Handelsregister · HRA 122434

Chronologischer Auszug

Kommunalunternehmen für Abfallwirtschaft, Vermeidung, Information, Verwertung und Entsorgung, Anstalt des öffentlichen Rechts des Landkreises Ebersberg · Amtsgericht München

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.03.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kommunalunternehmen für Abfallwirtschaft,
Vermeidung, Information, Verwertung und
Entsorgung, Anstalt des öffentlichen Rechts
des Landkreises Ebersberg

b)
Ebersberg

c)
Das Kommunaluntemehmen ist öffentlichrechtlicher Entsorgungsträger für das
Entsorgungsgebiet des Landkreises
Ebersberg. Der Landkreis überträgt dem
Kommunalunternehmen alle dazugehörigen
Aufgaben mit befreiender Wirkung. Das
Kommunalunternehmen übernimmt die
Pflichten des Landkreises als öffentlichrechtlicher Entsorgungsträger und ist
hinsichtlich der übertragenen Aufgaben allein
verantwortlich.
Zur Förderung seiner Aufgaben kann das
Kommunalunternehmen andere Unternehmen
errichten und sich an anderen Unternehmen
beteiligen, wenn das dem
Unternehmenszweck dient. Die für den
Landkreis geltenden Vorschriften über die
Errichtung von und Beteiligung an
Unternehmen sind entsprechend anzuwenden.
Insbesondere ist sicherzustellen, dass die
Haftung des Kommunalunternehmens auf
einen bestimmten Betrag begrenzt ist.
Die zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben
notwendigen Befugnisse gehen auf das
Kommunaluntemehmen über. Das
Kommunalunternehmen ist berechtigt,
anstelle des Landkreises Satzungen und,
soweit Landesrecht zu deren Erlass
ermächtigt, Verordnungen für das übertragene
Aufgabengebiet zu erlassen und zu vollziehen.
Insbesondere ist das Kommunalunternehmen
berechtigt, an Stelle des Landkreises
Satzungen über die Benutzung der
Einrichtungen der öffentlichen
Abfallentsorgung und Satzungen über die
Erhebung von Abgaben für die Benutzung
dieser Einrichtungen einschließlich der
Erhebung von Beiträgen und Gebühren nach
dem KAG sowie Satzungen über die Erhebung
von Verwaltungskosten für Amtshandlungen
im eigenen Wirkungskreis zu erlassen und zu
vollziehen.
a)
Der Vorstand besteht aus einem Mitglied.
Der Vorstand vertritt allein.

b)
Vorstand:
Ackermann, Roland, Halsbach, *XX.XX.XXXX
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen:
Kaynak, Zafer, Bad Aibling, *XX.XX.XXXX
Liebel, Sebastian, München, *XX.XX.XXXX
a)
Anstalt des öffentlichen Rechts.
Satzung vom 01.01.2026.
a)
12.03.2026
Pries

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.