Handelsregister · HRA 40687
Chronologischer Auszug
Landesbank Baden-Württemberg · Amtsgericht Mainz
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Landesbank Baden-Württemberg b) Mainz Weitere Sitze: Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 12704), Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRA 4356), Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRA 104440) Zweigniederlassung errichtet unter Firma Baden-Württembergische Bank unselbstständige Anstalt der Landesbank Baden-Württemberg, 70173 Stuttgart Landesbank Baden-Württemberg Zweigniederlassung Leipzig, 04105 Leipzig Sachsen Bank unselbstständige Anstalt der Landesbank Baden-Württemberg, 04105 Leipzig Rheinland-Pfalz Bank unselbstständige Anstalt der Landesbank Baden-Württemberg, 55116 Mainz c) 1. Die Landesbank hat volle Geschäftsfreiheit. Sie kann alle Arten von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften betreiben sowie alle sonstigen Geschäfte, die der Landesbank dienen. 2. Die Landesbank stärkt den Wettbewerb im Kreditgewerbe. Sie erbringt ihre Leistungen für die Bevölkerung, die Wirtschaft und die öffentliche Hand unter Berücksichtigung der Markterfordernisse. Im Hinblick auf ihren öffentlichen Auftrag ist die Landesbank auch bestrebt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten soziale, ökologische, kulturelle und sonstige gemeinnützige Vorhaben zu unterstützen. 3. Die Landesbank ist Universalbank und internationale Geschäftsbank. 4. Die Landesbank ist auch die Zentralbank der Sparkassen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Freistaat Sachsen; zusammen mit den Verbundunternehmen der Sparkassen fördert und unterstützt sie die Wettbewerbsfähigkeit der Sparkassen im Markt. 5. Die Landesbank erfüllt auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart auch die Aufgaben einer Sparkasse in entsprechender Anwendung des § 6 Abs. 1 des Sparkassengesetzes. 6. Die Landesbank ist auch Hausbank des Landes und der Stadt. 7. Die Landesbank kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben und zur Wahrnehmung ihrer Geschäfte rechtlich unselbstständige Anstalten des öffentlichen Rechts errichten, sich an Unternehmen beteiligen und Verbänden als Mitglied beitreten. Sie kann sich ferner am Kapital von Kreditinstituten des öffentlichen Rechts beteiligen und bei solchen Instituten Gewährträger oder Träger sein. 8. Die Landesbank errichtet eine rechtlich unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit der Bezeichnung "Baden- Württembergische Bank" (BW Bank). Die BW Bank übernimmt für Baden-Württemberg die Geschäftsfelder des Privat- und Unternehmenskundengeschäfts der Landesbank und der bisherigen Baden- Württembergischen Bank Aktiengesellschaft mit einem besonderen Fokus auf das Mittelstandsgeschäft als operativ selbstständige Einheit innerhalb der Landesbank. Sie erfüllt dabei auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart für die Landesbank auch die der Landesbank nach Abs. 5 zugewiesenen Aufgaben einer Sparkasse. Im Rahmen der ihr zugewiesenen Aufgaben wird die BW Bank als Geschäftsbank tätig und kann alle Arten von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften betreiben. Sämtliche Erklärungen und Rechtsgeschäfte für die BW Bank berechtigen und verpflichten die Landesbank. Die Aufgaben und Organisation der BW Bank werden durch das Statut der BW Bank geregelt, welches von der Trägerversammlung als Satzung nach § 8 Abs. 2 Nr. 6 LBWG beschlossen wird. 9. Die Landesbank errichtet eine rechtlich unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit der Bezeichnung "Rheinland-Pfalz Bank" (RP-Bank). Die RP-Bank übernimmt für Rheinland-Pfalz und die angrenzenden Wirtschaftsräume als regionale Kundenbank das Geschäftsfeld des Unternehmenskundengeschäfts mit einem besonderen Fokus auf das Mittelstandsgeschäft, das Geschäftsfeld Private Banking und das Geschäftsfeld der Beratung institutioneller Kunden unter anderem in Fondsanlagen sowie gegebenenfalls die Abwicklung von Förderkrediten der Landestreuhandstelle Rheinland-Pfalz (LTH) als operativ selbstständige Einheit innerhalb der Landesbank. Im Rahmen der ihr zugewiesenen Aufgaben wird die RP-Bank als Geschäftsbank tätig und kann alle Arten von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften betreiben. Sämtliche Erklärungen und Rechtsgeschäfte für die RP-Bank berechtigen und verpflichten die Landesbank. Die Aufgaben und Organisation der RP-Bank werden durch das Statut der RP-Bank geregelt, welches von der Trägerversammlung als Satzung nach § 8 Abs. 2 Nr. 6 LBWG beschlossen wird. 10. Die Landesbank errichtet eine rechtlich unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit der Bezeichnung "Sachsen Bank". Die Sachsen Bank übernimmt für Sachsen und die angrenzenden Wirtschaftsräume als regionale Kundenbank das Geschäftsfeld des Unternehmenskundengeschäfts mit einem besonderen Fokus auf das Mittelstandsgeschäft und das Geschäftsfeld Private Banking als operativ selbstständige Einheit innerhalb der Landesbank. Im Rahmen der ihr zugewiesenen Aufgaben wird die Sachsen Bank als Geschäftsbank tätig und kann alle Arten von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften betreiben. Sämtliche Erklärungen und Rechtsgeschäfte für die Sachsen Bank berechtigen und verpflichten die Landesbank. Die Aufgaben und Organisation der Sachsen Bank werden durch das Statut der Sachsen Bank geregelt, welches von der Trägerversammlung als Satzung nach § 8 Abs. 2 Nr. 6 LBWG beschlossen wird. 11. Die Landesbank ist zur Anlage von Mündelgeld geeignet. | a) Der Vorstand besteht aus mehreren Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. b) Vorstand: Horn, Michael, Weingarten, *XX.XX.XXXX Vorstand: Dr. Jaschinski, Siegfried, Stuttgart, *XX.XX.XXXX Vorstand: Dr. Kaemmerer, Peter A., Mannheim, *XX.XX.XXXX Vorstand: Schielke, Joachim, Backnang, *XX.XX.XXXX Vorstand: Strüder, Hans-Joachim, Stuttgart, *XX.XX.XXXX Vorstand: Dr. Walter, Bernhard Johannes, Stuttgart, *XX.XX.XXXX Vorstand: Zipf, Rudolf, Billigheim, *XX.XX.XXXX | a) Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Landesbank Baden-Württemberg (LBWG) vom 11. November 1998 (GBL. 1998, 589 ff.). Satzung vom 01.01.1999, mehrfach geändert und gültig in der Fassung vom 01.07.2008. | a) 10.07.2008 Lotz | |
| 2 | b) Geschäftsanschrift: Große Bleiche 54-56, 55098 Mainz | b) Nicht mehr Vorstand: Dr. Jaschinski, Siegfried, Stuttgart, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Vetter, Hans-Jörg, Königstein, *XX.XX.XXXX | a) 25.06.2009 Röttger b) Fall 3 | ||
| 3 | a) Durch Beschluss der Trägerversammlung vom 23.06.2009 wurde die Änderung der Satzung in § 2 , § 3 , § 4, § 8, § 10, § 13, § 18, § 19 und § 27 beschlossen. Ferner wurde § 2 des Statuts der Rheinland-Pfalz Bank neu gefasst. | a) 15.10.2009 Zimmer b) Fall 4 | |||
| 4 | b) Nicht mehr Vorstand: Dr. Walter, Bernhard Johannes, Stuttgart, *XX.XX.XXXX | a) 18.06.2010 Zimmer b) Fall 6 | |||
| 5 | a) Durch Beschluss der Trägerversammlung vom 12.07.2010 wurde die Satzung in § 3 Abs. 6 neu gefasst, § 4 Abs. 7, 8, 9 und 10 geändert, §§ 6 bis 20 neu gefasst, der bisherige § 19 zu § 21, §§ 22 bis 29 geändert, die bisherigen §§ 28 bis 31 zu §§ 30 bis 33 sowie der bisherige § 33 Abs. 2 geändert. Ferner wurde § 6 Abs. 2 und § 8 Abs. 1 des Statuts der Baden-Württembergische Bank unselbständige Anstalt der Landesbank Baden-Württemberg neu gefasst. | a) 24.09.2010 Zimmer b) Fall 7 | |||
| 6 | b) Bestellt als Vorstand: Mandt, Ingo M., Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | a) 29.11.2010 Zimmer b) Fall 8 | |||
| 7 | b) Nicht mehr Vorstand: Dr. Kaemmerer, Peter A., Mannheim, *XX.XX.XXXX | a) 04.05.2011 Zimmer b) Fall 9 | |||
| 8 | b) Nicht mehr Vorstand: Schielke, Joachim, Backnang, *XX.XX.XXXX | a) 13.10.2011 Zimmer b) Fall 10 | |||
| 9 | b) Eingetreten als Vorstand: Lochner, Karl-Manfred, Burgthann, *XX.XX.XXXX | a) 25.01.2012 Zimmer b) Fall 11 | |||
| 10 | a) Am 07.12.2012 wurde die Änderung der Satzung in § 3 (Stammkapital) und die Einfügung eines § 3 a (Genehmigtes Kapital) beschlossen. | a) 28.01.2013 Zimmer b) Fall 12 | |||
| 11 | b) Nicht mehr Vorstand: Strüder, Hans-Joachim, Stuttgart, *XX.XX.XXXX | a) 09.04.2013 Zimmer b) Fall 13 | |||
| 12 | b) Bestellt als Vorstand: Dr. Setzer, Martin, Stuttgart, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Wirth, Volker, Konstanz, *XX.XX.XXXX | a) 10.01.2014 Zimmer b) Fall 14 | |||
| 13 | b) Mit der Rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts Landesbank Baden-Württemberg (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsplanes vom 13.02.2014 die Aktiengesellschaft luxemburgischen Rechts (Société Anonyme) LBBW Luxemburg S.A. mit Sitz in Munsbach/Großherzogtum Luxemburg (Handels- und Gesellschaftsregister Luxemburg unter Nr. B 15.585) als übertragende Rechtsträgerin gem. § 1 Abs. 5 und 6 Gesetz über die Landesbank Baden-Württemberg in Verbindung mit § 122a ff. UmwG sowie Art. 278 ff. des luxemburgischen Gesetzes vom 10.08.1915 über Handelsgesellschaften verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Hauptversammlung der Landesbank Baden-Württemberg vom 16.04.2014 sowie die Rechtsaufsichtsbehörde der Landesbank Baden-Württemberg vom 19.03.2014 haben der Verschmelzung zugestimmt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. | a) 05.05.2014 Zimmer b) Fall 15 | |||
| 14 | b) Seit dem 31.03.2012 nicht mehr Vorstand: Zipf, Rudolf, Billigheim, *XX.XX.XXXX | a) Am 09.05.2014 wurde von der Hauptversammlung folgende Änderung der Satzung beschlossen: Die Präambel wurde neu gefasst, § 3 Abs. 2 (alt) und 4 (alt) gestrichen, § 3 Abs. 3 (alt) geändert und zu § 3 Abs. 2, § 3 Abs. 5 (alt) geändert und zu § 3 Abs. 3, § 3 Abs. 6 (alt) geändert und zu § 3 Abs. 4, § 3 Abs. 7 (alt) zu § 3 Abs. 5, § 3a gestrichen, § 9 Nr. 4 neu gefasst, § 9 um Nr. 9 ergänzt, § 10 Abs. 3, § 11, § 12 Abs. 3 und 4, § 15 Abs. 1, 2 und 4, § 17 Abs. 1, 2, 3 und 4 neu gefasst, § 18 (alt) bis 20 (alt) gestrichen, § 21 (alt) bis 26 (alt) zu § 18 bis 23, § 27 (alt) zu § 24 und geändert, § 28 (alt) zu § 25, § 25 Abs. 3 neu gefasst, § 29 (alt) zu § 26 und neu gefasst, § 30 (alt) bis 32 (alt) zu § 27 bis 29 sowie § 33 (alt) zu § 30 und § 30 Abs. 2 neu gefasst. | a) 17.06.2014 Zimmer b) Fall 16 | ||
| 15 | b) Bestellt als Vorstand: Freiherr von Uslar-Gleichen, Carl Alexander, Grünwald, *XX.XX.XXXX | a) 05.11.2014 Zimmer b) Fall 17 | |||
| 16 | a) Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11. Mai 2015 wurden in den Statuten der a) Baden-Württembergische Bank die Präambel, 1, 3, § 4 Abs. 1, § 4 Abs. 2 Satz 1, § 6 Abs. 1, § 6 Abs. 3 Satz 1, § 6 Abs. 5 und 6 und § 8 Abs. 1 Satz 1 neu gefasst, § 10 gestrichen, § 11 (alt) in § 10, § 12 (alt) in § 11, § 13 (alt) in § 12, § 14 (alt) in § 13, § 15 (alt) in § 14, § 16 (alt) in § 15 und § 17 (alt) in § 16 überführt sowie § 10 (neu), § 13 (neu), und § 14 (neu) neu gefasst, § 15 (neu) Satz 2 gestrichen und § 16 (neu) neu gefasst b) LBBW Rheinland-Pfalz-Bank die Präambel und § 1 neu gefasst, § 2 Abs. 1 um Satz 2 ergänzt, § 3 Satz 2, § 4 Abs. 1 Satz 2, § 6 Abs. 1, § 6 Abs. 3 Satz 1, § 6 Abs. 5 sowie § 6 Abs. 6 Satz 2 neu gefasst, in § 7 das Wort "Geschäftsjahren" durch das Wort "Jahren" ersetzt, § 8 Abs. 1 Satz 2. § 10, § 13 und § 14 neu gefasst, § 15 Satz 2 gestrichen und § 16 neu gefasst c) LBBW Sachsen Bank die Präambel und § 1 neu gefasst, § 3 Satz 2, § 4 Abs. 1 Satz 2, § 6 Abs. 1, § 6 Abs. 3 Satz 1, § 6 Abs. 5 sowie § 6 Abs. 6 Satz 2 neu gefasst, in § 7 das Wort "Geschäftsjahren" durch das Wort "Jahren" ersetzt, § 8 Abs. 1 Satz 2, § 10, § 13 und § 14 neugefasst, § 15 Satz 2 gestrichen und § 16 neu gefasst. Wegen der Einzelheiten wird auf die eingereichten Urkunden Bezug genommen. | a) 16.06.2015 Zimmer b) Fall 18 | |||
| 17 | b) Nicht mehr Vorstand: Dr. Setzer, Martin, Stuttgart, *XX.XX.XXXX | a) 14.01.2016 Zimmer b) Fall 19 | |||
| 18 | b) Bestellt als Vorstand: Neske, Rainer, Bad Soden, *XX.XX.XXXX | a) 05.07.2016 Zimmer b) Fall 20 | |||
| 19 | a) Die Hauptversammlung vom 30.05.2016 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Träger) und § 3 (Stammkapital) beschlossen. | a) 08.08.2016 Zimmer b) Fall 21 | |||
| 20 | b) Nicht mehr Vorstand: Vetter, Hans-Jörg, Königstein, *XX.XX.XXXX | a) 14.11.2016 Zimmer b) Fall 23 | |||
| 21 | b) Nicht mehr Vorstand: Mandt, Ingo M., Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Dr. Ricken, Christian, Bad Homburg, *XX.XX.XXXX | a) 11.01.2017 Zimmer b) Fall 24 | |||
| 22 | b) Bestellt als Vorstand: Schönenberger, Thorsten, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | a) 03.08.2017 Zimmer b) Fall 25 | |||
| 23 | b) Nicht mehr Vorstand: Freiherr von Uslar-Gleichen, Carl Alexander, Grünwald, *XX.XX.XXXX | a) 17.01.2018 Bez b) Fall 26 | |||
| 24 | a) Die Hauptversammlung vom 05.02.2018 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Aufgaben) und § 18 (Kreditausschüsse) beschlossen. Weiterhin wurde das Statut der Sachsen Bank aufgehoben. | a) 04.06.2018 Bez b) Fall 27 | |||
| 25 | b) Zweigniederlassung Sachsen Bank unselbstständige Anstalt der Landesbank Baden-Württemberg aufgehoben: 04105 Leipzig, Geschäftsanschrift: Humboldtstr. 25, 04105 Leipzig c) Nach Aufhebung des Statuts der Sachsen Bank, jetzt: 1. Die Landesbank hat volle Geschäftsfreiheit. Sie kann alle Arten von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften betreiben sowie alle sonstigen Geschäfte, die der Landesbank dienen. 2. Die Landesbank stärkt den Wettbewerb im Kreditgewerbe. Sie erbringt ihre Leistungen für die Bevölkerung, die Wirtschaft und die öffentliche Hand unter Berücksichtigung der Markterfordernisse. Im Hinblick auf ihren öffentlichen Auftrag ist die Landesbank auch bestrebt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten soziale, ökologische, kulturelle und sonstige gemeinnützige Vorhaben zu unterstützen. 3. Die Landesbank ist Universalbank und internationale Geschäftsbank. 4. Die Landesbank ist auch die Zentralbank der Sparkassen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Freistaat Sachsen; zusammen mit den Verbundunternehmen der Sparkassen fördert und unterstützt sie die Wettbewerbsfähigkeit der Sparkassen im Markt. 5. Die Landesbank erfüllt auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart auch die Aufgaben einer Sparkasse in entsprechender Anwendung des § 6 Abs. 1 des Sparkassengesetzes. 6. Die Landesbank ist auch Hausbank des Landes und der Stadt. 7. Die Landesbank kann rechtlich unselbstständige Anstalten des öffentlichen Rechts errichten, sich an Unternehmen beteiligen und Verbänden als Mitglied beitreten. Sie kann sich ferner am Kapital von Kreditinstituten des öffentlichen Rechts beteiligen und bei solchen Instituten Gewährträger oder Träger sein. 8. Die Landesbank hat eine rechtlich unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit der Bezeichnung Baden- Württembergische Bank ("BW-Bank") errichtet. Die BW-Bank übernimmt für Baden- Württemberg die Geschäftsfelder des Privatund Unternehmenskundengeschäfts der Landesbank und der bisherigen Baden- Württembergische Bank Aktiengesellschaft mit einem besonderen Fokus auf das Mittelstandsgeschäft als operativ selbstständige Einheit innerhalb der Landesbank. Sie erfüllt dabei auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart für die Landesbank auch die der Landesbank nach Abs. 5 zugewiesenen Aufgaben einer Sparkasse. Im Rahmen der ihr zugewiesenen Aufgaben wird die BW-Bank als Geschäftsbank tätig und kann alle Arten von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften betreiben. Sämtliche Erklärungen und Rechtsgeschäfte für die BW-Bank berechtigen und verpflichten die Landesbank. Die Aufgaben und Organisation der BW-Bank werden durch das von der Trägerversammlung am 06.07.2005 beschlossene Statut der BW-Bank geregelt. Änderungen der Statuts werden von der Hauptversammlung als Satzung nach § 8 Abs. 2 Nr. 5 LBWG beschlossen. 9. Die Landesbank hat eine rechtlich unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit der Bezeichnung Rheinland-Pfalz Bank ("RP-Bank") errichtet. Die RP-Bank übernimmt für Rheinland-Pfalz und die angrenzenden Wirtschaftsräume als regionale Kundenbank das Geschäftsfeld des Unternehmenskundengeschäfts mit einem besonderen Fokus auf das Mittelstandsgeschäft, das Private Banking und die Beratung institutioneller Kunden unter anderem in Fondsanlagen. Im Rahmen der ihr zugewiesenen Aufgaben wird die RP-Bank als Geschäftsbank tätig und kann alle Arten von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften betreiben. Sämtliche Erklärungen und Rechtsgeschäfte für die RP-Bank berechtigen und verpflichten die Landesbank. Die Aufgaben und Organisation der RP-Bank werden durch das Statut der RP-Bank geregelt. Änderungen des Statuts werden von der Hauptversammlung als Satzung nach § 8 Abs. 2 Nr. 5 LBWG beschlossen. | a) 19.06.2018 Bez b) Fall 28 Spalte 2, lfd. Nr. 24 b) und c) von Amts wegen berichtigt | |||
| 26 | b) Aufgehoben als Zweigniederlassung: Rheinland-Pfalz Bank Unselbständige Anstalt der Landesbank Baden-Württemberg, 55116 Mainz 55116 Mainz, Geschäftsanschrift: Große Bleiche 54 - 56, 55116 Mainz c) geändert, jetzt: 1. Die Landesbank hat volle Geschäftsfreiheit. Sie kann alle Arten von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften betreiben sowie alle sonstigen Geschäfte, die der Landesbank dienen. 2. Die Landesbank stärkt den Wettbewerb im Kreditgewerbe. Sie erbringt ihre Leistungen für die Bevölkerung, die Wirtschaft und die öffentliche Hand unter Berücksichtigung der Markterfordernisse. Im Hinblick auf ihren öffentlichen Auftrag ist die Landesbank auch bestrebt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten soziale, ökologische, kulturelle und sonstige gemeinnützige Vorhaben zu unterstützen. 3. Die Landesbank ist Universalbank und internationale Geschäftsbank. 4. Die Landesbank ist auch die Zentralbank der Sparkassen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Freistaat Sachsen; zusammen mit den Verbundunternehmen der Sparkassen fördert und unterstützt sie die Wettbewerbsfähigkeit der Sparkassen im Markt. 5. Die Landesbank erfüllt auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart auch die Aufgaben einer Sparkasse in entsprechender Anwendung des § 6 Abs. 1 des Sparkassengesetzes. 6. Die Landesbank ist auch Hausbank des Landes und der Stadt. 7. Die Landesbank kann rechtlich unselbstständige Anstalten des öffentlichen Rechts errichten, sich an Unternehmen beteiligen und Verbänden als Mitglied beitreten. Sie kann sich ferner am Kapital von Kreditinstituten des öffentlichen Rechts beteiligen und bei solchen Instituten Gewährträger oder Träger sein. 8. Die Landesbank hat eine rechtlich unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit der Bezeichnung Baden- Württembergische Bank ("BW-Bank") errichtet. Die BW-Bank übernimmt für Baden- Württemberg die Geschäftsfelder des Privatund Unternehmenskundengeschäfts der Landesbank und der bisherigen Baden- Württembergische Bank Aktiengesellschaft mit einem besonderen Fokus auf das Mittelstandsgeschäft als operativ selbstständige Einheit innerhalb der Landesbank. Sie erfüllt dabei auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart für die Landesbank auch die der Landesbank nach Abs. 5 zugewiesenen Aufgaben einer Sparkasse. Im Rahmen der ihr zugewiesenen Aufgaben wird die BW-Bank als Geschäftsbank tätig und kann alle Arten von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften betreiben. Sämtliche Erklärungen und Rechtsgeschäfte für die BW-Bank berechtigen und verpflichten die Landesbank. Die Aufgaben und Organisation der BW-Bank werden durch das von der Trägerversammlung am 06.07.2005 beschlossene Statut der BW-Bank geregelt. Änderungen des Statuts werden von der Hauptversammlung als Satzung nach § 8 Abs. 2 Nr. 5 LBWG beschlossen. | a) Die Hauptversammlung vom 25.02.2019 hat die Änderung der Satzung durch Aufhebung des § 4 Abs. 9 sowie die Aufhebung des Statuts der Rheinland-Pfalz Bank und die Auflösung der Rheinland-Pfalz Bank mit Ablauf des 31.03.2019 beschlossen. Damit besteht die Zweigniederlassung Rheinland-Pfalz nicht mehr. | a) 24.05.2019 Groß b) Fall 29 | ||
| 27 | a) Die Hauptversammlung vom 17.05.2019 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Organe, Pflichten) sowie in § 22 (Vertretung, Zeichnungsbefugnis) mit Wirkung zum 25.05.2019 beschlossen. Am selben Tag wurde weiterhin die Änderung des Statuts der BW Bank in § 4 (Gremien) mit Wirkung zum 25.05.2019 beschlossen. Auf die eingereichten Unterlagen wird Bezug genommen. | a) 02.07.2019 Groß b) Fall 30 | |||
| 28 | b) Nicht mehr Vorstand: Horn, Michael, Weingarten, *XX.XX.XXXX | a) 02.06.2020 Dannegger b) Fall 31 | |||
| 29 | a) Die Hauptversammlung vom 06.03.2020 hat die Änderung von § 12 (Aufsichtsrat, Vorsitzender des Aufsichtsrats) der Satzung mit Wirkung zum 01.04.2020 beschlossen. Ferner wurde die Änderung des § 4 (Aufgaben), § 6 (Organe, Pflichten), § 10 (Sitzungen und Beschlüsse der Hauptversammlung), § 12 (Aufsichtsrat, Vorsitzender des Aufsichtsrats) und § 16 (Inkrafttreten) des Statuts der BW Bank mit Wirkung zum 01.04.2020 beschlossen. Auf die bei Gericht eingereichten Unterlagen wird Bezug genommen. | a) 08.06.2020 Dannegger b) Fall 34 | |||
| 30 | b) Nicht mehr Vorstand: Wirth, Volker, Konstanz, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Agathagelidis, Anastasios, Esslingen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Münz, Stefanie, Bruchsal, *XX.XX.XXXX | a) 25.01.2021 Meyer b) Fall 35 | |||
| 31 | b) Bestellt als Vorstand: Götz, Andreas, Winnenden, *XX.XX.XXXX | a) 13.01.2022 Groß b) Fall 36 | |||
| 32 | a) Die Hauptversammlung vom 24.06.2022 hat eine Änderung der Satzung in § 3 (Stammkapital), § 9 (Aufgaben der Hauptversammlung), § 10 (Sitzungen und Beschlüsse der Hauptversammlung) und § 15 (Aufgaben des Aufsichtsrats) mit Wirkung zum 15.07.2022 beschlossen. | a) 11.08.2022 Lotz b) Fall 37 | |||
| 33 | b) Geschäftsanschrift: Rheinallee 86, 55120 Mainz | b) Bestellt als: Vorstand: Erdle, Joachim, Stuttgart, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Lochner, Karl-Manfred, Burgthann, *XX.XX.XXXX | a) 09.01.2024 Schuberth b) Fall 38 |
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