesbank Baden-Württemberg", 04105 Leipzig | a) 08.04.2008 Froböse | |||
| 6 | b) Errichtet: Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Zusatz Zweigniederlassung Leipzig, 04105 Leipzig | a) 09.05.2008 Froböse | |||
| 7 | b) Daten der Hauptniederlassung geändert; nun: Weitere Sitze in: Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart, HRA 12704), Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim, HRA 104440), Mainz (Amtsgericht Mainz, HRA 40687). Errichtet: Zweigniederlassung unter der Firma Rheinland-Pfalz Bank unselbstständige Anstalt der Landesbank Baden-Württemberg, 55116 Mainz | b) Personenbezogene Daten geändert bei Vorstand: Dr. Kaemmerer, Peter A., Mannheim, *XX.XX.XXXX Personenbezogene Daten geändert bei Vorstand: Strüder, Hans-Joachim, Stuttgart, *XX.XX.XXXX | a) 15.07.2008 Froböse | ||
| 8 | c) Gegenstand geändert; nun: 1. Die Landesbank hat volle Geschäftsfreiheit. Sie kann alle Arten von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften betreiben sowie alle sonstigen Geschäfte, die der Landesbank dienen. 2. Die Landesbank stärkt den Wettbewerb im Kreditgewerbe. Sie erbringt ihre Leistungen für die Bevölkerung, die Wirtschaft und die öffentliche Hand unter Berücksichtigung der Markterfordernisse. Im Hinblick auf ihren öffentlichen Auftrag ist die Landesbank auch bestrebt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten soziale, ökologische, kulturelle und sonstige gemeinnützige Vorhaben zu unterstützen. 3. Die Landesbank ist Universalbank und internationale Geschäftsbank. 4. Die Landesbank ist auch die Zentralbank der Sparkassen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Freistaat Sachsen; zusammen mit den Verbundunternehmen der Sparkassen fördert und unterstützt sie die Wettbewerbsfähigkeit der Sparkassen im Markt. 5. Die Landesbank erfüllt auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart auch die Aufgaben einer Sparkasse in entsprechender Anwendung des § 6 Abs. 1 des Sparkassengesetzes. 6. Die Landesbank ist auch Hausbank des Landes und der Stadt. 7. Die Landesbank kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben und zur Wahrnehmung ihrer Geschäfte rechtlich unselbstständige Anstalten des öffentlichen Rechts errichten, sich an Unternehmen beteiligen und Verbänden als Mitglied beitreten. Sie kann sich ferner am Kapital von Kreditinstituten des öffentlichen Rechts beteiligen und bei solchen Institutionen Gewährträger oder Träger sein. | a) Durch Beschluss der Gewährträgerversammlung am 25.04.2008 wurde die Satzung in §§ 1, 4, 12, 15, 18, 19, 20 und 30 geändert. Ferner wurde das Statut der Sachsen Bank als unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts der Landesbank Baden- Württemberg und das Statut der Rheinland-Pfalz Bank als unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts der Landesbank Baden-Württemberg beschlossen. | a) 15.07.2008 Froböse | ||
| 9 | c) Gegenstand von Amts wegen ergänzt in: 1. Die Landesbank hat volle Geschäftsfreiheit. Sie kann alle Arten von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften betreiben sowie alle sonstigen Geschäfte, die der Landesbank dienen. 2. Die Landesbank stärkt den Wettbewerb im Kreditgewerbe. Sie erbringt ihre Leistungen für die Bevölkerung, die Wirtschaft und die öffentliche Hand unter Berücksichtigung der Markterfordernisse. Im Hinblick auf ihren öffentlichen Auftrag ist die Landesbank auch bestrebt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten soziale, ökologische, kulturelle und sonstige gemeinnützige Vorhaben zu unterstützen. 3. Die Landesbank ist Universalbank und internationale Geschäftsbank. 4. Die Landesbank ist auch die Zentralbank der Sparkassen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Freistaat Sachsen; zusammen mit den Verbundunternehmen der Sparkassen fördert und unterstützt sie die Wettbewerbsfähigkeit der Sparkassen im Markt. 5. Die Landesbank erfüllt auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart auch die Aufgaben einer Sparkasse in entsprechender Anwendung des § 6 Abs. 1 des Sparkassengesetzes. 6. Die Landesbank ist auch Hausbank des Landes und der Stadt. 7. Die Landesbank kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben und zur Wahrnehmung ihrer Geschäfte rechtlich unselbstständige Anstalten des öffentlichen Rechts errichten, sich an Unternehmen beteiligen und Verbänden als Mitglied beitreten. Sie kann sich ferner am Kapital von Kreditinstituten des öffentlichen Rechts beteiligen und bei solchen Institutionen Gewährträger oder Träger sein. 8. Die Landesbank errichtet eine rechtlich unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit der Bezeichnung "Baden- Württembergische Bank" (BW Bank). Die BW Bank übernimmt für Baden-Württemberg die Geschäftsfelder des Privat- und Unternehmenskundengeschäfts der Landesbank und der bisherigen Baden- Württembergische Bank Aktiengesellschaft mit einem besonderen Fokus auf das Mittelstandsgeschäft als operativ selbstständige Einheit innerhalb der Landesbank. Sie erfüllt dabei auf dem Gebiert der Landeshauptstadt Stuttgart für die Landesbank auch die der Landesbank nach Absatz 5 zugewiesenen Aufgaben einer Sparkasse. Im Rahmen der ihr zugewiesenen Aufgaben wird die BW Bank als Geschäftsbank tätig und kann alle Arten von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften betreiben. Sämtliche Erklärungen und Rechtsgeschäfte für die BW Bank berechtigen und verpflichten die Landesbank. Die Aufgaben und Organisation der BW Bank werden durch das Statut der BW Bank geregelt, welches von der Trägerversammlung als Satzung nach § 8 Abs. 2 Nr. 6 LBWG beschlossen wird. 9. Die Landesbank errichtet eine rechtlich unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit der Bezeichnung "Rheinland-Pfalz Bank" (RP-Bank). Die RP-Bank übernimmt für Rheinland-Pfalz und die angrenzenden Wirtschaftsräume als regionale Kundenbank das Geschäftsfeld des Unternehmenskundengeschäfts mit einem besonderen Fokus auf das Mittelstandsgeschäft, das Geschäftsfeld Private Banking und das Geschäftsfeld der Beratung institutioneller Kunden unter anderem in Fondsanlagen sowie gegebenenfalls die Abwicklung von Förderkrediten der Landestreuhandstelle Rheinland-Pfalz (LTH) als operativ selbstständige Einheit innerhalb der Landesbank. Im Rahmen der ihr zugewiesenen Aufgaben wird die RP-Bank als Geschäftsbank tätig und kann alle Arten von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften betreiben. Sämtliche Erklärungen und Rechtsgeschäfte für die RP-Bank berechtigen und verpflichten die Landesbank. Die Aufgaben und Organisation der RP-Bank werden durch das Statut der RP-Bank geregelt, welches von der Trägerversammlung als Satzung nach § 8 Abs. 2 Nr. 6 LBWG beschlossen wird. 10. Die Landesbank errichtet eine rechtlich unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit der Bezeichnung "Sachsen Bank". Die Sachsen Bank übernimmt für Sachsen und die angrenzenden Wirtschaftsräume als regionale Kundenbank das Geschäftsfeld des Unternehmenskundengeschäfts mit einem besonderen Fokus auf das Mittelstandsgeschäft und das Geschäftsfeld Private Banking als operativ selbstständige Einheit innerhalb der Landesbank. Im Rahmen der ihr zugewiesenen Aufgaben wird die Sachsen Bank als Geschäftsbank tätig und kann alle Arten von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften betreiben. Sämtliche Erklärungen und Rechtsgeschäfte für die Sachsen Bank berechtigen und verpflichten die Landesbank. Die Aufgaben und Organisation der Sachsen Bank werden durch das Statut der Sachsen Bank geregelt, welches von der Trägerversammlung als Satzung nach § 8 Abs. 2 Nr. 6 LBWG beschlossen wird. 11. Die Landesbank ist zur Anlage von Mündelgeld geeignet. | a) 30.07.2008 Froböse | |||
| 10 | b) Bestellt als Vorstand: Vetter, Hans-Jörg, Königstein im Taunus, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Dr. Jaschinski, Siegfried, Stuttgart, *XX.XX.XXXX | a) Durch Beschluss der Trägerversammlung vom 23.06.2009 wurde die Änderung der Satzung in §§ 2, 3, 4, 8, 10, 13, 18, 19 und 27 beschlossen. Ferner wurde § 2 des Statuts der Rheinland-Pfalz Bank neu gefasst. | a) 28.09.2009 Prellwitz | ||
| 11 | b) Nicht mehr Vorstand: Dr. jur. Walter, Bernhard Johannes, Stuttgart, *XX.XX.XXXX | a) 12.05.2010 Hinger-Pichler | |||
| 12 | a) Durch Beschluss der Gewährträgerversammlung vom 12.07.2010 wurde die Satzung in § 3 Abs. 6 neu gefasst, § 4 Abs. 7, 8, 9, 10 geändert, §§ 6 bis 20 neu gefasst, der bisherige § 19 zu § 21, §§ 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28 und 29 geändert, die bisherigen §§ 28 bis 31 zu §§ 30 bis 33 sowie der bisherige § 33 Abs. 2 geändert. Ferner wurde § 6 Abs. 2 und § 8 Abs. 1 des Statuts der Baden- Württembergische Bank als unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts der Landesbank Baden-Württemberg neu gefasst. | a) 31.08.2010 Rinke | |||
| 13 | b) Bestellt als Vorstand: Mandt, Ingo M., Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | a) 25.10.2010 Linder | |||
| 14 | b) Nicht mehr Vorstand: Dr. Kaemmerer, Peter A., Mannheim, *XX.XX.XXXX | a) 04.05.2011 Vatter | |||
| 15 | b) Nicht mehr Vorstand: Schielke, Joachim, Backnang, *XX.XX.XXXX | a) 14.10.2011 Vatter | |||
| 16 | b) Bestellt als Vorstand: Lochner, Karl-Manfred, Burgthann, *XX.XX.XXXX | a) 03.01.2012 Fries | |||
| 17 | b) Nicht mehr Vorstand: Zipf, Rudolf Friedrich, Billigheim, *XX.XX.XXXX | a) 03.04.2012 Vatter | |||
| 18 | a) Am 07.12.2012 wurde die Änderung der Satzung in § 3 (Stammkapital) und die Einfügung von § 3 a (Genehmigtes Kapital) beschlossen. | a) 30.01.2013 Vatter | |||
| 19 | b) Nicht mehr Vorstand: Strüder, Hans-Joachim, Stuttgart, *XX.XX.XXXX | a) 03.04.2013 Fries | |||
| 20 | b) Bestellt als Vorstand: Dr. Setzer, Martin, Stuttgart, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Wirth, Volker, Konstanz, *XX.XX.XXXX | a) 09.01.2014 Rinke | |||
| 21 | b) Mit der Rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts der Landesbank Baden-Württemberg (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsplans vom 13.02.2014 die Aktiengesellschaft luxemburgischen Rechts (Société Anonyme) "LBBW Luxemburg S.A. ", Munsbach, Großherzogtum Luxemburg (Handels- und Gesellschaftsregister Luxemburg Nr. B 15.585) als übertragende Rechtsträgerin gem. §§ 1 Abs. 5 und 6 Gesetz über die Landesbank Baden- Württemberg in Verbindung mit §§ 122 a ff UmwG sowie Art 278 ff des luxemburgischen Gesetzes vom 10.08.1915 über Handelsgesellschaften verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Hauptversammlung der Landesbank Baden-Württemberg vom 16.04.2014 sowie die Rechtsaufsichtsbehörde der Landesbank Baden-Württemberg vom 19.03.2014 haben der Verschmelzung zugestimmt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. | a) 05.05.2014 Rinke | |||
| 22 | a) Am 09.05.2014 hat die Hauptversammlung die Änderung der Satzung in der Präambel sowie in § 3 Abs. 2 bis 7, § 3a, § 9 Ziff. 4, Ziff.9, § 10 Abs. 3, § 11, § 12 Abs. 3, 4 , § 15 Abs. 1, 2, 4, § 17 Abs. 1 bis 4 beschlossen. Weiterhin den Wegfall §§ 18 bis 20. Die nachfolgenden Bestimmungen wurden in der Ziffernfolge geändert; die §§ 21 bis 26 wurden zu §§ 18 bis 23. Geändert wurden folgenden Bestimmungen neuer Ziffernfolge: § 24, § 25 Abs. 3, § 26. Die bisherigen §§ 30 bis 32 wurden zu §§ 27 bis 29 sowie der nachfolgende § 30 Abs. 2 geändert. Wegen der Einzelheiten wird auf die eingereichten Urkunden Bezug genommen. | a) 19.05.2014 Rinke | |||
| 23 | b) Bestellt als Vorstand: Freiherr von Uslar-Gleichen, Carl Alexander, Grünwald, *XX.XX.XXXX | a) 01.10.2014 Rinke | |||
| 24 | a) Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11. Mai 2015 wurden bezüglich der Statuten der a) Baden-Württembergische Bank die Präambel, 1, 3, § 4 Abs. 1, § 4 Abs. 2 Satz 1, § 6 Abs. 1, § 6 Abs. 3 Satz 1, § 6 Abs. 5 und 6 und § 8 Abs. 1 Satz 1 neu gefasst, § 10 gestrichen, § 11 (alt) in § 10, § 12 (alt) in § 11, § 13 (alt) in § 12, § 14 (alt) in § 13, § 15 (alt) in § 14, § 16 (alt) in § 15 und § 17 (alt) in § 16 überführt sowie § 10 (neu), § 13 (neu), und § 14 (neu) neu gefasst, § 15 (neu) Satz 2 gestrichen und § 16 (neu) neu gefasst b) LBBW Rheinland-Pfalz-Bank die Präambel und § 1 neu gefasst, § 2 Abs. 1 um Satz 2 ergänzt, § 3 Satz 2, § 4 Abs. 1Satz 2, § 6 Abs. 1, § 6 Abs. 3 Satz 1, § 6 Abs. 5 sowie § 6 Abs. 6 Satz 2 neu gefasst, in § 7 das Wort "Geschäftsjahren" durch das Wort "Jahren" ersetzt, § 8 Abs. 1 Satz 2. § 10, § 13 und § 14 neu gefasst, § 15 Satz 2 gestrichen und § 16 neu gefasst c) LBBW Sachsen Bank die Präambel und § 1 neu gefasst, § 3 Satz 2, § 4 Abs. 1 Satz 2, § 6 Abs. 1, § 6 Abs. 3 Satz 1, § 6 Abs. 5 sowie § 6 Abs. 6 Satz 2 neu gefasst, in § 7 das Wort "Geschäfts-jahren" durch das Wort "Jahren" ersetzt, § 8 Abs. 1 Satz 2, § 10, § 13 und § 14 neu gefasst, § 15 Satz 2 gestrichen und § 16 neu gefasst. Wegen der Einzelheiten wird auf die eingereichten Urkunden Bezug genommen. | a) 08.06.2015 Rinke | |||
| 25 | b) Nicht mehr Vorstand: Dr. Setzer, Martin, Stuttgart, *XX.XX.XXXX | a) 07.01.2016 Rinke | |||
| 26 | b) Bestellt als Vorstand: Neske, Rainer, Bad Soden am Taunus, *XX.XX.XXXX | a) 04.07.2016 Rinke | |||
| 27 | a) Am 30.05.2016 hat die Hauptversammlung die Änderung der Satzung in § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 beschlossen. Wegen der Einzelheiten wird auf die eingereichten Urkunden Bezug genommen. | a) 19.07.2016 Rinke | |||
| 28 | b) Nicht mehr Vorstand: Vetter, Hans-Jörg, Königstein im Taunus, *XX.XX.XXXX | a) 03.11.2016 Rinke | |||
| 29 | b) Bestellt als Vorstand: Dr. Ricken, Christian, Bad Homburg v. d. Höhe, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Mandt, Ingo M., Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | a) 09.01.2017 Rinke | |||
| 30 | b) Bestellt als Vorstand: Schönenberger, Thorsten, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | a) 02.08.2017 Rinke | |||
| 31 | b) Nicht mehr Vorstand: Freiherr von Uslar-Gleichen, Carl Alexander, Grünwald, *XX.XX.XXXX | a) 03.01.2018 Rinke | |||
| 32 | a) Am 05.02.2018 hat die Hauptversammlung die Änderung der Satzung durch Aufhebung von § 4 Abs. 10 sowie die Änderung von § 18 Abs. 7 beschlossen. Weiterhin wurde das Statut der Sachsen Bank aufgehoben. Wegen der Einzelheiten wird auf die eingereichten Urkunden Bezug genommen. | a) 13.04.2018 Rinke | |||
| 33 | b) Aufgehoben als Zweigniederlassung:"Sachsen Bank unselbstständige Anstalt der Landesbank Baden-Württemberg" 04105 Leipzig Aufgehoben als Zweigniederlassung: Rheinland-Pfalz Bank unselbstsändige Anstalt der Landesbank Baden-Württemberg 55116 Mainz c) Gegenstand berichtigt u.a. aufgrund der Aufhebung von § 4 Abs. 9 und 10 der Satzung; nun: 1. Die Landesbank hat volle Geschäftsfreiheit. Sie kann alle Arten von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften betreiben sowie alle sonstigen Geschäfte, die der Landesbank dienen. 2. Die Landesbank stärkt den Wettbewerb im Kreditgewerbe. Sie erbringt ihre Leistungen für die Bevölkerung, die Wirtschaft und die öffentliche Hand unter Berücksichtigung der Markterfordernisse. Im Hinblick auf ihren öffentlichen Auftrag ist die Landesbank auch bestrebt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten soziale, ökologische, kulturelle und sonstige gemeinnützige Vorhaben zu unterstützen. 3. Die Landesbank ist Universalbank und internationale Geschäftsbank. 4. Die Landesbank ist auch die Zentralbank der Sparkassen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Freistaat Sachsen; zusammen mit den Verbundunternehmen der Sparkassen fördert und unterstützt sie die Wettbewerbsfähigkeit der Sparkassen im Markt. 5. Die Landesbank erfüllt auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart auch die Aufgaben einer Sparkasse in entsprechender Anwendung des § 6 Abs. 1 des Sparkassengesetzes. 6. Die Landesbank ist auch Hausbank des Landes und der Stadt. 7. Die Landesbank kann rechtlich unselbstständige Anstalten des öffentlichen Rechts errichten, sich an Unternehmen beteiligen und Verbänden als Mitglied beitreten. Sie kann sich ferner am Kapital von Kreditinstituten des öffentlichen Rechts beteiligen und bei solchen Institutionen Gewährträger oder Träger sein. 8. Die Landesbank hat eine rechtlich unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit der Bezeichnung "Baden- Württembergische Bank" (BW Bank) errichtet. Die BW Bank übernimmt für Baden- Württemberg die Geschäftsfelder des Privatund Unternehmenskundengeschäfts der Landesbank und der bisherigen Baden- Württembergische Bank Aktiengesellschaft mit einem besonderen Fokus auf das Mittelstandsgeschäft als operativ selbstständige Einheit innerhalb der Landesbank. Sie erfüllt dabei auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart für die Landesbank auch die der Landesbank nach Absatz 5 zugewiesenen Aufgaben einer Sparkasse. Im Rahmen der ihr zugewiesenen Aufgaben wird die BW Bank als Geschäftsbank tätig und kann alle Arten von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften betreiben. Sämtliche Erklärungen und Rechtsgeschäfte für die BW Bank berechtigen und verpflichten die Landesbank. Die Aufgaben und Organisation der BW Bank werden durch das von der Trägerversammlung am 06. Juli 2005 beschlossene Statut der BW Bank geregelt. Änderungen des Statuts werden von der Hauptversammlung als Satzung nach § 8 Abs. 2 Nr. 5 LBWG beschlossen. | a) Am 25.02.2019 hat die Hauptversammlung die Änderung der Satzung durch Aufhebung von § 4 Abs. 9 beschlossen. Weiterhin wurde das Statut der Rheinland-Pfalz Bank aufgehoben. Wegen der Einzelheiten wird auf die eingereichten Urkunden Bezug genommen. | a) 08.04.2019 Rinke | ||
| 34 | a) Am 17.05.2019 hat die Hauptversammlung die Änderung der Satzung in § 6 Abs. 2 und § 22 Abs. 1 beschlossen. Weiterhin wurde das Statut der Baden-Württembergischen Bank in § 4 Abs. 2 geändert. Wegen der Einzelheiten wird auf die eingereichten Urkunden Bezug genommen. | a) 12.06.2019 Neber | |||
| 35 | b) Nicht mehr Vorstand: Horn, Michael, Weingarten, *XX.XX.XXXX | a) 06.05.2020 Rinke | |||
| 36 | a) Am 06.03.2020 hat die Hauptversammlung die Änderung der Satzung in § 12 Abs. 5 beschlossen. Weiterhin wurde das Statut der Baden-Württembergischen Bank in § 4 Abs. 1, § 6 Abs. 1 und 2, § 10 Abs. 1 und 2, § 12 und § 16 geändert. Wegen der Einzelheiten wird auf die eingereichten Urkunden Bezug genommen. | a) 12.05.2020 Rinke | |||
| 37 | b) Bestellt als Vorstand: Agathagelidis, Anastasios, Esslingen am Neckar, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Münz, Stefanie, Bruchsal, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Wirth, Volker, Konstanz, *XX.XX.XXXX | a) 08.01.2021 Neber | |||
| 38 | b) Bestellt als Vorstand: Götz, Andreas, Winnenden, *XX.XX.XXXX | a) 10.01.2022 Rinke | |||
| 39 | a) Am 24.06.2022 hat die Hauptversammlung die Änderung der Satzung in § 3 Abs. 5, § 9 Nr. 4, § 15 Abs. 2 Nr. 4 und § 15 Abs. 2 Nr. 5 f sowie § 10 Abs. 2 beschlossen. Wegen der Einzelheiten wird auf die eingereichten Urkunden Bezug genommen. | a) 01.08.2022 Rinke | |||
| 40 | b) Bestellt als Vorstand: Erdle, Joachim, Stuttgart, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Lochner, Karl-Manfred, Burgthann, *XX.XX.XXXX | a) 02.01.2024 Rinke |
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