HRB 521063

KÜBEL + PARTNER GmbH DIE NEUE EINRICHTUNG

Amtsgericht Mannheim · Baden-Württemberg

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

In den Lissen 16, 76547 Sinzheim

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Sinzheim
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
14.10.2025
Datenstand
2026-03-21
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Norbert Walter

Sinzheim

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.
  • Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2026-03-21

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. KÜBEL + PARTNER GmbH DIE NEUE EINRICHTUNG Durmersheim
  2. KÜBEL + PARTNER GmbH DIE NEUE EINRICHTUNG Bühl

Gegenstand des Unternehmens

Der An- und Verkauf sämtlicher Einrichtungsgegenstände, insbesondere von Möbeln, Möbelstoffen, Deko-Stoffen, Haushalts- und Haushaltselektrogeräten, Bildern, Teppichen und Wohnungsaccessoires. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf alle Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Gesellschaftszweckes dienlich sein können. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 11 IN 297/25 · KÜBEL + PARTNER GmbH DIE NEUE EINRICHTUNG · Insolvenzgericht Baden-Baden
Insolvenzgericht
Baden-Baden
Aktenzeichen
11 IN 297/25
Wirksam am
25.08.2026
Registerbezug
Mannheim, HRB 521063
11 IN 297/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

KÜBEL + PARTNER GmbH DIE NEUE EINRICHTUNG, In den Lissen 16, 76547 Sinzheim, vertreten durch die Geschäftsführer Norbert Walter und Patrick Karsten Walter
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 521063
- Schuldnerin -

Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.

Dem Insolvenzverwalter wird gemäß § 9 InsVV die Zustimmung erteilt, einen Vorschuss in Höhe von XXXX EURO
zuzügl. 19 % Umsatzsteuer XXXX EURO
mithin insgesamt XXXX EURO

auf seine nach der Beendigung des Insolvenzverfahrens festzusetzenden Verwaltervergütung sowie entstandenen Auslagen aus der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe :
Die Vorschussentnahme war zu genehmigen, da das Insolvenzverfahren schon länger als 6 Monate andauert und eine ausreichende Insolvenzmasse vorhanden ist, § 9 InsVV. Der geltend gemachte Vorschuss erscheint in Bezug auf die nach der Beendigung des Insolvenzverfahrens festzusetzenden Verwaltervergütung sowie der entstandenen Auslagen angemessen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Baden-Baden
Gutenbergstraße 17
76532 Baden-Baden

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Baden-Baden
Gutenbergstraße 17
76532 Baden-Baden

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht - 25.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 521063 HRB 521063: KÜBEL + PARTNER GmbH DIE NEUE EINRICHTUNG, Bühl, Hauptstraße 2, 77815 Bühl. Bestellt als Geschäftsführer: Walter, Patrick Karsten, Sinzheim, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem…
HRB 521063: KÜBEL + PARTNER GmbH DIE NEUE EINRICHTUNG, Bühl, Hauptstraße 2, 77815 Bühl. Bestellt als Geschäftsführer: Walter, Patrick Karsten, Sinzheim, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen.
Veränderungen
HRB 521063 HRB 521063: KÜBEL + PARTNER GmbH DIE NEUE EINRICHTUNG, Bühl, Hauptstraße 2, 77815 Bühl. Nicht mehr Geschäftsführer: Covelli-Mansfeld, Claudio, Rheinmünster, *XX.XX.XXXX.
HRB 521063: KÜBEL + PARTNER GmbH DIE NEUE EINRICHTUNG, Bühl, Hauptstraße 2, 77815 Bühl. Nicht mehr Geschäftsführer: Covelli-Mansfeld, Claudio, Rheinmünster, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 521063 HRB 521063: KÜBEL + PARTNER GmbH DIE NEUE EINRICHTUNG, Durmersheim, Hauptstr. 2c, 76448 Durmersheim. Die Gesellschafterversammlung vom 09.05.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und…
HRB 521063: KÜBEL + PARTNER GmbH DIE NEUE EINRICHTUNG, Durmersheim, Hauptstr. 2c, 76448 Durmersheim. Die Gesellschafterversammlung vom 09.05.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Bühl. Neue Geschäftsanschrift: Hauptstraße 2, 77815 Bühl.
Veränderungen
HRB 521063 HRB 521063: KÜBEL + PARTNER GmbH DIE NEUE EINRICHTUNG, Durmersheim, Hauptstr. 2c, 76448 Durmersheim. Bestellt als Geschäftsführer: Covelli-Mansfeld, Claudio, Rheinmünster, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt …
HRB 521063: KÜBEL + PARTNER GmbH DIE NEUE EINRICHTUNG, Durmersheim, Hauptstr. 2c, 76448 Durmersheim. Bestellt als Geschäftsführer: Covelli-Mansfeld, Claudio, Rheinmünster, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen.
Veränderungen
HRB 521063 KÜBEL + PARTNER GmbH DIE NEUE EINRICHTUNG, Durmersheim, Hauptstr. 2c, 76448 Durmersheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Kübel, Heinz, Rheinmünster, *XX.XX.XXXX.
KÜBEL + PARTNER GmbH DIE NEUE EINRICHTUNG, Durmersheim, Hauptstr. 2c, 76448 Durmersheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Kübel, Heinz, Rheinmünster, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.