Handelsregister · HRA 40687

Registerinformationen

Landesbank Baden-Württemberg · Amtsgericht Mainz

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Landesbank Baden-Württemberg
Rechtsform
sonstige juristische Person, die im Handelsregister Abteilung A eingetragen ist (Auffangtatbestand Justiz)
Sitz
Mainz
Geschäftsanschrift
Rheinallee 86, 55120 Mainz

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRA 40687
Gericht
Amtsgericht Mainz
Letzte Eintragung
08.09.2025
Abrufstand
05.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

1. Die Landesbank hat volle Geschäftsfreiheit. Sie kann alle Arten von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften betreiben sowie alle sonstigen Geschäfte, die der Landesbank dienen. 2. Die Landesbank stärkt den Wettbewerb im Kreditgewerbe. Sie erbringt ihre Leistungen für die Bevölkerung, die Wirtschaft und die öffentliche Hand unter Berücksichtigung der Markterfordernisse. Im Hinblick auf ihren öffentlichen Auftrag ist die Landesbank auch bestrebt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten soziale, ökologische, kulturelle und sonstige gemeinnützige Vorhaben zu unterstützen. 3. Die Landesbank ist Universalbank und internationale Geschäftsbank. 4. Die Landesbank ist auch die Zentralbank der Sparkassen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Freistaat Sachsen; zusammen mit den Verbundunternehmen der Sparkassen fördert und unterstützt sie die Wettbewerbsfähigkeit der Sparkassen im Markt. 5. Die Landesbank erfüllt auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart auch die Aufgaben einer Sparkasse in entsprechender Anwendung des § 6 Abs. 1 des Sparkassengesetzes. 6. Die Landesbank ist auch Hausbank des Landes und der Stadt. 7. Die Landesbank kann rechtlich unselbstständige Anstalten des öffentlichen Rechts errichten, sich an Unternehmen beteiligen und Verbänden als Mitglied beitreten. Sie kann sich ferner am Kapital von Kreditinstituten des öffentlichen Rechts beteiligen und bei solchen Instituten Gewährträger oder Träger sein. 8. Die Landesbank hat eine rechtlich unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit der Bezeichnung Baden-Württembergische Bank ("BW-Bank") errichtet. Die BW-Bank übernimmt für Baden-Württemberg die Geschäftsfelder des Privat- und Unternehmenskundengeschäfts der Landesbank und der bisherigen Baden-Württembergische Bank Aktiengesellschaft mit einem besonderen Fokus auf das Mittelstandsgeschäft als operativ selbstständige Einheit innerhalb der Landesbank. Sie erfüllt dabei auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart für die Landesbank auch die der Landesbank nach Abs. 5 zugewiesenen Aufgaben einer Sparkasse. Im Rahmen der ihr zugewiesenen Aufgaben wird die BW-Bank als Geschäftsbank tätig und kann alle Arten von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften betreiben. Sämtliche Erklärungen und Rechtsgeschäfte für die BW-Bank berechtigen und verpflichten die Landesbank. Die Aufgaben und Organisation der BW-Bank werden durch das von der Trägerversammlung am 06.07.2005 beschlossene Statut der BW-Bank geregelt. Änderungen des Statuts werden von der Hauptversammlung als Satzung nach § 8 Abs. 2 Nr. 5 LBWG beschlossen. 9. Die Landesbank hat eine rechtlich undelbstsändige Anstalt des öffentlichen Rechts mit der Bezeichnung Berlin Hyp errichtet. Die Berlin Hyp übernimmt das Geschäftsfeld der gewerblichen Immobilienfinanzierung der Landesbank und der bisherigen Berlin Hyp AG als operativ selbstständige Einheit innerhalb der Landesbank. Sämtliche Erklärungen und Rechtsgeschäfte der Berlin Hyp berechtigen und verpflichten die Landesbank. Die Aufgaben und Organisation der Berlin Hyp werden durch das von der Hauptversammlung am 12.05.2025 beschlossene Statut der Berlin Hyp geregelt. Änderungen des Statuts werden von der Hauptversammlung als Satzung nach § 8 Abs. 2 Nr. 5 LBWG beschlossen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Zweigniederlassung

Baden-Württembergische Bank unselbstständige Anstalt der Landesbank Baden-Württemberg

Stuttgart

Zweigniederlassung

Landesbank Baden-Württemberg Zweigniederlassung Leipzig

Leipzig

Vorstand

Rainer Neske

Bad Soden

Vorstand

Anastasios Agathagelidis

Esslingen

Vorstand

Stefanie Münz

Bruchsal

Vorstand

Andreas Götz

Winnenden

Vorstand

Joachim Erdle

Stuttgart

Vorstand

Dirk Kipp

Berlin

Vorstand

Sascha Klaus

Berlin

Zweigniederlassung

Berlin Hyp unselbstständige Anstalt der Landesbank Baden-Württemberg

Berlin

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Weitere Sitze: Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 12704), Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRA 4356), Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRA 104440)
  • Fall 3
  • Fall 4
  • Fall 6
  • Fall 7
  • Fall 8
  • Fall 9
  • Fall 10
  • Fall 11
  • Fall 12
  • Fall 13
  • Fall 14
  • Fall 15
  • Fall 16
  • Fall 17
  • Fall 18
  • Fall 19
  • Fall 20
  • Fall 21
  • Fall 23
  • Fall 24
  • Fall 25
  • Fall 26
  • Fall 27
  • Fall 28
  • Spalte 2, lfd. Nr. 24 b) und c) von Amts wegen berichtigt
  • Fall 29
  • Fall 30
  • Fall 31
  • Fall 34
  • Fall 35
  • Fall 36
  • Fall 37
  • Fall 38
  • Fall 39
  • Fall 41
  • Fall 43
  • Fall 44
  • Fall 42

Rechtsform

  • Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Landesbank Baden-Württemberg (LBWG) vom 11. November 1998 (GBL. 1998, 589 ff.).

Satzung

  • Satzung vom 01.01.1999, mehrfach geändert und gültig in der Fassung vom 01.07.2008.
  • Durch Beschluss der Trägerversammlung vom 23.06.2009 wurde die Änderung der Satzung in § 2 , § 3 , § 4, § 8, § 10, § 13, § 18, § 19 und § 27 beschlossen. Ferner wurde § 2 des Statuts der Rheinland-Pfalz Bank neu gefasst.
  • Durch Beschluss der Trägerversammlung vom 12.07.2010 wurde die Satzung in § 3 Abs. 6 neu gefasst, § 4 Abs. 7, 8, 9 und 10 geändert, §§ 6 bis 20 neu gefasst, der bisherige § 19 zu § 21, §§ 22 bis 29 geändert, die bisherigen §§ 28 bis 31 zu §§ 30 bis 33 sowie der bisherige § 33 Abs. 2 geändert. Ferner wurde § 6 Abs. 2 und § 8 Abs. 1 des Statuts der Baden-Württembergische Bank unselbständige Anstalt der Landesbank Baden-Württemberg neu gefasst.
  • Am 07.12.2012 wurde die Änderung der Satzung in § 3 (Stammkapital) und die Einfügung eines § 3 a (Genehmigtes Kapital) beschlossen.
  • Am 09.05.2014 wurde von der Hauptversammlung folgende Änderung der Satzung beschlossen: Die Präambel wurde neu gefasst, § 3 Abs. 2 (alt) und 4 (alt) gestrichen, § 3 Abs. 3 (alt) geändert und zu § 3 Abs. 2, § 3 Abs. 5 (alt) geändert und zu § 3 Abs. 3, § 3 Abs. 6 (alt) geändert und zu § 3 Abs. 4, § 3 Abs. 7 (alt) zu § 3 Abs. 5, § 3a gestrichen, § 9 Nr. 4 neu gefasst, § 9 um Nr. 9 ergänzt, § 10 Abs. 3, § 11, § 12 Abs. 3 und 4, § 15 Abs. 1, 2 und 4, § 17 Abs. 1, 2, 3 und 4 neu gefasst, § 18 (alt) bis 20 (alt) gestrichen, § 21 (alt) bis 26 (alt) zu § 18 bis 23, § 27 (alt) zu § 24 und geändert, § 28 (alt) zu § 25, § 25 Abs. 3 neu gefasst, § 29 (alt) zu § 26 und neu gefasst, § 30 (alt) bis 32 (alt) zu § 27 bis 29 sowie § 33 (alt) zu § 30 und § 30 Abs. 2 neu gefasst.
  • Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11. Mai 2015 wurden in den Statuten der a) Baden-Württembergische Bank die Präambel, 1, 3, § 4 Abs. 1, § 4 Abs. 2 Satz 1, § 6 Abs. 1, § 6 Abs. 3 Satz 1, § 6 Abs. 5 und 6 und § 8 Abs. 1 Satz 1 neu gefasst, § 10 gestrichen, § 11 (alt) in § 10, § 12 (alt) in § 11, § 13 (alt) in § 12, § 14 (alt) in § 13, § 15 (alt) in § 14, § 16 (alt) in § 15 und § 17 (alt) in § 16 überführt sowie § 10 (neu), § 13 (neu), und § 14 (neu) neu gefasst, § 15 (neu) Satz 2 gestrichen und § 16 (neu) neu gefasst b) LBBW Rheinland-Pfalz-Bank die Präambel und § 1 neu gefasst, § 2 Abs. 1 um Satz 2 ergänzt, § 3 Satz 2, § 4 Abs. 1 Satz 2, § 6 Abs. 1, § 6 Abs. 3 Satz 1, § 6 Abs. 5 sowie § 6 Abs. 6 Satz 2 neu gefasst, in § 7 das Wort "Geschäftsjahren" durch das Wort "Jahren" ersetzt, § 8 Abs. 1 Satz 2. § 10, § 13 und § 14 neu gefasst, § 15 Satz 2 gestrichen und § 16 neu gefasst c) LBBW Sachsen Bank die Präambel und § 1 neu gefasst, § 3 Satz 2, § 4 Abs. 1 Satz 2, § 6 Abs. 1, § 6 Abs. 3 Satz 1, § 6 Abs. 5 sowie § 6 Abs. 6 Satz 2 neu gefasst, in § 7 das Wort "Geschäftsjahren" durch das Wort "Jahren" ersetzt, § 8 Abs. 1 Satz 2, § 10, § 13 und § 14 neugefasst, § 15 Satz 2 gestrichen und § 16 neu gefasst. Wegen der Einzelheiten wird auf die eingereichten Urkunden Bezug genommen.
  • Die Hauptversammlung vom 30.05.2016 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Träger) und § 3 (Stammkapital) beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 05.02.2018 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Aufgaben) und § 18 (Kreditausschüsse) beschlossen. Weiterhin wurde das Statut der Sachsen Bank aufgehoben.
  • Die Hauptversammlung vom 25.02.2019 hat die Änderung der Satzung durch Aufhebung des § 4 Abs. 9 sowie die Aufhebung des Statuts der Rheinland-Pfalz Bank und die Auflösung der Rheinland-Pfalz Bank mit Ablauf des 31.03.2019 beschlossen. Damit besteht die Zweigniederlassung Rheinland-Pfalz nicht mehr.
  • Die Hauptversammlung vom 17.05.2019 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Organe, Pflichten) sowie in § 22 (Vertretung, Zeichnungsbefugnis) mit Wirkung zum 25.05.2019 beschlossen. Am selben Tag wurde weiterhin die Änderung des Statuts der BW Bank in § 4 (Gremien) mit Wirkung zum 25.05.2019 beschlossen. Auf die eingereichten Unterlagen wird Bezug genommen.
  • Die Hauptversammlung vom 06.03.2020 hat die Änderung von § 12 (Aufsichtsrat, Vorsitzender des Aufsichtsrats) der Satzung mit Wirkung zum 01.04.2020 beschlossen. Ferner wurde die Änderung des § 4 (Aufgaben), § 6 (Organe, Pflichten), § 10 (Sitzungen und Beschlüsse der Hauptversammlung), § 12 (Aufsichtsrat, Vorsitzender des Aufsichtsrats) und § 16 (Inkrafttreten) des Statuts der BW Bank mit Wirkung zum 01.04.2020 beschlossen. Auf die bei Gericht eingereichten Unterlagen wird Bezug genommen.
  • Die Hauptversammlung vom 24.06.2022 hat eine Änderung der Satzung in § 3 (Stammkapital), § 9 (Aufgaben der Hauptversammlung), § 10 (Sitzungen und Beschlüsse der Hauptversammlung) und § 15 (Aufgaben des Aufsichtsrats) mit Wirkung zum 15.07.2022 beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 12.05.2025 hat eine Änderung der Satzung durch Einfügung des § 4 Abs. 9 (Aufgaben) sowie die Errichtung des Statuts der Berlin Hyp mit Wirkung vom 26.07.2025 beschlossen.

Formwechsel

  • Mit der Rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts Landesbank Baden-Württemberg (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsplanes vom 13.02.2014 die Aktiengesellschaft luxemburgischen Rechts (Société Anonyme) LBBW Luxemburg S.A. mit Sitz in Munsbach/Großherzogtum Luxemburg (Handels- und Gesellschaftsregister Luxemburg unter Nr. B 15.585) als übertragende Rechtsträgerin gem. § 1 Abs. 5 und 6 Gesetz über die Landesbank Baden-Württemberg in Verbindung mit § 122a ff. UmwG sowie Art. 278 ff. des luxemburgischen Gesetzes vom 10.08.1915 über Handelsgesellschaften verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Hauptversammlung der Landesbank Baden-Württemberg vom 16.04.2014 sowie die Rechtsaufsichtsbehörde der Landesbank Baden-Württemberg vom 19.03.2014 haben der Verschmelzung zugestimmt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
  • Die rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts Landesbank Baden-Württemberg (übernehmender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 24.06.2025 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 12.05.2025 und der Hauptversammlung der Berlin Hyp AG (übertragender Rechtsträger) vom 16.05.2025 das gesamte Vermögen mit Ausnahme der im Abspaltungsvertrag genannten Gegenstände der Berlin Hyp AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 56530 B) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung gemäß § 123 Abs. 2 Nr. 1 UmwG in Verbindung mit § 1 Abs. 5 und 6 des Gesetzes über die Landesbank Baden-Württemberg übernommen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die dem Registergericht eingereichten Unterlagen wird Bezug genommen. Die Rechtsaufsichtsbehörde der Landesbank Baden-Württemberg hat am 08.05.2025 der Abspaltung zugestimmt. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers.
  • Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 01.08.2025 wirksam geworden.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.