Handelsregister · HRA 5353
Chronologischer Auszug
Kommunalunternehmen Stadt Amorbach (KSA) - Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Amorbach · Amtsgericht Aschaffenburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Kommunalunternehmen Stadt Amorbach (KSA) - Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Amorbach b) Amorbach c) (1) Aufgabe des Kommunalunternehmens ist der Erwerb / Verkauf, die Errichtung, Vermietung, Verwaltung und Bewirtschaftung von kommunalunternehmeneigenem Grundbesitz im Bereich des Gemarkungsgebiets der Stadt Amorbach. Das Kommunalunternehmen kann diese Aufgabe auch für städtischen Grundbesitz wahrnehmen, sofern es durch Stadtratsbeschluss für den jeweiligen Grundbesitz hierzu ermächtigt ist. Das Kommunalunternehmen orientiert sich bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben an der von der Stadt vorgegebenen Stadtentwicklung (insbesondere ISEK) und Stadtsanierung. Das Kommunalunternehmen ist in besonderem Maße der Förderung der kommunalen Wohnungswirtschaft verpflichtet. Der eigentliche Zweck des Kommunalunternehmens liegt nicht darin, Gewinn zu erwirtschaften. (2) Die vom Kommunalunternehmen erworbenen, errichteten, vermieteten, verwalteten und bewirtschafteten Wohnungen sollen grundsätzlich nach Größe, Ausstattung und Preis für breite Schichten der Bevölkerung geeignet sein. Die Preisbildung für die Überlassung von Mietwohnungen und die Veräußerung von Immobilien hat die gesetzlichen Vorgaben, die Marktsituation aber auch die Rentabilität des einzelnen Objektes sowie die Gesamtwirtschaftlichkeit des Kommunalunternehmens zu berücksichtigen. (3) Die Stadt Amorbach kann dem Kommunalunternehmen darüber hinaus künftig auch weitere Aufgaben im Wege der Satzungsänderung übertragen. Hierzu kann künftig auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen, gehören. Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das Kommunalunternehmen an anderen Unternehmen beteiligen, wenn das dem Unternehmenszweck dient. Dabei ist sicherzustellen, dass die Haftung des Kommunalunternehmens auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist. | a) Der Vorstand besteht aus einem Mitglied. Dieses ist einzelvertretungsberechtigt. b) Vorstand: Schneider, Jürgen, Kirchzell, *XX.XX.XXXX | a) Anstalt öffentlichen Rechts Satzung vom 20.06.2013 Beginn: 21.08.2013 | a) 18.11.2013 Spitzer | |
| 2 | b) Von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Freihof 3, 63916 Amorbach | a) 31.03.2016 Friedel |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.