Handelsregister · HRA 5353

Chronologischer Auszug

Kommunalunternehmen Stadt Amorbach (KSA) - Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Amorbach · Amtsgericht Aschaffenburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kommunalunternehmen Stadt Amorbach
(KSA) - Anstalt des öffentlichen Rechts der
Stadt Amorbach

b)
Amorbach

c)
(1) Aufgabe des Kommunalunternehmens ist
der Erwerb / Verkauf, die Errichtung,
Vermietung, Verwaltung und Bewirtschaftung
von kommunalunternehmeneigenem
Grundbesitz im Bereich des
Gemarkungsgebiets der Stadt Amorbach. Das
Kommunalunternehmen kann diese Aufgabe
auch für städtischen Grundbesitz
wahrnehmen, sofern es durch
Stadtratsbeschluss für den jeweiligen
Grundbesitz hierzu ermächtigt ist. Das
Kommunalunternehmen orientiert sich bei der
Wahrnehmung dieser Aufgaben an der von der
Stadt vorgegebenen Stadtentwicklung
(insbesondere ISEK) und Stadtsanierung. Das
Kommunalunternehmen ist in besonderem
Maße der Förderung der kommunalen
Wohnungswirtschaft verpflichtet. Der
eigentliche Zweck des
Kommunalunternehmens liegt nicht darin,
Gewinn zu erwirtschaften.
(2) Die vom Kommunalunternehmen
erworbenen, errichteten, vermieteten,
verwalteten und bewirtschafteten Wohnungen
sollen grundsätzlich nach Größe,
Ausstattung und Preis für breite Schichten der
Bevölkerung geeignet sein. Die Preisbildung
für die Überlassung von Mietwohnungen und
die Veräußerung von Immobilien hat die
gesetzlichen Vorgaben, die Marktsituation
aber auch die Rentabilität des einzelnen
Objektes sowie die Gesamtwirtschaftlichkeit
des Kommunalunternehmens zu
berücksichtigen.
(3) Die Stadt Amorbach kann dem
Kommunalunternehmen darüber hinaus
künftig auch weitere Aufgaben im Wege der
Satzungsänderung übertragen. Hierzu kann
künftig auch die Einrichtung und Unterhaltung
von Neben- und Hilfsbetrieben, die die
Aufgaben des Kommunalunternehmens
fördern und wirtschaftlich mit ihnen
zusammenhängen, gehören. Zur Förderung
seiner Aufgaben kann sich das
Kommunalunternehmen an anderen
Unternehmen beteiligen, wenn das dem
Unternehmenszweck dient. Dabei ist
sicherzustellen, dass die Haftung des
Kommunalunternehmens auf einen
bestimmten Betrag begrenzt ist.
a)
Der Vorstand besteht aus einem Mitglied. Dieses ist
einzelvertretungsberechtigt.

b)
Vorstand:
Schneider, Jürgen, Kirchzell, *XX.XX.XXXX
a)
Anstalt öffentlichen Rechts
Satzung vom 20.06.2013
Beginn: 21.08.2013
a)
18.11.2013
Spitzer
2b)
Von Amts wegen eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Freihof 3, 63916 Amorbach
a)
31.03.2016
Friedel

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