HRA 40687

Landesbank Baden-Württemberg

Amtsgericht Mainz · Rheinland-Pfalz

aktuell 33 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Rheinallee 86, 55120 Mainz

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Mainz
Rechtsform
sonstige juristische Person, die im Handelsregister Abteilung A eingetragen ist (Auffangtatbestand Justiz)
Letzte Eintragung
08.09.2025
Datenstand
2025-10-05
Quelle
Handelsregister

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Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Anastasios Agathagelidis

Esslingen

Vorstand

Andreas Götz

Winnenden

Vorstand

Dirk Kipp

Berlin

Vorstand

Joachim Erdle

Stuttgart

Vorstand

Rainer Neske

Bad Soden

Vorstand

Sascha Klaus

Berlin

Vorstand

Stefanie Münz

Bruchsal

Zweigniederlassung

Baden-Württembergische Bank unselbstständige Anstalt der Landesbank Baden-Württemberg

Stuttgart

Zweigniederlassung

Berlin Hyp unselbstständige Anstalt der Landesbank Baden-Württemberg

Berlin

Zweigniederlassung

Landesbank Baden-Württemberg Zweigniederlassung Leipzig

Leipzig

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Der Vorstand besteht aus mehreren Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2026-05-12

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

1. Die Landesbank hat volle Geschäftsfreiheit. Sie kann alle Arten von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften betreiben sowie alle sonstigen Geschäfte, die der Landesbank dienen. 2. Die Landesbank stärkt den Wettbewerb im Kreditgewerbe. Sie erbringt ihre Leistungen für die Bevölkerung, die Wirtschaft und die öffentliche Hand unter Berücksichtigung der Markterfordernisse. Im Hinblick auf ihren öffentlichen Auftrag ist die Landesbank auch bestrebt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten soziale, ökologische, kulturelle und sonstige gemeinnützige Vorhaben zu unterstützen. 3. Die Landesbank ist Universalbank und internationale Geschäftsbank. 4. Die Landesbank ist auch die Zentralbank der Sparkassen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Freistaat Sachsen; zusammen mit den Verbundunternehmen der Sparkassen fördert und unterstützt sie die Wettbewerbsfähigkeit der Sparkassen im Markt. 5. Die Landesbank erfüllt auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart auch die Aufgaben einer Sparkasse in entsprechender Anwendung des § 6 Abs. 1 des Sparkassengesetzes. 6. Die Landesbank ist auch Hausbank des Landes und der Stadt. 7. Die Landesbank kann rechtlich unselbstständige Anstalten des öffentlichen Rechts errichten, sich an Unternehmen beteiligen und Verbänden als Mitglied beitreten. Sie kann sich ferner am Kapital von Kreditinstituten des öffentlichen Rechts beteiligen und bei solchen Instituten Gewährträger oder Träger sein. 8. Die Landesbank hat eine rechtlich unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit der Bezeichnung Baden-Württembergische Bank ("BW-Bank") errichtet. Die BW-Bank übernimmt für Baden-Württemberg die Geschäftsfelder des Privat- und Unternehmenskundengeschäfts der Landesbank und der bisherigen Baden-Württembergische Bank Aktiengesellschaft mit einem besonderen Fokus auf das Mittelstandsgeschäft als operativ selbstständige Einheit innerhalb der Landesbank. Sie erfüllt dabei auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart für die Landesbank auch die der Landesbank nach Abs. 5 zugewiesenen Aufgaben einer Sparkasse. Im Rahmen der ihr zugewiesenen Aufgaben wird die BW-Bank als Geschäftsbank tätig und kann alle Arten von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften betreiben. Sämtliche Erklärungen und Rechtsgeschäfte für die BW-Bank berechtigen und verpflichten die Landesbank. Die Aufgaben und Organisation der BW-Bank werden durch das von der Trägerversammlung am 06.07.2005 beschlossene Statut der BW-Bank geregelt. Änderungen des Statuts werden von der Hauptversammlung als Satzung nach § 8 Abs. 2 Nr. 5 LBWG beschlossen. 9. Die Landesbank hat eine rechtlich undelbstsändige Anstalt des öffentlichen Rechts mit der Bezeichnung Berlin Hyp errichtet. Die Berlin Hyp übernimmt das Geschäftsfeld der gewerblichen Immobilienfinanzierung der Landesbank und der bisherigen Berlin Hyp AG als operativ selbstständige Einheit innerhalb der Landesbank. Sämtliche Erklärungen und Rechtsgeschäfte der Berlin Hyp berechtigen und verpflichten die Landesbank. Die Aufgaben und Organisation der Berlin Hyp werden durch das von der Hauptversammlung am 12.05.2025 beschlossene Statut der Berlin Hyp geregelt. Änderungen des Statuts werden von der Hauptversammlung als Satzung nach § 8 Abs. 2 Nr. 5 LBWG beschlossen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

mindestens 33
Veränderungen
HRA 40687 HRA 40687: Landesbank Baden-Württemberg, Mainz, Große Bleiche 54-56, 55098 Mainz. Bestellt als Vorstand: Götz, Andreas, Winnenden, *XX.XX.XXXX.
HRA 40687: Landesbank Baden-Württemberg, Mainz, Große Bleiche 54-56, 55098 Mainz. Bestellt als Vorstand: Götz, Andreas, Winnenden, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 40687 HRA 40687: Landesbank Baden-Württemberg, Mainz, Große Bleiche 54-56, 55098 Mainz. Nicht mehr Vorstand: Wirth, Volker, Konstanz, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Vorstand: Agathagelidis, Anastasios, Esslingen, *XX.X…
HRA 40687: Landesbank Baden-Württemberg, Mainz, Große Bleiche 54-56, 55098 Mainz. Nicht mehr Vorstand: Wirth, Volker, Konstanz, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Vorstand: Agathagelidis, Anastasios, Esslingen, *XX.XX.XXXX; Münz, Stefanie, Bruchsal, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 40687 HRA 40687: Landesbank Baden-Württemberg, Mainz, Große Bleiche 54-56, 55098 Mainz. Die Hauptversammlung vom 06.03.2020 hat die Änderung von § 12 (Aufsichtsrat, Vorsitzender des Aufsichtsrats) der Satzung mit …
HRA 40687: Landesbank Baden-Württemberg, Mainz, Große Bleiche 54-56, 55098 Mainz. Die Hauptversammlung vom 06.03.2020 hat die Änderung von § 12 (Aufsichtsrat, Vorsitzender des Aufsichtsrats) der Satzung mit Wirkung zum 01.04.2020 beschlossen. Ferner wurde die Änderung des § 4 (Aufgaben), § 6 (Organe, Pflichten), § 10 (Sitzungen und Beschlüsse der Hauptversammlung), § 12 (Aufsichtsrat, Vorsitzender des Aufsichtsrats) und § 16 (Inkrafttreten) des Statuts der BW Bank mit Wirkung zum 01.04.2020 beschlossen. Auf die bei Gericht eingereichten Unterlagen wird Bezug genommen.
Vorgänge ohne Eintragung
HRA 40687 HRA 40687: Landesbank Baden-Württemberg, Mainz, Große Bleiche 54-56, 55098 Mainz. Die Gesellschaft hat am 18.05.2020 den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen "LBBW Immobilien-Holding GmbH", Stuttgart…
HRA 40687: Landesbank Baden-Württemberg, Mainz, Große Bleiche 54-56, 55098 Mainz. Die Gesellschaft hat am 18.05.2020 den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen "LBBW Immobilien-Holding GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Amtsgericht Stuttgart HRB 23260) und der hiesigen Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht.
Veränderungen
HRA 40687 HRA 40687: Landesbank Baden-Württemberg, Mainz, Große Bleiche 54-56, 55098 Mainz. Nicht mehr Vorstand: Horn, Michael, Weingarten, *XX.XX.XXXX.
HRA 40687: Landesbank Baden-Württemberg, Mainz, Große Bleiche 54-56, 55098 Mainz. Nicht mehr Vorstand: Horn, Michael, Weingarten, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 40687 HRA 40687: Landesbank Baden-Württemberg, Mainz, Große Bleiche 54-56, 55098 Mainz. Die Hauptversammlung vom 17.05.2019 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Organe, Pflichten) sowie in § 22 (Vertretung, Zeichn…
HRA 40687: Landesbank Baden-Württemberg, Mainz, Große Bleiche 54-56, 55098 Mainz. Die Hauptversammlung vom 17.05.2019 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Organe, Pflichten) sowie in § 22 (Vertretung, Zeichnungsbefugnis) mit Wirkung zum 25.05.2019 beschlossen. Am selben Tag wurde weiterhin die Änderung des Statuts der BW Bank in § 4 (Gremien) mit Wirkung zum 25.05.2019 beschlossen. Auf die eingereichten Unterlagen wird Bezug genommen.
Veränderungen
HRA 40687 HRA 40687: Landesbank Baden-Württemberg, Mainz, Große Bleiche 54-56, 55098 Mainz. Die Hauptversammlung vom 25.02.2019 hat die Änderung der Satzung durch Aufhebung des § 4 Abs. 9 sowie die Aufhebung des Statu…
HRA 40687: Landesbank Baden-Württemberg, Mainz, Große Bleiche 54-56, 55098 Mainz. Die Hauptversammlung vom 25.02.2019 hat die Änderung der Satzung durch Aufhebung des § 4 Abs. 9 sowie die Aufhebung des Statuts der Rheinland-Pfalz Bank und die Auflösung der Rheinland-Pfalz Bank mit Ablauf des 31.03.2019 beschlossen. Damit besteht die Zweigniederlassung Rheinland-Pfalz nicht mehr. Aufgehoben als Zweigniederlassung: Rheinland-Pfalz Bank Unselbständige Anstalt der Landesbank Baden-Württemberg, 55116 Mainz 55116 Mainz, Geschäftsanschrift: Große Bleiche 54 - 56, 55116 Mainz. geändert, jetzt: Neuer Gegenstand: 1. Die Landesbank hat volle Geschäftsfreiheit. Sie kann alle Arten von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften betreiben sowie alle sonstigen Geschäfte, die der Landesbank dienen. 2. Die Landesbank stärkt den Wettbewerb im Kreditgewerbe. Sie erbringt ihre Leistungen für die Bevölkerung, die Wirtschaft und die öffentliche Hand unter Berücksichtigung der Markterfordernisse. Im Hinblick auf ihren öffentlichen Auftrag ist die Landesbank auch bestrebt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten soziale, ökologische, kulturelle und sonstige gemeinnützige Vorhaben zu unterstützen. 3. Die Landesbank ist Universalbank und internationale Geschäftsbank. 4. Die Landesbank ist auch die Zentralbank der Sparkassen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Freistaat Sachsen; zusammen mit den Verbundunternehmen der Sparkassen fördert und unterstützt sie die Wettbewerbsfähigkeit der Sparkassen im Markt. 5. Die Landesbank erfüllt auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart auch die Aufgaben einer Sparkasse in entsprechender Anwendung des § 6 Abs. 1 des Sparkassengesetzes. 6. Die Landesbank ist auch Hausbank des Landes und der Stadt. 7. Die Landesbank kann rechtlich unselbstständige Anstalten des öffentlichen Rechts errichten, sich an Unternehmen beteiligen und Verbänden als Mitglied beitreten. Sie kann sich ferner am Kapital von Kreditinstituten des öffentlichen Rechts beteiligen und bei solchen Instituten Gewährträger oder Träger sein. 8. Die Landesbank hat eine rechtlich unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit der Bezeichnung Baden-Württembergische Bank ("BW-Bank") errichtet. Die BW-Bank übernimmt für Baden-Württemberg die Geschäftsfelder des Privat- und Unternehmenskundengeschäfts der Landesbank und der bisherigen Baden-Württembergische Bank Aktiengesellschaft mit einem besonderen Fokus auf das Mittelstandsgeschäft als operativ selbstständige Einheit innerhalb der Landesbank. Sie erfüllt dabei auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart für die Landesbank auch die der Landesbank nach Abs. 5 zugewiesenen Aufgaben einer Sparkasse. Im Rahmen der ihr zugewiesenen Aufgaben wird die BW-Bank als Geschäftsbank tätig und kann alle Arten von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften betreiben. Sämtliche Erklärungen und Rechtsgeschäfte für die BW-Bank berechtigen und verpflichten die Landesbank. Die Aufgaben und Organisation der BW-Bank werden durch das von der Trägerversammlung am 06.07.2005 beschlossene Statut der BW-Bank geregelt. Änderungen des Statuts werden von der Hauptversammlung als Satzung nach § 8 Abs. 2 Nr. 5 LBWG beschlossen.
Veränderungen
HRA 40687 HRA 40687: Landesbank Baden-Württemberg, Mainz, Große Bleiche 54-56, 55098 Mainz. Zweigniederlassung Sachsen Bank unselbstständige Anstalt der Landesbank Baden-Württemberg aufgehoben: 04105 Leipzig, Geschäft…
HRA 40687: Landesbank Baden-Württemberg, Mainz, Große Bleiche 54-56, 55098 Mainz. Zweigniederlassung Sachsen Bank unselbstständige Anstalt der Landesbank Baden-Württemberg aufgehoben: 04105 Leipzig, Geschäftsanschrift: Humboldtstr. 25, 04105 Leipzig. Nach Aufhebung des Statuts der Sachsen Bank, jetzt: 1. Die Landesbank hat volle Geschäftsfreiheit. Sie kann alle Arten von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften betreiben sowie alle sonstigen Geschäfte, die der Landesbank dienen. 2. Die Landesbank stärkt den Wettbewerb im Kreditgewerbe. Sie erbringt ihre Leistungen für die Bevölkerung, die Wirtschaft und die öffentliche Hand unter Berücksichtigung der Markterfordernisse. Im Hinblick auf ihren öffentlichen Auftrag ist die Landesbank auch bestrebt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten soziale, ökologische, kulturelle und sonstige gemeinnützige Vorhaben zu unterstützen. 3. Die Landesbank ist Universalbank und internationale Geschäftsbank. 4. Die Landesbank ist auch die Zentralbank der Sparkassen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Freistaat Sachsen; zusammen mit den Verbundunternehmen der Sparkassen fördert und unterstützt sie die Wettbewerbsfähigkeit der Sparkassen im Markt. 5. Die Landesbank erfüllt auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart auch die Aufgaben einer Sparkasse in entsprechender Anwendung des § 6 Abs. 1 des Sparkassengesetzes. 6. Die Landesbank ist auch Hausbank des Landes und der Stadt. 7. Die Landesbank kann rechtlich unselbstständige Anstalten des öffentlichen Rechts errichten, sich an Unternehmen beteiligen und Verbänden als Mitglied beitreten. Sie kann sich ferner am Kapital von Kreditinstituten des öffentlichen Rechts beteiligen und bei solchen Instituten Gewährträger oder Träger sein. 8. Die Landesbank hat eine rechtlich unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit der Bezeichnung Baden-Württembergische Bank ("BW-Bank") errichtet. Die BW-Bank übernimmt für Baden-Württemberg die Geschäftsfelder des Privat- und Unternehmenskundengeschäfts der Landesbank und der bisherigen Baden-Württembergische Bank Aktiengesellschaft mit einem besonderen Fokus auf das Mittelstandsgeschäft als operativ selbstständige Einheit innerhalb der Landesbank. Sie erfüllt dabei auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart für die Landesbank auch die der Landesbank nach Abs. 5 zugewiesenen Aufgaben einer Sparkasse. Im Rahmen der ihr zugewiesenen Aufgaben wird die BW-Bank als Geschäftsbank tätig und kann alle Arten von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften betreiben. Sämtliche Erklärungen und Rechtsgeschäfte für die BW-Bank berechtigen und verpflichten die Landesbank. Die Aufgaben und Organisation der BW-Bank werden durch das von der Trägerversammlung am 06.07.2005 beschlossene Statut der BW-Bank geregelt. Änderungen der Statuts werden von der Hauptversammlung als Satzung nach § 8 Abs. 2 Nr. 5 LBWG beschlossen. 9. Die Landesbank hat eine rechtlich unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit der Bezeichnung Rheinland-Pfalz Bank ("RP-Bank") errichtet. Die RP-Bank übernimmt für Rheinland-Pfalz und die angrenzenden Wirtschaftsräume als regionale Kundenbank das Geschäftsfeld des Unternehmenskundengeschäfts mit einem besonderen Fokus auf das Mittelstandsgeschäft, das Private Banking und die Beratung institutioneller Kunden unter anderem in Fondsanlagen. Im Rahmen der ihr zugewiesenen Aufgaben wird die RP-Bank als Geschäftsbank tätig und kann alle Arten von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften betreiben. Sämtliche Erklärungen und Rechtsgeschäfte für die RP-Bank berechtigen und verpflichten die Landesbank. Die Aufgaben und Organisation der RP-Bank werden durch das Statut der RP-Bank geregelt. Änderungen des Statuts werden von der Hauptversammlung als Satzung nach § 8 Abs. 2 Nr. 5 LBWG beschlossen.
Veränderungen
HRA 40687 HRA 40687: Landesbank Baden-Württemberg, Mainz, Große Bleiche 54-56, 55098 Mainz. Die Hauptversammlung vom 05.02.2018 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Aufgaben) und § 18 (Kreditausschüsse) beschlossen. W…
HRA 40687: Landesbank Baden-Württemberg, Mainz, Große Bleiche 54-56, 55098 Mainz. Die Hauptversammlung vom 05.02.2018 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Aufgaben) und § 18 (Kreditausschüsse) beschlossen. Weiterhin wurde das Statut der Sachsen Bank aufgehoben.
Veränderungen
HRA 40687 HRA 40687: Landesbank Baden-Württemberg, Mainz, Große Bleiche 54-56, 55098 Mainz. Nicht mehr Vorstand: Freiherr von Uslar-Gleichen, Carl Alexander, Grünwald, *XX.XX.XXXX.
HRA 40687: Landesbank Baden-Württemberg, Mainz, Große Bleiche 54-56, 55098 Mainz. Nicht mehr Vorstand: Freiherr von Uslar-Gleichen, Carl Alexander, Grünwald, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 40687 HRA 40687: Landesbank Baden-Württemberg, Mainz, Große Bleiche 54-56, 55098 Mainz. Bestellt als Vorstand: Schönenberger, Thorsten, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX.
HRA 40687: Landesbank Baden-Württemberg, Mainz, Große Bleiche 54-56, 55098 Mainz. Bestellt als Vorstand: Schönenberger, Thorsten, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 40687 HRA 40687: Landesbank Baden-Württemberg, Mainz, Große Bleiche 54-56, 55098 Mainz. Nicht mehr Vorstand: Mandt, Ingo M., Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Vorstand: Dr. Ricken, Christian, Bad Hombur…
HRA 40687: Landesbank Baden-Württemberg, Mainz, Große Bleiche 54-56, 55098 Mainz. Nicht mehr Vorstand: Mandt, Ingo M., Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Vorstand: Dr. Ricken, Christian, Bad Homburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 40687 HRA 40687: Landesbank Baden-Württemberg, Mainz, Große Bleiche 54-56, 55098 Mainz. Nicht mehr Vorstand: Vetter, Hans-Jörg, Königstein, *XX.XX.XXXX.
HRA 40687: Landesbank Baden-Württemberg, Mainz, Große Bleiche 54-56, 55098 Mainz. Nicht mehr Vorstand: Vetter, Hans-Jörg, Königstein, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 40687 HRA 40687: Landesbank Baden-Württemberg, Mainz, Große Bleiche 54-56, 55098 Mainz. Die Hauptversammlung vom 30.05.2016 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Träger) und § 3 (Stammkapital) beschlossen.
HRA 40687: Landesbank Baden-Württemberg, Mainz, Große Bleiche 54-56, 55098 Mainz. Die Hauptversammlung vom 30.05.2016 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Träger) und § 3 (Stammkapital) beschlossen.
Veränderungen
HRA 40687 HRA 40687: Landesbank Baden-Württemberg, Mainz, Große Bleiche 54-56, 55098 Mainz. Bestellt als Vorstand: Neske, Rainer, Bad Soden, *XX.XX.XXXX.
HRA 40687: Landesbank Baden-Württemberg, Mainz, Große Bleiche 54-56, 55098 Mainz. Bestellt als Vorstand: Neske, Rainer, Bad Soden, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 40687 HRA 40687: Landesbank Baden-Württemberg, Mainz, Große Bleiche 54-56, 55098 Mainz. Nicht mehr Vorstand: Dr. Setzer, Martin, Stuttgart, *XX.XX.XXXX.
HRA 40687: Landesbank Baden-Württemberg, Mainz, Große Bleiche 54-56, 55098 Mainz. Nicht mehr Vorstand: Dr. Setzer, Martin, Stuttgart, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 40687 HRA 40687:Landesbank Baden-Württemberg, Mainz, Große Bleiche 54-56, 55098 Mainz.Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11. Mai 2015 wurden in den Statuten der a) Baden-Württembergische Bank die Präambel, 1…
HRA 40687:Landesbank Baden-Württemberg, Mainz, Große Bleiche 54-56, 55098 Mainz.Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11. Mai 2015 wurden in den Statuten der a) Baden-Württembergische Bank die Präambel, 1, 3, § 4 Abs. 1, § 4 Abs. 2 Satz 1, § 6 Abs. 1, § 6 Abs. 3 Satz 1, § 6 Abs. 5 und 6 und § 8 Abs. 1 Satz 1 neu gefasst, § 10 gestrichen, § 11 (alt) in § 10, § 12 (alt) in § 11, § 13 (alt) in § 12, § 14 (alt) in § 13, § 15 (alt) in § 14, § 16 (alt) in § 15 und § 17 (alt) in § 16 überführt sowie § 10 (neu), § 13 (neu), und § 14 (neu) neu gefasst, § 15 (neu) Satz 2 gestrichen und § 16 (neu) neu gefasst b) LBBW Rheinland-Pfalz-Bank die Präambel und § 1 neu gefasst, § 2 Abs. 1 um Satz 2 ergänzt, § 3 Satz 2, § 4 Abs. 1 Satz 2, § 6 Abs. 1, § 6 Abs. 3 Satz 1, § 6 Abs. 5 sowie § 6 Abs. 6 Satz 2 neu gefasst, in § 7 das Wort "Geschäftsjahren" durch das Wort "Jahren" ersetzt, § 8 Abs. 1 Satz 2. § 10, § 13 und § 14 neu gefasst, § 15 Satz 2 gestrichen und § 16 neu gefasst c) LBBW Sachsen Bank die Präambel und § 1 neu gefasst, § 3 Satz 2, § 4 Abs. 1 Satz 2, § 6 Abs. 1, § 6 Abs. 3 Satz 1, § 6 Abs. 5 sowie § 6 Abs. 6 Satz 2 neu gefasst, in § 7 das Wort "Geschäftsjahren" durch das Wort "Jahren" ersetzt, § 8 Abs. 1 Satz 2, § 10, § 13 und § 14 neugefasst, § 15 Satz 2 gestrichen und § 16 neu gefasst. Wegen der Einzelheiten wird auf die eingereichten Urkunden Bezug genommen.
Veränderungen
HRA 40687 HRA 40687:Landesbank Baden-Württemberg, Mainz, Große Bleiche 54-56, 55098 Mainz.Bestellt als Vorstand: Freiherr von Uslar-Gleichen, Carl Alexander, Grünwald, *XX.XX.XXXX.
HRA 40687:Landesbank Baden-Württemberg, Mainz, Große Bleiche 54-56, 55098 Mainz.Bestellt als Vorstand: Freiherr von Uslar-Gleichen, Carl Alexander, Grünwald, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 40687 HRA 40687:Landesbank Baden-Württemberg, Mainz, Große Bleiche 54-56, 55098 Mainz.Am 09.05.2014 wurde von der Hauptversammlung folgende Änderung der Satzung beschlossen: Die Präambel wurde neu gefasst, § 3 Abs…
HRA 40687:Landesbank Baden-Württemberg, Mainz, Große Bleiche 54-56, 55098 Mainz.Am 09.05.2014 wurde von der Hauptversammlung folgende Änderung der Satzung beschlossen: Die Präambel wurde neu gefasst, § 3 Abs. 2 (alt) und 4 (alt) gestrichen, § 3 Abs. 3 (alt) geändert und zu § 3 Abs. 2, § 3 Abs. 5 (alt) geändert und zu § 3 Abs. 3, § 3 Abs. 6 (alt) geändert und zu § 3 Abs. 4, § 3 Abs. 7 (alt) zu § 3 Abs. 5, § 3a gestrichen, § 9 Nr. 4 neu gefasst, § 9 um Nr. 9 ergänzt, § 10 Abs. 3, § 11, § 12 Abs. 3 und 4, § 15 Abs. 1, 2 und 4, § 17 Abs. 1, 2, 3 und 4 neu gefasst, § 18 (alt) bis 20 (alt) gestrichen, § 21 (alt) bis 26 (alt) zu § 18 bis 23, § 27 (alt) zu § 24 und geändert, § 28 (alt) zu § 25, § 25 Abs. 3 neu gefasst, § 29 (alt) zu § 26 und neu gefasst, § 30 (alt) bis 32 (alt) zu § 27 bis 29 sowie § 33 (alt) zu § 30 und § 30 Abs. 2 neu gefasst. Seit dem 31.03.2012 nicht mehr Vorstand: Zipf, Rudolf, Billigheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 40687 HRA 40687:Landesbank Baden-Württemberg, Mainz, Große Bleiche 54-56, 55098 Mainz.Mit der Rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts Landesbank Baden-Württemberg (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund de…
HRA 40687:Landesbank Baden-Württemberg, Mainz, Große Bleiche 54-56, 55098 Mainz.Mit der Rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts Landesbank Baden-Württemberg (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsplanes vom 13.02.2014 die Aktiengesellschaft luxemburgischen Rechts (Société Anonyme) LBBW Luxemburg S.A. mit Sitz in Munsbach/Großherzogtum Luxemburg (Handels- und Gesellschaftsregister unter Nr. B 15.585) als übertragende Rechtsträgerin gem. § 1 Abs. 5 und 6 Gesetz über die Landesbank Baden-Württemberg in Verbindung mit § 122a ff. UmwG sowie Art. 278 ff. des luxemburgischen Gesetzes vom 10.08.1915 über Handelsgesellschaften verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Hauptversammlung der Landesbank Baden-Württemberg vom 16.04.2014 sowie die Rechtsaufsichtsbehörde der Landesbank Baden-Württemberg vom 19.03.2014 haben der Verschmelzung zugestimmt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Vorgänge ohne Eintragung
HRA 40687 Landesbank Baden-Württemberg, Mainz, Große Bleiche 54-56, 55098 Mainz. Bekanntmachung gem. §§ 1 Abs. 6 Sätze 1, 2 Landesbankgesetz in Verbindung mit § 122 d UmwG: Grenzüberschreitende Verschmelzung: Der geme…
Landesbank Baden-Württemberg, Mainz, Große Bleiche 54-56, 55098 Mainz. Bekanntmachung gem. §§ 1 Abs. 6 Sätze 1, 2 Landesbankgesetz in Verbindung mit § 122 d UmwG: Grenzüberschreitende Verschmelzung: Der gemeinsame Verschmelzungsplan vom 13.02.2014, UR 136/14 der Notarin Cosita Delvaux mit Amtssitz in Redange-sur-Attert, Großherzogtum Luxemburg, ist beim Handelsregister eingereicht worden. Übernehmender Rechtsträger ist die Landesbank Baden-Württemberg, eine Anstalt des öffentlichen Rechts, mit Sitzen in Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim und Mainz, übertragende Gesellschaft ist die LBBW Luxemburg S.A., eine nach luxemburgischem Recht gegründete und bestehende Aktiengesellschaft mit Sitz in Munsbach, Großherzogtum Luxemburg.Die Landesbank Baden-Württemberg ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRA 12704, im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim (für den Sitz in Karlsruhe) unter der Nummer HRA 104440, im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim (für den Sitz Mannheim) unter der Nummer HRA 4356 und im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter der Nummer HRA 40687. Die LBBW Luxemburg S.A. ist eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister Luxemburg unter der Nummer B. 15 .5 85. Zu den Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der beteiligten Rechtsträger ergeht der folgende Hinweis: Den Gläubigern der Landesbank Baden-Württemberg ist Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in dem jeweiligen Handelsregister der Landesbank Baden-Württemberg bekannt gemacht wurde, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger der LBBW Luxemburg S.A., deren Forderungen vor dem Tag der Veröffentlichung des Verschmelzungsplans im luxemburgischen Amtsblatt (Mémorial C) begründet wurden, können ungeachtet aller gegenteiligen Vereinbarungen innerhalb von zwei Monaten nach dieser Veröffentlichung beim Vorsitzenden Richter des Bezirksgerichts für Handelssachen, in dessen Bezirk die LBBW Luxemburg S.A ihren Sitz hat, im Wege eines Eilverfahrens (référé) die Stellung von Sicherheiten für fällige und noch nicht fällige Forderungen beantragen, sofern die Gläubiger glaubhaft machen können, dass das Verschmelzungsvorhaben eine solche Sicherung erforderlich macht. Der Vorsitzende Richter weist diesen Antrag ab, wenn der Gläubiger bereits über angemessene Sicherheiten verfügt oder wenn diese in Anbetracht der finanziellen Situation des übernehmenden Rechtsträgers nach der Verschmelzung nicht notwendig sind. Die LBBW Luxemburg S.A. kann die Abweisung eines solchen Antrags herbeiführen, indem sie den jeweiligen Gläubiger befriedigt, selbst wenn die Forderung befristet ist. Wird eine vom Richter angeordnete Sicherheit nicht innerhalb der festgesetzten Frist geleistet, wird die Forderung sofort fällig. Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter der LBBW Luxemburg S.A. und der Träger der Landesbank Baden-Württemberg mit einer Minderheitsbeteiligung ergeht der folgende Hinweis: Die LBBW Luxemburg S.A. hat keine Minderheitsgesellschafter. Die Landesbank Baden-Württemberg ist ihre alleinige Aktionärin. Die Träger der Landesbank Baden-Württemberg können gegen den Verschmelzungsbeschluss der Hauptversammlung der Landesbank Baden- Württemberg Nichtigkeits- und/oder Anfechtungsklage erheben. Die Nichtigkeitsklage muss binnen eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben werden. Sie kann grundsätzlich auf jede Verletzung des Gesetzes oder der Satzung gestützt werden. Eine Nichtigerklärung des Verschmelzungsbeschlusses kommt nicht in Betracht, wenn die Verschmelzung zwischenzeitlich aufgrund eines Freigabeverfahrens im Handelsregister eingetragen und dadurch wirksam geworden ist. Erweist sich die Klage nach Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister als begründet, ist die Landesbank Baden-Württemberg verpflichtet, dem Antragsgegner im Freigabeverfahren den Schaden zu ersetzen, der ihm aus der auf dem Freigabebeschluss beruhenden Eintragung der Verschmelzung entstanden ist. Die Beseitigung der Wirkungen der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister kann nicht als Schadensersatz verlangt werden. Die Gläubiger der beteiligten Rechtsträger, die Minderheitsgesellschafter der LBBW Luxemburg S.A. und die Träger der Landesbank Baden-Württemberg mit einer Minderheitsbeteiligung können vollständige Informationen über die Modalitäten für die Ausübung ihrer Rechte kostenfrei einholen bei den beteiligten Rechtsträgern unter den folgenden Anschriften: Landesbank Baden-Württemberg, Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart, Deutschland und LBBW Luxemburg S.A., 1 c, rue Gabriel Lippmann 5365 Munsbach Luxemburg.
Veränderungen
HRA 40687 Landesbank Baden-Württemberg, Mainz, Große Bleiche 54-56, 55098 Mainz. Bestellt als Vorstand: Dr. Setzer, Martin, Stuttgart, *XX.XX.XXXX; Wirth, Volker, Konstanz, *XX.XX.XXXX.
Landesbank Baden-Württemberg, Mainz, Große Bleiche 54-56, 55098 Mainz. Bestellt als Vorstand: Dr. Setzer, Martin, Stuttgart, *XX.XX.XXXX; Wirth, Volker, Konstanz, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 40687 Landesbank Baden-Württemberg, Mainz, Große Bleiche 54-56, 55098 Mainz. Nicht mehr Vorstand: Strüder, Hans-Joachim, Stuttgart, *XX.XX.XXXX.
Landesbank Baden-Württemberg, Mainz, Große Bleiche 54-56, 55098 Mainz. Nicht mehr Vorstand: Strüder, Hans-Joachim, Stuttgart, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 40687 Landesbank Baden-Württemberg, Mainz, Große Bleiche 54-56, 55098 Mainz. Am 07.12.2012 wurde die Änderung der Satzung in § 3 (Stammkapital) und die Einfügung eines § 3 a (Genehmigtes Kapital) beschlossen.
Landesbank Baden-Württemberg, Mainz, Große Bleiche 54-56, 55098 Mainz. Am 07.12.2012 wurde die Änderung der Satzung in § 3 (Stammkapital) und die Einfügung eines § 3 a (Genehmigtes Kapital) beschlossen.
Veränderungen
HRA 40687 Landesbank Baden-Württemberg, Mainz, Große Bleiche 54-56, 55098 Mainz. Eingetreten als Vorstand: Lochner, Karl-Manfred, Burgthann, *XX.XX.XXXX.
Landesbank Baden-Württemberg, Mainz, Große Bleiche 54-56, 55098 Mainz. Eingetreten als Vorstand: Lochner, Karl-Manfred, Burgthann, *XX.XX.XXXX.

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