Der An- und Verkauf sämtlicher Einrichtungsgegenstände, insbesondere von Möbeln, Möbelstoffen, Deko-Stoffen, Haushalts- und Haushaltselektrogeräten, Bildern, Teppichen und Wohnungsaccessoires. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf alle Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Gesellschaftszweckes dienlich sein können. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.
Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Norbert Walter
Sinzheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 17.01.1989 zuletzt geändert am 23.07.2004
Die Gesellschafterversammlung vom 09.05.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 26.06.2006.
Tag der ersten Eintragung: 15.02.1989
Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 107
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Baden-Baden vom 01.10.2025 (11 IN 297/25) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Baden-Baden, 11 IN 297/25) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.