(1) Der Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Gesundheitsvorsorge im Rahmen einer optimalen Krankenhausversorgung der Bevölkerung des Kreises Siegen-Wittgenstein bzw. des im Krankenhausbedarfsplan Nordrhein-Westfalen genannten Versorgungsbereiches, die Förderung von Aus-, Fort- und Weiterbildung, die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie die Förderung der Jugendhilfe. (2) Der unter Abs. 1 aufgeführte Satzungszweck wird insbesondere durch den Betrieb der Kreisklinikum Siegen GmbH des Kreises Siegen-Wittgenstein einschließlich Aus- und Weiterbildungsstätten für medizinische und andere Krankenhausberufe sowie von Nebeneinrichtungen und Nebenbetrieben, wie z. B. einem medizinischen Versorgungszentrum zur ambulanten Gesundheitsfürsorge verwirklicht. Darüber hinaus wird der Satzungszweck durch Kooperationen mit Universitäten und deren medizinischen Fakultäten gefördert.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Ingo Fölsing
Heusenstamm
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Rainer Denker
Siegen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Christian Lohmann
Siegen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 13.07.2001 zuletzt geändert am 27.12..2001
Die Gesellschafterversammlung vom 06. Januar 2005 hat beschlossen, die Firma der Gesellschaft zu ändern. Sie hat deshalb die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 18. Juni 2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung der Firma und eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck der Gesellschaft/Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag ist ingesamt neugefasst worden.
Die Gesellschafterversammlung vom 21.09.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck der Gesellschaft/Gegenstand des Unternehmens)§ 3 (Gemeinnützigkeit) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft), § 2 (Zweck der Gesellschaft/Gegenstand des Unternehmens), § 3 (Gemeinnützigkeit), § 7 (Gesellschafterversammlung und Vorsitz), § 9 (Aufgaben und Zuständigkeit der Geschäftsführung) und § 11 (Auflösung der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 26.06.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck der Gesellschaft/Gegenstand des Unternehmens) und damit die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Gesellschafterversammlung und Vorsitz), § 10 ( Jahresabschluss/Ordnungsmäßigkeitsprüfungen) und die Einfügung eines § 12 (Gleichbestellung von Männern und Frauen) beschlossen, außerdem wurde der bisherige § 12 zu § 13 (Bekanntmachung), der bisherige § 13 zu § 14 (Kosten) und der bisherige § 14 zu § 15 (Schlussbestimmungen).
Die Gesellschafterversammlung vom 10.06.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 2 (Zweck der Gesellschaft/Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie das Einfügen von § 7 Abs. 6 Buchst. p) und q) (Gesellschafterversammlung und Vorsitz) und von § 13 (Erfüllung der Transparenzbestimmungen) beschlossen; außerdem wurde der bisherige § 13 zu § 14 (Bekanntmachung), der bisherige § 14 zu § 15 (Kosten) und der bisherige § 15 zu § 16 (Schlußbestimmungen).
Die Gesellschafterversammlung vom 21. Juli 2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 1 und Abs. 2 (Zweck der Gesellschaft/Gegenstand des Unternehmens) und § 3 Abs. 1 und Abs. 2 (Gemeinnützigkeit) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 08. Oktober 2018 hat die Änderung des Unternehmensgegenstandes und die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck der Gesellschaft/Gegenstand des Unternehmens) und § 3 (Gemeinnützigkeit) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 24.05.2023 hat die Änderung des Gegenstandes sowie die Änderung von § 2 (Zweck der Gesellschaft/Gegenstand des Unternehmens), § 3 (Gemeinnützigkeit), § 4 (Geschäftsjahr und Dauer der Gesellschaft), § 7 (Gesellschafterversammlung und Vorsitz), § 8 (Geschäftsführung) und § 9 (Aufgaben und Zuständigkeiten der Geschäftsführung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 08.02.2024 hat die Ergänzung von § 2 (Zweck der Gesellschaft/Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages um Absatz 4 beschlossen.
Freitext
Gesellschaftsvertrag Blatt 26 ff Sonderband
Tag der ersten Eintragung: 28.09.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 15.07.2003.
Neufassung des Gesellschaftsvertrages s.Bl.30 Sdbd.
Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers von Amts wegen berichtigt.
Formwechsel
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.08.2008 mit der Kreisklinikum Siegen GmbH mit Sitz in Siegen (AG Siegen HR B 8372) verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.