HRA 5353

Kommunalunternehmen Stadt Amorbach (KSA) - Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Amorbach

Amtsgericht Aschaffenburg · Bayern

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Freihof 3, 63916 Amorbach

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

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Registerdaten

Sitz
Amorbach
Rechtsform
sonstige juristische Person
Letzte Eintragung
31.03.2016
Datenstand
2025-10-26
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Jürgen Schneider

Kirchzell

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Der Vorstand besteht aus einem Mitglied. Dieses ist einzelvertretungsberechtigt.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Stand 2025-10-26

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Gegenstand des Unternehmens

(1) Aufgabe des Kommunalunternehmens ist der Erwerb / Verkauf, die Errichtung, Vermietung, Verwaltung und Bewirtschaftung von kommunalunternehmeneigenem Grundbesitz im Bereich des Gemarkungsgebiets der Stadt Amorbach. Das Kommunalunternehmen kann diese Aufgabe auch für städtischen Grundbesitz wahrnehmen, sofern es durch Stadtratsbeschluss für den jeweiligen Grundbesitz hierzu ermächtigt ist. Das Kommunalunternehmen orientiert sich bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben an der von der Stadt vorgegebenen Stadtentwicklung (insbesondere ISEK) und Stadtsanierung. Das Kommunalunternehmen ist in besonderem Maße der Förderung der kommunalen Wohnungswirtschaft verpflichtet. Der eigentliche Zweck des Kommunalunternehmens liegt nicht darin, Gewinn zu erwirtschaften. (2) Die vom Kommunalunternehmen erworbenen, errichteten, vermieteten, verwalteten und bewirtschafteten Wohnungen sollen grundsätzlich nach Größe, Ausstattung und Preis für breite Schichten der Bevölkerung geeignet sein. Die Preisbildung für die Überlassung von Mietwohnungen und die Veräußerung von Immobilien hat die gesetzlichen Vorgaben, die Marktsituation aber auch die Rentabilität des einzelnen Objektes sowie die Gesamtwirtschaftlichkeit des Kommunalunternehmens zu berücksichtigen. (3) Die Stadt Amorbach kann dem Kommunalunternehmen darüber hinaus künftig auch weitere Aufgaben im Wege der Satzungsänderung übertragen. Hierzu kann künftig auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen, gehören. Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das Kommunalunternehmen an anderen Unternehmen beteiligen, wenn das dem Unternehmenszweck dient. Dabei ist sicherzustellen, dass die Haftung des Kommunalunternehmens auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Veränderungen
HRA 5353 HRA 5353: Kommunalunternehmen Stadt Amorbach (KSA) - Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Amorbach, Amorbach, Freihof 3, 63916 Amorbach. Von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Freihof 3, 63916 …
HRA 5353: Kommunalunternehmen Stadt Amorbach (KSA) - Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Amorbach, Amorbach, Freihof 3, 63916 Amorbach. Von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Freihof 3, 63916 Amorbach.
Neueintragungen
HRA 5353 Kommunalunternehmen Stadt Amorbach (KSA) - Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Amorbach, Amorbach (Marktplatz 15, 63916 Amorbach). Anstalt öffentlichen Rechts Satzung vom 20.06.2013 Beginn: 21.08.2013.…
Kommunalunternehmen Stadt Amorbach (KSA) - Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Amorbach, Amorbach (Marktplatz 15, 63916 Amorbach). Anstalt öffentlichen Rechts Satzung vom 20.06.2013 Beginn: 21.08.2013. Gegenstand des Unternehmens: (1) Aufgabe des Kommunalunternehmens ist der Erwerb / Verkauf, die Errichtung, Vermietung, Verwaltung und Bewirtschaftung von kommunalunternehmeneigenem Grundbesitz im Bereich des Gemarkungsgebiets der Stadt Amorbach. Das Kommunalunternehmen kann diese Aufgabe auch für städtischen Grundbesitz wahrnehmen, sofern es durch Stadtratsbeschluss für den jeweiligen Grundbesitz hierzu ermächtigt ist. Das Kommunalunternehmen orientiert sich bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben an der von der Stadt vorgegebenen Stadtentwicklung (insbesondere ISEK) und Stadtsanierung. Das Kommunalunternehmen ist in besonderem Maße der Förderung der kommunalen Wohnungswirtschaft verpflichtet. Der eigentliche Zweck des Kommunalunternehmens liegt nicht darin, Gewinn zu erwirtschaften. (2) Die vom Kommunalunternehmen erworbenen, errichteten, vermieteten, verwalteten und bewirtschafteten Wohnungen sollen grundsätzlich nach Größe, Ausstattung und Preis für breite Schichten der Bevölkerung geeignet sein. Die Preisbildung für die Überlassung von Mietwohnungen und die Veräußerung von Immobilien hat die gesetzlichen Vorgaben, die Marktsituation aber auch die Rentabilität des einzelnen Objektes sowie die Gesamtwirtschaftlichkeit des Kommunalunternehmens zu berücksichtigen. (3) Die Stadt Amorbach kann dem Kommunalunternehmen darüber hinaus künftig auch weitere Aufgaben im Wege der Satzungsänderung übertragen. Hierzu kann künftig auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen, gehören. Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das Kommunalunternehmen an anderen Unternehmen beteiligen, wenn das dem Unternehmenszweck dient. Dabei ist sicherzustellen, dass die Haftung des Kommunalunternehmens auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist. Der Vorstand besteht aus einem Mitglied. Dieses ist einzelvertretungsberechtigt. Vorstand: Schneider, Jürgen, Kirchzell, *XX.XX.XXXX.

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