Handelsregister · GnR 112

Chronologischer Auszug

Landes-Bau-Genossenschaft Württemberg eG · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 30.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Landes-Bau-Genossenschaft
Württemberg eG.

b)
Stuttgart

c)
(1) Zweck der Genossenschaft ist
vorrangig eine gute, sichere und sozial
verant wortbare Wohnungsversorgung
der Mitglieder der Genossenschaft.
(2) Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
errichten, erwerben, betreuen,
bewirtschaften, vermitteln und
veräußern. Sie kann alle im Bereich der
Wohnungswirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
Beteiligungen sind zulässig.
(3) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen; Vorstand und
Aufsichtsrat beschließen gemäß § 27
Buchstaben h die Voraussetzungen.
Beschränkte Nachschußpflichta)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder
oder ein Vorstandsmitglied und ein
Prokurist vertreten gemeinsam.

b)
Vorstand:
Friko, Mathias, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Vogel, Josef, Hechingen, *XX.XX.XXXX
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Henninger, Wolfgang, Schwäbisch-Gmünd
a)
Genossenschaft
Satzung vom 13.01.1921 zuletzt geändert am
24.06.2002
a)
31.08.2005
Brenner

b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
31.08.2005.
Tag der ersten Eintragung:
31.01.1921
Änderung des Statuts:
Sonderband
Blatt 291
2a)
Die Vertreterversammlung vom 30.06.2005
hat die Änderung des Statuts in § 2 (Zweck
und Gegenstand der Genossenschaft), § 10
(Ausschließung eines Mitgliedes), § 11
(Auseinandersetzung), § 12 (Rechte der
Mitglieder), § 15 (Pflichten der Mitglieder), §
16 (Geschäftsanteile und
Geschäftsguthaben), § 18 (Organe), § 20
(Vorstand), § 22 (Aufgaben und Pflichten des
Vorstandes), § 23 (Aufsichtsrat), § 24
(Aufgaben des Aufsichtsrates), § 25
(Sorgfaltspflicht des Aufsichtsrates), § 26
(Sitzungen des Aufsichtsrates), § 27
(Gegenstände der gemeinsamen Beratung
von Vorstand und Aufsichtsrat) , sowie in den
bisherigen § 29 (jetzt § 30
)(Zusammensetzung der
Vertreterversammlung und Stellung der
Vertreter), § 30 (jetzt
31)(Vertreterversammlung), § 31 (jetzt § 32)
(Einberufung der Vertreterversammlung), § 32
(jetzt § 33) (Leitung der Vertreterversammlung
und Beschlussfassung), § 33 (jetzt § 34)
(Zuständigkeit der Vertreterversammlung), §
34 (jetzt § 35) (Mehrheitserfordernisse), § 35
(jetzt § 36) (Auskunftsrecht), § 36 (jetzt § 37)
(Geschäftsjahr und Aufstellung des
Jahresabschlusses), § 37 (jetz § 38)
(Vorbereitung der Beschlussfassung über den
Jahresabschluss), § 38 (jetzt § 39)
(Rücklagen), § 39 (jetzt § 40)
(Gewinnverwendung), § 40 (jetzt § 41)
(Verlustdeckung), § 41 (jetzt § 42)
(Bekanntmachungen), § 42 (jetzt § 43)
(Prüfung), § 43 (jetzt § 44) (Auflösung)
beschlossen. § 29 (Rechtsgeschäfte mit
Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern)
wurde neu hinzugefügt.
a)
22.12.2005
Berlinghof

b)
Änderungsbeschluss:
Sonderband
Blatt 299/300
3b)
Personenbezogene Daten geändert
bei
Vorstand:
Friko, Mathias, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
a)
22.12.2005
Berlinghof
4b)
Personenbezogene Daten geändert
bei
Vorstand:
Friko, Mathias, Welzheim,
*XX.XX.XXXX
a)
In Berichtigung von lfd. Nr. 2 Eintragungen
neu vorgetragen:
Die Vertreterversammlung vom 30.06.2005
hat die Änderung des Statuts in § 2 (Zweck
und Gegenstand der Genossenschaft), § 10
(Ausschließung eines Mitgliedes), § 11
(Auseinandersetzung), § 12 (Rechte der
Mitglieder), § 15 (Pflichten der Mitglieder), §
16 (Geschäftsanteile und
Geschäftsguthaben), § 19 (Organe), § 20
(Vorstand), § 22 (Aufgaben und Pflichten des
Vorstandes), § 23 (Aufsichtsrat), § 24
(Aufgaben des Aufsichtsrates), § 25
(Sorgfaltspflicht des Aufsichtsrates), § 26
(Sitzungen des Aufsichtsrates), § 27
(Gegenstände der gemeinsamen Beratung
von Vorstand und Aufsichtsrat) , sowie in den
bisherigen § 29 (jetzt § 30
)(Zusammensetzung der
Vertreterversammlung und Stellung der
Vertreter), § 30 (jetzt
31)(Vertreterversammlung), § 31 (jetzt § 32)
(Einberufung der Vertreterversammlung), § 32
(jetzt § 33) (Leitung der Vertreterversammlung
und Beschlussfassung), § 33 (jetzt § 34)
(Zuständigkeit der Vertreterversammlung), §
34 (jetzt § 35) (Mehrheitserfordernisse), § 35
(jetzt § 36) (Auskunftsrecht), § 36 (jetzt § 37)
(Geschäftsjahr und Aufstellung des
Jahresabschlusses), § 37 (jetz § 38)
(Vorbereitung der Beschlussfassung über den
Jahresabschluss), § 38 (jetzt § 39)
(Rücklagen), § 39 (jetzt § 40)
(Gewinnverwendung), § 40 (jetzt § 41)
(Verlustdeckung), § 41 (jetzt § 42)
(Bekanntmachungen), § 42 (jetzt § 43)
(Prüfung), § 43 (jetzt § 44) (Auflösung)
beschlossen. § 29 (Rechtsgeschäfte mit
Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern)
wurde neu hinzugefügt.
a)
20.01.2006
Berlinghof
5c)
Gegenstand geändert; nun:
(1) Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und soziale
verantwortbare Wohnungversorgung.
(2) Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- uns Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
vermitteln, veräußern und betreuen. Sie
kann alle im Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
Beteiligungen sind zulässig.
(3) Die Genossenschaft kann
Inhaberschuldverschreibungen
ausgeben.
(4) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen; Vorstand und
Aufsichtsrat beschließen gemäß § 27 die
Voraussetzungen.
a)
Die Vertreterversammlung vom 25.06.2008
hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck
und Gegenstand der Genossenschaft), § 4
(Erwerb der Mitgliedschaft), § 6 (Kündigung
der Mitgliedschaft), § 7 (Übertragung des
Geschäftsguthabens), § 8 (Beendigung der
Mitgliedschaft im Todesfall), § 10
(Ausschließung eines Mitglieds), § 11
(Auseinandersetzung), § 12 (Rechte der
Mitglieder), § 16 (Geschäftsanteile und
Geschäftsguthaben), § 18 (Nachschußpflicht),
§ 20 (Vorstand), § 21 (Leitung ung Vertretung
der Genossenschaft), § 22 (Aufgaben und
Pflichten des Vorstandes), § 23 (Aufsichtsrat),
§ 24 (Aufgaben des Aufsichtsrates), § 26
(Sitzungen des Aufsichtsrates), § 27
(Gegenstände der gemeinsamen Beratungen
von Vorstand und Aufsichtsrat), § 28
(Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und
Aufsichtsrat), § 29 (Rechtsgeschäfte mit
Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern), § 30
(Zusammensetzung der
Vertreterversammlung und Stellung der
Vertreter), § 32 (Einberufung der
Vertreterversammlung), § 33 (Leitung der
Vertreterversammlung und
Beschlussfassung), § 34 (Zuständigkeit der
Vertreterversammlung), § 35
(Mehrheitserfordernisse), § 42
(Bekanntmachungen), § 43 (Prüfung), § 44
(Auflösung) beschlossen.
a)
09.02.2009
Knaupp
6a)
In Berichtigung von lfd. Nr. 5 Sp. 6 Eintragung
neu vorgetragen:
Die Vertreterversammlung vom 25.06.2008
hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck
und Gegenstand der Genossenschaft), § 4
(Erwerb der Mitgliedschaft), § 6 (Kündigung
der Mitgliedschaft), § 7 (Übertragung des
Geschäftsguthabens), § 8 (Beendigung der
Mitgliedschaft im Todesfall), § 10
(Ausschließung eines Mitgliedes), § 11
(Auseinandersetzung), § 12 (Rechte der
Mitglieder), § 16 (Geschäftsanteile und
Geschäftsguthaben), § 18
(Nachschusspflicht), § 20 (Vorstand), § 21
(Leitung und Vertretung der Genossenschaft),
§ 22 (Aufgaben und Pflichten des
Vorstandes), § 23 (Aufsichtsrat), § 24
(Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), §
26 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 27
(Gegenstände der gemeinsamen Beratungen
von Vorstand und Aufsichtsrat), § 28
(Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und
Aufsichtsrat), § 29 (Rechtsgeschäfte mit
Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern), § 30
(Zusammensetzung der
Vertreterversammlung und Wahl der
Vertreter), § 32 (Einberufung der
Vertreterversammlung), § 33 (Leitung der
Vertreterversammlung und
Beschlussfassung), § 34 (Zuständigkeit der
Vertreterversammlung), § 35
(Mehrheitserfordernisse), § 42
(Bekanntmachungen), § 43 (Prüfung), § 44
(Auflösung) beschlossen.
a)
31.03.2009
Knaupp
7a)
Firma geändert; nun:
Landes-Bau-Genossenschaft
Württemberg eG
c)
Gegenstand geändert; nun:
(1) Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung.
(2) Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
vermitteln, veräußern und betreuen. Sie
kann alle im Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
Beteiligungen sind zulässig.
(3) Die Genossenschaft kann
Inhaberschuldverschreibungen an ihre
Mitglieder ausgeben.
(4) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen; Vorstand und
Aufsichtsrat beschließen gemäß § 27 die
Voraussetzungen.
a)
Die Vertreterversammlung vom 23.06.2010
hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma), §
2 (Zweck und Gegenstand der
Genossenschaft), § 11 (Auseinandersetzung)
und § 34 (Zuständigkeit der
Vertreterversammlung) beschlossen.
a)
25.08.2010
Knaupp
8Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Durach, Antje, Weil der Stadt, *XX.XX.XXXX
a)
17.07.2012
Riveros-Rodriguez
9b)
Bestellt als
Vorstand:
Durach, Antje, Esslingen am Neckar,
*XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Friko, Mathias, Welzheim,
*XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Durach, Antje, Esslingen am Neckar, *XX.XX.XXXX

Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Wehle, Frank, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
a)
22.07.2020
Weiss
10c)
Gegenstand geändert; nun:
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung.
Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
veräußern und betreuen; sie kann alle im
Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft des Städtebaus und
der Infrastruktur anfallenden Aufgaben
übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbetreibende, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
Die Genossenschaft kann Beteiligungen
im Rahmen von § 1 Abs. 2 des
Genossenschaftsgesetzes übernehmen.
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes
auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
Vorstand und Aufsichtsrat beschließen
gemäß § 27 die Voraussetzungen.
Nachschusspflicht geändert;
nun:
Keine Nachschusspflicht.
a)
Die Generalversammlung vom 15.10.2020 hat
die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
09.02.2021
Weiss
11Prokura erloschen:
Henninger, Wolfgang, Schwäbisch-Gmünd

Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Hoßfeld, Sibylle, Esslingen, *XX.XX.XXXX
a)
In Berichtigung (Organbezeichnung) der
Eintragung laufende Nummer 10, Spalte 6 a)
vom 09.02.2021 von Amts wegen
eingetragen
Die Vertreterversammlung vom 15.10.2020
hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
21.05.2021
Weiss
12Prokura erloschen:
Hoßfeld, Sibylle, Esslingen, *XX.XX.XXXX
a)
06.04.2023
Weßner
13Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Härer, Achim Gottlob, Salach, *XX.XX.XXXX
a)
06.12.2024
Weßner

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