Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetreibende, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 27 die Voraussetzungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Josef Vogel
Hechingen
Vorstand
Antje Durach
Esslingen am Neckar
Prokurist(in)
Frank Wehle
Stuttgart
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Prokurist(in)
Achim Gottlob Härer
Salach
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 13.01.1921 zuletzt geändert am 24.06.2002
Die Vertreterversammlung vom 30.06.2005 hat die Änderung des Statuts in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), § 10 (Ausschließung eines Mitgliedes), § 11 (Auseinandersetzung), § 12 (Rechte der Mitglieder), § 15 (Pflichten der Mitglieder), § 16 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 19 (Organe), § 20 (Vorstand), § 22 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 23 (Aufsichtsrat), § 24 (Aufgaben des Aufsichtsrates), § 25 (Sorgfaltspflicht des Aufsichtsrates), § 26 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 27 (Gegenstände der gemeinsamen Beratung von Vorstand und Aufsichtsrat) , sowie in den bisherigen § 29 (jetzt § 30 )(Zusammensetzung der Vertreterversammlung und Stellung der Vertreter), § 30 (jetzt 31)(Vertreterversammlung), § 31 (jetzt § 32) (Einberufung der Vertreterversammlung), § 32 (jetzt § 33) (Leitung der Vertreterversammlung und Beschlussfassung), § 33 (jetzt § 34) (Zuständigkeit der Vertreterversammlung), § 34 (jetzt § 35) (Mehrheitserfordernisse), § 35 (jetzt § 36) (Auskunftsrecht), § 36 (jetzt § 37) (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), § 37 (jetz § 38) (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss), § 38 (jetzt § 39) (Rücklagen), § 39 (jetzt § 40) (Gewinnverwendung), § 40 (jetzt § 41) (Verlustdeckung), § 41 (jetzt § 42) (Bekanntmachungen), § 42 (jetzt § 43) (Prüfung), § 43 (jetzt § 44) (Auflösung) beschlossen. § 29 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern) wurde neu hinzugefügt.
Die Vertreterversammlung vom 25.06.2008 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 6 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 7 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 8 (Beendigung der Mitgliedschaft im Todesfall), § 10 (Ausschließung eines Mitgliedes), § 11 (Auseinandersetzung), § 12 (Rechte der Mitglieder), § 16 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 18 (Nachschusspflicht), § 20 (Vorstand), § 21 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), § 22 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 23 (Aufsichtsrat), § 24 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), § 26 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 27 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 28 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 29 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern), § 30 (Zusammensetzung der Vertreterversammlung und Wahl der Vertreter), § 32 (Einberufung der Vertreterversammlung), § 33 (Leitung der Vertreterversammlung und Beschlussfassung), § 34 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung), § 35 (Mehrheitserfordernisse), § 42 (Bekanntmachungen), § 43 (Prüfung), § 44 (Auflösung) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 23.06.2010 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma), § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), § 11 (Auseinandersetzung) und § 34 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 15.10.2020 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 31.08.2005.
Tag der ersten Eintragung: 31.01.1921
Änderung des Statuts: Sonderband Blatt 291
Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 299/300
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.