Handelsregister · HRB 11577

Registerinformationen

Konfektronic - elektronische Bauteile GmbH · Amtsgericht Hanau

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Konfektronic - elektronische Bauteile GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Gelnhausen
Geschäftsanschrift
Am Spielacker 2 - 4, 63571 Gelnhausen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 11577
Gericht
Amtsgericht Hanau
Letzte Eintragung
10.05.2019
Abrufstand
23.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Konfektion von elektronischen Komponenten sowie gleichartige Arbeiten im Bereich der elektronischen Fertigung. Vertrieb von Bauteilen und Geräten.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Prokurist(in)

Christine Scheuren

Dreieich

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Prokurist(in)

Heiko Gröschel

Ulrichstein

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Geschäftsführer(in)

Christian Keller

Gelnhausen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 17.12.1984 zuletzt geändert am 12.10.2000
  • Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2007 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 200.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 05.02.1985 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 49 ff. Sonderband
  • Fall 4
  • Fall 6
  • Fall 8
  • Fall 9

Insolvenz

  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Hanau (Az. 70 IN 112/19) vom 06.05.2019 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.