HRB 11577

Konfektronic - elektronische Bauteile GmbH

Amtsgericht Hanau · Hessen

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Am Spielacker 2 - 4, 63571 Gelnhausen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Gelnhausen
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
10.05.2019
Datenstand
2025-09-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Christian Keller

Gelnhausen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Christine Scheuren

Dreieich

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Prokurist(in)

Heiko Gröschel

Ulrichstein

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-25

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Konfektion von elektronischen Komponenten sowie gleichartige Arbeiten im Bereich der elektronischen Fertigung. Vertrieb von Bauteilen und Geräten.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70 IN 112/19 · Konfektronic - elektronische Bauteile GmbH · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 112/19
Wirksam am
29.10.2025
Registerbezug
Hanau, HRB 11577
70 IN 112/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Konfektronic - elektronische Bauteile GmbH, Am Spielacker 2-4, 63571 Gelnhausen (AG Hanau, HRB 11577), vertr. d.: 1. Christian Keller, Sandweg 17, 63571 Gelnhausen-Hailer, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 09.02.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hanau, 28.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 70 IN 112/19 · Konfektronic - elektronische Bauteile GmbH · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 112/19
Wirksam am
22.07.2020
Registerbezug
Hanau, HRB 11577
70 IN 112/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Konfektronic -
elektronische Bauteile GmbH, Am Spielacker 2-4, 63571 Gelnhausen (AG Hanau, HRB
11577), vertr. d.: Christian Keller, Sandweg 17, 63571 Gelnhausen-Hailer,
(Geschäftsführer), wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
festgesetzt auf:

€ Nettovergütung nach § 11 InsVV

€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

€ Auslagen zuzüglich

€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

€ Gesamtbetrag

Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO

Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5,
60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069-370022-0, Fax: 069-370022-111, E-Mail:
m.plathner@brinkmann-partner.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der
Insolvenzmasse zu entnehmen.

Berechnungsmasse: 939.137,24 €

Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV ein Bruchteil der Vergütung für
einen Verwalter zu, der auf 199,31 % festgesetzt wird

Zuschläge: 40 Prozentpunkte für Aus- und Absonderungsrechte, 54,31
Prozentpunkte für Betriebsfortführung, 20 Prozentpunkte für Arbeitsrecht, 10
Prozentpunkte für Insolvenzgeldvorfinanzierung, 30 Prozentpunkte für
Sanierungsbemühungen, 10 Prozentpunkte für die Gläubigeranzahl und 10
Prozentpunkte für die Insolvenzbuchhaltung

Im Rahmen der Gesamtschau gewährter Zuschlag : 174,31 Prozentpunkte

Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450
Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau,
Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hanau, 21.07.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70 IN 112/19 · Konfektronic - elektronische Bauteile GmbH · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 112/19
Wirksam am
11.07.2019
Registerbezug
Hanau, HRB 11577
70 IN 112/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Konfektronic -
elektronische Bauteile GmbH, Am Spielacker 2-4, 63571 Gelnhausen (AG Hanau, HRB
11577), vertreten durch: Christian Keller, Sandweg 17, 63571 Gelnhausen-Hailer,
(Geschäftsführer),

wird der Eröffnungsbeschluss vom 02.07.2019 wegen offensichtlicher
Unrichtigkeit bezüglich der Uhrzeit dahingehend berichtigt, dass der Termin
bestimmt ist auf

Dienstag, 27.08.2019, 10:00 Uhr, Raum C 163, Insolvenzgericht Hanau, Nussallee
17, 63450 Hanau

Amtsgericht Hanau, 11.07.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70 IN 112/19 · Konfektronic - elektronische Bauteile GmbH · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 112/19
Wirksam am
03.07.2019
Registerbezug
Hanau, HRB 11577
Geschäfts-Nr.: 70 IN 112/19 Am 01.07.2019 um 12:00 Uhr ist das
Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Konfektronic -
elektronische Bauteile GmbH, Am Spielacker 2-4, 63571 Gelnhausen (AG Hanau, HRB
11577), vertr. d.: Christian Keller, Sandweg 17, 63571 Gelnhausen-Hailer,
(Geschäftsführer),. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Jan Markus
Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069-370022-0, Fax:
069-370022-111, E-Mail: m.plathner@brinkmann-partner.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich, in
EURO und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis:
30.07.2019.

b) unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen
oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die
Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus
entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Vor dem Insolvenzgericht wird am

Dienstag, 27.08.2019, 17:29 Uhr, Raum C 163, Insolvenzgericht Hanau, Nussallee
17, 63450 Hanau

eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter
und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin)
abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweis:

· Für den Fall dass die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist,
gelten Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau,
Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hanau, 01.07.2019.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 70 IN 112/19 · Konfektronic - elektronische Bauteile GmbH · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 112/19
Wirksam am
06.06.2019
Registerbezug
Hanau, HRB 11577
Az.: 70 IN 112/19 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Konfektronic - elektronische Bauteile GmbH (Antragstellerin), Am Spielacker
2-4, 63571 Gelnhausen (AG Hanau, HRB 11577), vertr. d.: Christian Keller,
Sandweg 17, 63571 Gelnhausen-Hailer, (Geschäftsführer) sind der Beschluss über
die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung und weiterer
Sicherungsmaßnahmen vom 06.05.2019 und der Beschluss über die
Einzelermächtigung des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 28.05.2019 dahin
berichtigt worden, dass die Firma der Antragstellerin "Konfektronic -
elektronische Bauteile GmbH" lautet.

Amtsgericht Hanau, 05.06.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70 IN 112/19 · Konfektronic - elektronische Bauteile GmbH · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 112/19
Wirksam am
28.05.2019
Registerbezug
Hanau, HRB 11577
70 IN 112/19: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Konfektronic GmbH, Am Spielacker 2-4, 63571 Gelnhausen (AG Hanau, HRB 11577),
vertr. d.: Christian Keller, Sandweg 17, 63571 Gelnhausen-Hailer,
(Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am
06.05.2019 um 12:40 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die
Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse
erteilt worden. Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle
des Amtsgerichts Hanau einsehbar.

Amtsgericht Hanau, 28.05.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 70 IN 112/19 · Konfektronic - elektronische Bauteile GmbH · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 112/19
Wirksam am
27.05.2019
Registerbezug
Hanau, HRB 11577
Az.: 70 IN 112/19 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Konfektronic GmbH (Antragstellerin), Am Spielacker 2-4, 63571 Gelnhausen (AG
Hanau, HRB 11577), vertr. d.: Christian Keller, Sandweg 17, 63571
Gelnhausen-Hailer, (Geschäftsführer) ist der Beschluss über die Anordnung der
vorläufigen Insolvenzverwaltung und weiterer Sicherungsmaßnahmen vom 06.05.2019
dahin berichtigt worden, dass die Firma der Antragstellerin "Konfektronic GmbH"
lautet.

Amtsgericht Hanau, 27.05.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 11577 HRB 11577: Konfektronic - elektronische Bauteile GmbH, Gelnhausen, Am Spielacker 2 - 4, 63571 Gelnhausen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hanau (Az. 70 IN 112/19) vom 06.05.2019 ist ein vorläufiger Insolven…
HRB 11577: Konfektronic - elektronische Bauteile GmbH, Gelnhausen, Am Spielacker 2 - 4, 63571 Gelnhausen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hanau (Az. 70 IN 112/19) vom 06.05.2019 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70 IN 112/19 · Konfektronic - elektronische Bauteile GmbH · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 112/19
Wirksam am
06.05.2019
Registerbezug
Hanau, HRB 11577
Az.: 70 IN 112/19 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Konfektronik GmbH (Antragstellerin), Am Spielacker 2-4, 63571 Gelnhausen (AG
Hanau, HRB 11577), vertr. d.: Christian Keller, Sandweg 17, 63571
Gelnhausen-Hailer, (Geschäftsführer), ist am 06.05.2019 um 12:40 Uhr die
vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Den Drittschuldnern ist verboten, an die Antragstellerin zu zahlen
sowie eigene Forderungen mit Geldeingängen auf den Konten der Antragstellerin
zu verrechnen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben
und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende
Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter
Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 I S. 3 Insolvenzordnung). Zum
vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner,
Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069-370022-0, Fax:
069-370022-111, E-Mail: m.plathner@brinkmann-partner.de bestellt worden.

Amtsgericht Hanau, 06.05.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 11577 Konfektronic - elektronische Bauteile GmbH, Gelnhausen, Am Spielacker 2 - 4, 63571 Gelnhausen. Nicht mehr Geschäftsführer: Keller, Bernd, Gelnhausen, *XX.XX.XXXX. Personenbezogene Daten von Amts wegen berich…
Konfektronic - elektronische Bauteile GmbH, Gelnhausen, Am Spielacker 2 - 4, 63571 Gelnhausen. Nicht mehr Geschäftsführer: Keller, Bernd, Gelnhausen, *XX.XX.XXXX. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführer: Keller, Christian, Gelnhausen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 11577 Konfektronic - elektronische Bauteile GmbH, Gelnhausen, Am Spielacker 2 - 4, 63571 Gelnhausen. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Am Spielacker 2 - 4, 63571 Gelnhausen. Best…
Konfektronic - elektronische Bauteile GmbH, Gelnhausen, Am Spielacker 2 - 4, 63571 Gelnhausen. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Am Spielacker 2 - 4, 63571 Gelnhausen. Bestellt als Geschäftsführer: Keller, Cristian, Gelnhausen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Keller, Bernd, Genhausen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Gröschel, Heiko, Ulrichstein, *XX.XX.XXXX; Scheuren, Christine, Dreieich, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 11577 Konfektronic - elektronische Bauteile GmbH, Gelnhausen (Am Spielacker 2 - 4, 63571 Gelnhausen). Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2007 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 200.000,00 EUR und die entsp…
Konfektronic - elektronische Bauteile GmbH, Gelnhausen (Am Spielacker 2 - 4, 63571 Gelnhausen). Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2007 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 200.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 beschlossen. Neues Stammkapital: 400.000,00 EUR.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.