Handelsregister · HRA 122434
Chronologischer Auszug
Kommunalunternehmen für Abfallwirtschaft, Vermeidung, Information, Verwertung und Entsorgung, Anstalt des öffentlichen Rechts des Landkreises Ebersberg · Amtsgericht München
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Kommunalunternehmen für Abfallwirtschaft, Vermeidung, Information, Verwertung und Entsorgung, Anstalt des öffentlichen Rechts des Landkreises Ebersberg b) Ebersberg c) Das Kommunaluntemehmen ist öffentlichrechtlicher Entsorgungsträger für das Entsorgungsgebiet des Landkreises Ebersberg. Der Landkreis überträgt dem Kommunalunternehmen alle dazugehörigen Aufgaben mit befreiender Wirkung. Das Kommunalunternehmen übernimmt die Pflichten des Landkreises als öffentlichrechtlicher Entsorgungsträger und ist hinsichtlich der übertragenen Aufgaben allein verantwortlich. Zur Förderung seiner Aufgaben kann das Kommunalunternehmen andere Unternehmen errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen, wenn das dem Unternehmenszweck dient. Die für den Landkreis geltenden Vorschriften über die Errichtung von und Beteiligung an Unternehmen sind entsprechend anzuwenden. Insbesondere ist sicherzustellen, dass die Haftung des Kommunalunternehmens auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist. Die zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben notwendigen Befugnisse gehen auf das Kommunaluntemehmen über. Das Kommunalunternehmen ist berechtigt, anstelle des Landkreises Satzungen und, soweit Landesrecht zu deren Erlass ermächtigt, Verordnungen für das übertragene Aufgabengebiet zu erlassen und zu vollziehen. Insbesondere ist das Kommunalunternehmen berechtigt, an Stelle des Landkreises Satzungen über die Benutzung der Einrichtungen der öffentlichen Abfallentsorgung und Satzungen über die Erhebung von Abgaben für die Benutzung dieser Einrichtungen einschließlich der Erhebung von Beiträgen und Gebühren nach dem KAG sowie Satzungen über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis zu erlassen und zu vollziehen. | a) Der Vorstand besteht aus einem Mitglied. Der Vorstand vertritt allein. b) Vorstand: Ackermann, Roland, Halsbach, *XX.XX.XXXX | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Kaynak, Zafer, Bad Aibling, *XX.XX.XXXX Liebel, Sebastian, München, *XX.XX.XXXX | a) Anstalt des öffentlichen Rechts. Satzung vom 01.01.2026. | a) 12.03.2026 Pries |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.